Ein Springerpool ist eine feste Gruppe eigener Mitarbeitender, die nicht einer Station zugeordnet sind, sondern dort einspringen, wo kurzfristig jemand ausfällt. Er arbeitet zu Tarifkonditionen statt zum Agentursatz. Was er leistet, wo er endet und was danach passieren muss, steht in diesem Beitrag.

Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung.

Auf den Punkt

Was ein Springerpool ist

Poolkräfte sind regulär angestellt, arbeiten zu Tarifkonditionen und bekommen je nach Haus eine Poolzulage oder eine Prämie je Einsatz. Der Unterschied zur Leiharbeit liegt nicht nur im Preis. Sie kennen das Haus, die Station und die Abläufe, brauchen keine Einarbeitung, und die Leitung weiß im Voraus, wer grundsätzlich zur Verfügung steht.

Wie groß ein Pool sein muss, damit er trägt, und welche vier Stufen ein Ausfallkonzept hat, steht ausführlich in unserem Beitrag zum Ausfallmanagement in Pflege und Krankenhaus.

Was Leiharbeit in der Pflege wirklich kostet

Die meistzitierte Zahl stammt aus einer Blitzumfrage des Deutschen Krankenhausinstituts unter 319 Krankenhäusern: Die Personalkosten für Leiharbeitskräfte lagen 2022 im Durchschnitt rund 92 Prozent über denen vergleichbarer festangestellter Mitarbeitender.

Der Stundensatz ist aber nur ein Teil. Dazu kommen Vermittlungsentgelte beim Wechsel ins Haus, Einarbeitungszeit, der Koordinationsaufwand bei Anfrage und Abrechnung und die Reibung zwischen Stammbelegschaft und externen Kräften.

Entscheidend für die Kalkulation ist, was davon refinanziert wird. Das Pflegebudget erstattet Leiharbeit nur bis zur Höhe vergleichbarer Tarifkosten. Alles darüber trägt das Haus selbst. Was genau unter die Grenze fällt und was nicht, haben wir in Leiharbeit im Pflegebudget aufgeschlüsselt.

Ab 2027 verschärft sich das. Mit dem gedeckelten Pflegebudget wird jeder Euro über der vereinbarten Summe zu einem Ergebnisposten. Was das für die Personalsteuerung bedeutet, steht in unserem Beitrag zum GKV-Spargesetz.

Wo ein Springerpool an seine Grenze kommt

Ein Springerpool braucht eine bestimmte Größe, eine tragfähige Dienstvereinbarung und Mitarbeitende, die freiwillig mitmachen. Sehr kurzfristige Spitzen deckt er nicht zuverlässig ab, seltene Spezialqualifikationen oft gar nicht.

Die Zahlen bestätigen das. Der Anteil der Leiharbeit im Pflegedienst der Krankenhäuser lag 2024 bei 3,7 Prozent, nach 4,2 Prozent im Jahr davor. Das ist der erste Rückgang nach Jahren des Anstiegs, aber es sind immer noch rund 13.000 Menschen. Über alle Pflegeberufe hinweg waren Ende August 2025 rund 31.500 Leiharbeitskräfte tätig.

Aufschlussreich ist der Blick auf die Gehälter: Ende 2024 lag das mittlere Bruttomonatsentgelt von Leiharbeitskräften in Pflegeberufen bei 4.172 Euro, gegenüber 4.124 Euro bei allen Vollzeitbeschäftigten in Pflegeberufen. Die Gruppen sind nicht exakt vergleichbar, aber der Abstand ist klein. Der hohe Preis der Leiharbeit kommt also nur zu einem kleinen Teil bei den Pflegekräften an.

Der Pool verschiebt die Grenze nach außen. Er beseitigt sie nicht.

Die Lücke liegt zwischen den Stufen

In fast jedem Haus läuft ein Ausfall nach demselben Muster ab. Der Dienstplan meldet die Lücke. Die Leitung fragt im Team. Dann im Pool. Wenn das nichts bringt, ruft jemand eine Agentur an, meistens die, die er kennt.

Drei Stufen, drei getrennte Systeme. Die Übergabe zwischen ihnen passiert per Anruf, Nachricht oder Zuruf, und sie wird nirgends festgehalten. Am Ende steht eine Rechnung, und ob jemand aus dem eigenen Haus den Dienst gemacht hätte, lässt sich nicht mehr beantworten.

Teuer ist selten die Agentur an sich. Teuer sind die Stunden, in denen niemand weiß, wer überhaupt könnte.

Verfügbarkeit ist die Kennzahl, nicht der Stundensatz

Wenn das Pflegebudget gedeckelt ist, bringt es wenig, den Stundensatz um zwei Euro zu drücken. Mehr bringt es, die Zeit zwischen „Ausfall gemeldet“ und „Dienst besetzt“ zu verkürzen, weil in dieser Zeit die teuren Entscheidungen getroffen werden.

Dafür braucht es drei Dinge, die in den meisten Häusern fehlen:

  1. Die Verfügbarkeiten der eigenen Leute, aktuell und pro Woche, nicht einmal im Quartal abgefragt.
  2. Dieselbe Form für alle, die nicht zum Stammteam der Station gehören, damit die nächste Stufe nicht mit einem Telefonat beginnt.
  3. Eine nachvollziehbare Reihenfolge, wer wann gefragt wurde, damit die Entscheidung später begründbar ist.

Wie man die Besetzungsdauer überhaupt misst, steht in Time-to-Fill in der Zeitarbeit.

Was wir dafür bauen

Wir arbeiten an stazzle connect, einer App für die Mitarbeitenden, und an der Gegenseite in stazzle growth, wo die Disposition sitzt.

Gedacht ist das ausdrücklich auch für Häuser, die ihren Pool selbst führen. Wer einen eigenen Springerpool betreibt, ist für diese Mitarbeitenden faktisch sein eigener Personaldienstleister. Er pflegt ihre Stammdaten, kennt ihre Verfügbarkeiten, disponiert ihre Einsätze und rechnet sie ab. Genau diese Rolle bildet growth ab. connect ist die Seite, die die Pflegekraft in der Hand hält.

Der Kern ist die Verfügbarkeit je Kalenderwoche. Eine Pflegekraft wählt pro Tag, welche Schichten sie in dieser Woche arbeiten möchte: Frühdienst 06:00 bis 14:30, Zwischendienst 08:30 bis 17:00, Spätdienst 13:00 bis 21:00, Nachtdienst 20:00 bis 06:15. Mehrere Schichten pro Tag sind möglich. Eine Woche lässt sich als Vorlage auf die nächste übernehmen oder auf den ganzen Monat anwenden. Wo bereits ein Einsatz gebucht ist, bleibt die Woche gesperrt, mit einer Erklärung statt einer grauen Fläche.

In der App steht dazu ein Satz, der uns wichtig ist: Die Angabe wird mit der Disposition geteilt, sie ist keine Zusage. Eine Verfügbarkeit ist kein Vertrag, und wer das verwischt, verliert das Vertrauen, das er später braucht.

Dazu kommt die Abwesenheit. Die Mitarbeiterin meldet sie in der App und sieht vorher, mit welchen Einsätzen sie kollidiert. Entschieden wird in der Disposition, nicht in der App. Bei Zustimmung werden überlappende Einsätze storniert, die betroffene Station und die Disposition werden benachrichtigt, und aus derselben Maske heraus geht die Ersatzanfrage raus. Weniger Telefonate, und jede Änderung ist nachvollziehbar.

Und wenn der eigene Pool nicht liefern kann, endet die Kette nicht. Das ist der Fall, der in der Praxis am häufigsten auftritt: nicht niemand verfügbar, sondern niemand mit der passenden Qualifikation. Dann geht dieselbe Anfrage aus demselben System an die angebundenen Dienstleister, ohne dass jemand zum Telefon greift oder die Daten ein zweites Mal eintippt. Wer zuerst gefragt wird, legt das Haus vorher fest: Kategorie A sofort, B und C zeitversetzt, und bei Eile alle gleichzeitig.

Das klingt nach einer technischen Kleinigkeit. Der Unterschied zeigt sich am Ende der Kette. Wenn eine Station am Abend nicht besetzt ist und auch keine Agentur mehr erreichbar war, bleibt im schlimmsten Fall ein Haus, das die Versorgung nicht mehr sicherstellen kann und Amtshilfe anfordern muss. Dass Feuerwehr oder Polizei wegen Personalmangel in einer Pflegeeinrichtung anrücken, sollte kein Betriebszustand sein. Es passiert, wenn die Suche irgendwo abbricht und niemand merkt, wo.

Eine Sache lassen wir hier bewusst offen. In der nächsten Ausbaustufe wird künstliche Intelligenz eine wichtige Rolle spielen. Was sie konkret übernimmt, schreiben wir auf, wenn es steht, und nicht vorher.

stazzle connect ist noch nicht allgemein verfügbar.

Häufige Fragen

Was ist ein Springerpool?

Ein Springerpool ist eine Gruppe fest angestellter Mitarbeitender, die keiner einzelnen Station zugeordnet sind, sondern kurzfristig dort einspringen, wo jemand ausfällt. Sie arbeiten zu Tarifkonditionen, häufig mit Poolzulage oder Einsatzprämie.

Ist ein Springerpool günstiger als Leiharbeit?

In der Regel ja. Der Pool arbeitet mit eigenem Personal zu Tariflohn, Leiharbeit lag 2022 laut DKI im Schnitt rund 92 Prozent darüber. Der Pool verursacht aber eigene Kosten: Zulagen oder Prämien, Koordination und eine Mindestgröße, ab der er überhaupt trägt.

Was ist eine Poolzulage?

Eine Poolzulage ist ein monatlicher Gehaltsaufschlag für Mitarbeitende im Springerpool, der ausgleicht, dass sie flexibler eingesetzt werden als ihre Kolleginnen und Kollegen auf der Station. Nicht jedes Haus zahlt eine: Manche setzen stattdessen auf Prämien je Einsatz oder auf Wunschdienste.

Kann ein Springerpool externe Kräfte vollständig ersetzen?

In der Praxis nicht. Sehr kurzfristige Spitzen und seltene Spezialqualifikationen deckt ein Pool nicht zuverlässig ab. 2024 stammten weiterhin 3,7 Prozent des Pflegedienstes in Krankenhäusern aus Zeitarbeit. Realistisch ist, Leiharbeit von der Regel zur Ausnahme zu machen.

Was passiert, wenn der Springerpool eine Qualifikation nicht abdecken kann?

Dann muss die Anfrage weiterlaufen, statt liegen zu bleiben. In stazzle geht sie aus demselben Vorgang an die angebundenen Personaldienstleister, in einer Reihenfolge, die das Haus vorher festlegt: zuerst die Kategorie A, danach zeitversetzt B und C, bei Eile alle zusammen. So bricht die Suche nicht an der Stelle ab, an der der eigene Pool endet.

Wird ein Springerpool über das Pflegebudget refinanziert?

Personal am Bett ist grundsätzlich berücksichtigungsfähig, Leiharbeit dagegen nur bis zur Höhe vergleichbarer Tarifkosten. Die Einzelheiten und die Fundstelle im KHEntgG stehen in unserem Beitrag zum Leiharbeit im Pflegebudget.

Quellen

Das könnte Sie auch interessieren

Kurzantwort: Das AÜG kennt sechs Bußgeldstufen: bis 500.000 €, 50.000 €, 30.000 €, 3.000 €, 2.000 € und 1.000 € (§ 16 Abs. 2 AÜG). Am teuersten wird es, wenn Leiharbeitnehmern die Gleichstellung oder der Mindestlohn vorenthalten wird. Bis zu 30.000 € kosten unter anderem das Überlassen ohne Erlaubnis, Kettenverleih, fehlende Kennzeichnung oder Konkretisierung und das Überschreiten der Höchstüberlassungsdauer. Bestraft wird Vorsatz ebenso wie Fahrlässigkeit.

Die Bußgeldstufen im Überblick

Das sind Obergrenzen, keine Festbeträge. Die Höhe im Einzelfall legt die zuständige Behörde fest.

Wen trifft es: Verleiher oder Einsatzbetrieb?

Die meisten Tatbestände richten sich an den Verleiher. Den Einsatzbetrieb treffen ausdrücklich zum Beispiel das Tätigwerdenlassen von Personen, die ohne Erlaubnis überlassen werden (Nr. 1a), der Kettenverleih (Nr. 1b), der Einsatz im Arbeitskampf (Nr. 8a) und der Einsatz ausländischer Leiharbeitnehmer ohne erforderliche Berechtigung (Nr. 2). Auch bei Kennzeichnung und Konkretisierung steht der Einsatzbetrieb in der Pflicht, denn das Gesetz verpflichtet beide Vertragsparteien (§ 1 Abs. 1 Satz 5 und 6).

Zuständig sind je nach Tatbestand der Zoll (Finanzkontrolle Schwarzarbeit) oder die Bundesagentur für Arbeit. Wie die Einordnung im Einzelnen läuft, regelt § 16 Abs. 3 AÜG.

Was ist Kettenverleih?

Überlassen darf nur der Arbeitgeber. Das Gesetz erlaubt die Überlassung nur, soweit zwischen dem Verleiher und dem Leiharbeitnehmer ein Arbeitsverhältnis besteht (§ 1 Abs. 1 Satz 3 AÜG). Wer Leiharbeitnehmer weiterverleiht, ohne ihr Arbeitgeber zu sein, handelt ordnungswidrig (§ 16 Abs. 1 Nr. 1b, bis 30.000 €). Verstößt die überlassende Person dabei zusätzlich gegen die Erlaubnispflicht, die Kennzeichnung, die Konkretisierung oder die Höchstüberlassungsdauer, gelten die Folgen aus § 9 und § 10 entsprechend, also Unwirksamkeit und ein Arbeitsverhältnis zum Einsatzbetrieb (§ 10a AÜG).

Das ist für das Master-Vendor-Modell relevant. Der Master Vendor koordiniert, aber die Überlassung muss vertraglich so aufgebaut sein, dass sie von dem Unternehmen ausgeht, bei dem die Person angestellt ist. Wie das im Einzelfall geht, sollten Sie rechtlich prüfen lassen. Die Grundlagen zum Modell stehen im Ratgeber Master Vendor.

Bußgeld ist nicht die einzige Folge

Ein Verstoß kann außerdem dazu führen, dass Verträge unwirksam werden und ein Arbeitsverhältnis zum Einsatzbetrieb entsteht. Diese Folgen sind meist die teurere Seite. Zu den einzelnen Pflichten haben wir eigene Beiträge: Erlaubnis prüfen, Kennzeichnung und Konkretisierung, Höchstüberlassungsdauer überschritten und Drehtürklausel.

Häufige Fragen

Wie hoch ist das Bußgeld bei Verstößen gegen das AÜG?

Je nach Verstoß bis zu 500.000 €, 50.000 €, 30.000 €, 3.000 €, 2.000 € oder 1.000 € (§ 16 Abs. 2 AÜG). Die Beträge sind Obergrenzen.

Wofür gilt das höchste Bußgeld von 500.000 €?

Unter anderem, wenn Arbeitsbedingungen nach dem Gleichstellungsgrundsatz oder das Mindeststundenentgelt nicht gewährt werden, wenn eine Person ohne erforderlichen Aufenthaltstitel tätig wird oder wenn Leiharbeitnehmer im vom Arbeitskampf betroffenen Betrieb eingesetzt werden.

Kann auch ein Einsatzbetrieb ein Bußgeld bekommen?

Ja, zum Beispiel wenn er Personen tätig werden lässt, die ohne Erlaubnis überlassen werden, bei Kettenverleih, bei fehlender Kennzeichnung oder Konkretisierung und beim Einsatz im Arbeitskampf.

Reicht Fahrlässigkeit für ein Bußgeld?

Ja. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die genannten Vorschriften verstößt (§ 16 Abs. 1 AÜG).

Was ist Kettenverleih?

Das Weiterverleihen von Arbeitnehmern durch jemanden, der nicht ihr Arbeitgeber ist. Das Gesetz erlaubt Überlassung nur, wenn zwischen Verleiher und Leiharbeitnehmer ein Arbeitsverhältnis besteht (§ 1 Abs. 1 Satz 3 AÜG).

Wichtigste Erkenntnisse

Rechtsstand: 5. Oktober 2026. Grundlage sind § 1, § 10a, § 11 und § 16 AÜG. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.

Kurzantwort: Jeder Verleiher braucht eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung (§ 1 Abs. 1 Satz 1 AÜG). Fehlt sie, sind der Überlassungsvertrag und der Arbeitsvertrag mit dem Leiharbeitnehmer unwirksam, und beim Einsatzbetrieb entsteht ein Arbeitsverhältnis (§ 9 Abs. 1 Nr. 1, § 10 Abs. 1 AÜG). Auch der Einsatzbetrieb handelt ordnungswidrig, wenn er eine Person ohne Erlaubnis des Verleihers tätig werden lässt: bis zu 30.000 €. Prüfen Sie deshalb vor dem ersten Einsatz die Erlaubnis und tragen Sie das Ablaufdatum in Ihre Akte ein.

Wer braucht eine AÜG-Erlaubnis?

Jeder Arbeitgeber, der Arbeitnehmer im Rahmen seiner wirtschaftlichen Tätigkeit an Dritte überlassen will. Überlassen heißt: Die Person ist in die Arbeitsorganisation des Einsatzbetriebs eingegliedert und unterliegt dessen Weisungen (§ 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG). Ob Dienst- oder Werkvertrag oder Arbeitnehmerüberlassung vorliegt, entscheidet sich an dieser Frage, nicht am Titel des Vertrags. Eine Checkliste zur Abgrenzung haben wir ebenfalls veröffentlicht.

Wie lange gilt die Erlaubnis?

Was muss im Vertrag stehen?

Der Verleiher muss im Vertrag mit dem Einsatzbetrieb erklären, ob er die Erlaubnis besitzt (§ 12 Abs. 1 Satz 3 AÜG). Fällt die Erlaubnis später weg, muss er den Einsatzbetrieb unverzüglich informieren, bei Nichtverlängerung, Rücknahme oder Widerruf zusätzlich auf das voraussichtliche Ende der Abwicklung hinweisen (§ 12 Abs. 2). Die Erklärung im Vertrag ersetzt allerdings nicht Ihre eigene Prüfung: Sie belegt nur, was der Verleiher behauptet.

Was passiert ohne Erlaubnis?

Checkliste: So prüfen Sie die Erlaubnis

  1. Fordern Sie vor dem ersten Einsatz eine Kopie der Erlaubnis an.
  2. Gleichen Sie Firma und Anschrift mit dem Vertragspartner im Überlassungsvertrag ab.
  3. Notieren Sie, ob die Erlaubnis befristet oder unbefristet ist, und das Ablaufdatum.
  4. Legen Sie eine Wiedervorlage drei Monate vor Ablauf an und fordern Sie dann die aktuelle Erlaubnis an.
  5. Prüfen Sie, ob der Vertrag die Erklärung nach § 12 Abs. 1 AÜG enthält.
  6. Halten Sie fest, wer im Haus die Akte pflegt. Ohne Zuständigkeit bleibt die Wiedervorlage liegen.
  7. Beim Master Vendor gilt das für jeden Sub-Lieferanten, bevor der erste Einsatz startet. Mehr im Ratgeber Master Vendor.

Häufige Fragen

Braucht jeder Personaldienstleister eine AÜG-Erlaubnis?

Ja, wenn er Arbeitnehmer als Verleiher an Dritte überlassen will. Die Erlaubnispflicht ergibt sich aus § 1 Abs. 1 Satz 1 AÜG.

Wie lange ist eine AÜG-Erlaubnis gültig?

Die erste Erlaubnis ist auf ein Jahr befristet. Sie verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn die Behörde nicht vor Ablauf ablehnt. Nach drei aufeinanderfolgenden Jahren erlaubter Tätigkeit kann sie unbefristet erteilt werden (§ 2 Abs. 4 und 5 AÜG).

Was passiert, wenn die Erlaubnis wegfällt?

Der Verleiher muss den Einsatzbetrieb unverzüglich unterrichten (§ 12 Abs. 2 AÜG). Bei Nichtverlängerung, Rücknahme oder Widerruf gilt die Erlaubnis für die Abwicklung bestehender Verträge weiter, längstens zwölf Monate.

Haftet auch der Einsatzbetrieb, wenn der Verleiher keine Erlaubnis hat?

Der Einsatzbetrieb handelt ordnungswidrig, wenn er eine ohne Erlaubnis überlassene Person tätig werden lässt, mit einem Bußgeld von bis zu 30.000 €. Außerdem gilt beim Einsatzbetrieb ein Arbeitsverhältnis als zustande gekommen (§ 16 Abs. 1 Nr. 1a, § 10 Abs. 1 AÜG).

Reicht die Erklärung im Vertrag aus?

Nein. Sie belegt nur die Angabe des Verleihers. Fordern Sie die Erlaubnis selbst an und dokumentieren Sie Laufzeit und Wiedervorlage.

Wichtigste Erkenntnisse

Rechtsstand: 5. Oktober 2026. Grundlage sind § 1, § 2, § 9, § 10, § 12 und § 16 AÜG. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.

Kurzantwort: 24 Monate sind keine allgemeine Grenze. Sie sind nur möglich, wenn der Einsatzbetrieb nicht tarifgebunden ist, ein Tarifvertrag der Einsatzbranche Abweichungen durch Betriebs- oder Dienstvereinbarung zulässt, ohne selbst eine eigene Höchstdauer dafür festzulegen, und der Einsatzbetrieb eine solche Vereinbarung abgeschlossen hat. Fehlt eine dieser Voraussetzungen, bleibt es bei 18 Monaten (§ 1 Abs. 1b AÜG).

Der Regelfall: 18 Monate

Dieselbe Person darf nicht länger als 18 aufeinanderfolgende Monate an denselben Einsatzbetrieb überlassen werden. Frühere Einsätze zählen mit, auch bei einem anderen Verleiher, wenn zwischen den Einsätzen jeweils nicht mehr als drei Monate liegen. Was passiert, wenn man die Grenze reißt, steht im Beitrag Höchstüberlassungsdauer überschritten.

Wie kommt eine andere Dauer zustande?

Das Gesetz sieht mehrere Wege vor. Sie hängen davon ab, ob der Einsatzbetrieb tarifgebunden ist und was der Tarifvertrag seiner Branche regelt.

  1. Tarifvertrag der Einsatzbranche. Die Tarifparteien der Einsatzbranche können eine andere Höchstdauer festlegen (§ 1 Abs. 1b Satz 3). Der Tarifvertrag der Zeitarbeit selbst genügt dafür nicht, gemeint ist der Tarifvertrag der Branche, in der der Kunde arbeitet.
  2. Übernahme durch einen nicht tarifgebundenen Einsatzbetrieb. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrags kann ein nicht tarifgebundener Einsatzbetrieb die abweichenden Regelungen durch Betriebs- oder Dienstvereinbarung übernehmen (Satz 4).
  3. Öffnungsklausel für Betriebsvereinbarungen. Der Tarifvertrag kann selbst erlauben, dass eine Betriebs- oder Dienstvereinbarung die Höchstdauer festlegt (Satz 5).
  4. Die 24-Monate-Auffangregel. Erlaubt der Tarifvertrag solche Vereinbarungen, legt aber für Betriebs- und Dienstvereinbarungen keine eigene Höchstdauer fest, dann kann auch ein nicht tarifgebundener Einsatzbetrieb bis zu 24 Monate vereinbaren (Satz 6).

Gilt für den Betrieb mehr als ein Tarifvertrag, ist der Tarifvertrag maßgeblich, der für die Branche des Einsatzbetriebs repräsentativ ist (Satz 7). Für Kirchen und öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften gibt es eine eigene Regelung (Satz 8).

Was das praktisch heißt

So prüfen Sie es als Verleiher

  1. Fragen Sie den Einsatzbetrieb schriftlich: Ist er tarifgebunden? An welchen Tarifvertrag?
  2. Lassen Sie sich die Betriebs- oder Dienstvereinbarung vorlegen, und notieren Sie Datum, Geltungsbereich und die vereinbarte Dauer.
  3. Halten Sie fest, auf welche Tarifregelung sich die Vereinbarung stützt.
  4. Legen Sie die Unterlagen in der Akte des Einsatzbetriebs ab. Im Streitfall tragen Sie den Nachweis.
  5. Rechnen Sie ohne Nachweis mit 18 Monaten.

Diesen Nachweis brauchen Sie auch, wenn mehrere Verleiher im Spiel sind. Beim Master-Vendor-Modell sollte klar geregelt sein, wer die Unterlagen führt. Mehr dazu im Ratgeber Master Vendor.

So behalten Sie die Höchstüberlassungsdauer in stazzle im Blick

In stazzle wird die Höchstüberlassungsdauer überwacht. Das System berechnet die bisherige Dauer pro Person und Einsatzbetrieb aus den eingepflegten Einsätzen. Voraussetzung ist, dass der Disponent die Daten richtig erfasst. Die Kunden bekommen die Information in festgelegten zeitlichen Abständen per E-Mail.

Häufige Fragen

Gilt die Höchstüberlassungsdauer von 24 Monaten allgemein?

Nein. Im Regelfall gelten 18 Monate. 24 Monate sind nur in dem Fall möglich, dass ein nicht tarifgebundener Einsatzbetrieb eine Betriebs- oder Dienstvereinbarung auf Grundlage eines Tarifvertrags der Einsatzbranche abschließt, der keine eigene Höchstdauer dafür festlegt (§ 1 Abs. 1b Satz 6 AÜG).

Wer kann von den 18 Monaten abweichen?

Die Tarifparteien der Einsatzbranche durch Tarifvertrag. Nicht tarifgebundene Einsatzbetriebe können diese Regelungen unter den Voraussetzungen des Gesetzes durch Betriebs- oder Dienstvereinbarung übernehmen.

Reicht der Zeitarbeitstarifvertrag für eine längere Dauer?

Nein. Maßgeblich ist der Tarifvertrag der Einsatzbranche, also der Branche des Kunden.

Brauche ich eine Betriebsvereinbarung?

Für nicht tarifgebundene Einsatzbetriebe ja. Ohne Betriebs- oder Dienstvereinbarung bleibt es bei 18 Monaten.

Was gilt, wenn mehrere Tarifverträge infrage kommen?

Dann ist der für die Branche des Einsatzbetriebs repräsentative Tarifvertrag maßgeblich (§ 1 Abs. 1b Satz 7 AÜG).

Wichtigste Erkenntnisse

Rechtsstand: 5. Oktober 2026. Grundlage ist § 1 Abs. 1b AÜG. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.

Kurzantwort: Wird die Überlassungshöchstdauer überschritten (im Regelfall 18 aufeinanderfolgende Monate), wird der Arbeitsvertrag zwischen Verleiher und Leiharbeitnehmer unwirksam (§ 9 Abs. 1 Nr. 1b AÜG). Zwischen Einsatzbetrieb und Leiharbeitnehmer gilt dann ein Arbeitsverhältnis als zustande gekommen (§ 10 Abs. 1 AÜG). Der Leiharbeitnehmer kann innerhalb eines Monats erklären, dass er am Vertrag mit dem Verleiher festhält. Dem Verleiher droht außerdem ein Bußgeld von bis zu 30.000 €.

Wann ist die Grenze überschritten?

Der Verleiher darf dieselbe Person nicht länger als 18 aufeinanderfolgende Monate an denselben Entleiher überlassen, und der Entleiher darf sie nicht länger tätig werden lassen (§ 1 Abs. 1b Satz 1 AÜG). Frühere Einsätze beim selben Einsatzbetrieb werden angerechnet, auch wenn ein anderer Verleiher beteiligt war, solange zwischen den Einsätzen jeweils nicht mehr als drei Monate liegen. Liegen mehr als drei Monate dazwischen, werden die früheren Zeiten nicht angerechnet. Ein Wechsel des Verleihers setzt die Uhr also nicht zurück. Die Grundlagen dazu stehen im Beitrag zur Höchstüberlassungsdauer.

Ob 18 Monate überhaupt die richtige Grenze sind, hängt vom Einsatzbetrieb ab. Ein Tarifvertrag der Einsatzbranche kann eine andere Dauer vorsehen. Was dafür gelten muss, steht im Beitrag 24 Monate Überlassungshöchstdauer.

Was passiert nach dem Überschreiten?

Was ist die Festhaltenserklärung?

Der Leiharbeitnehmer muss kein Arbeitnehmer des Einsatzbetriebs werden. Er kann stattdessen erklären, dass er am Arbeitsvertrag mit dem Verleiher festhält. Dafür gelten feste Regeln (§ 9 Abs. 1 Nr. 1b und Abs. 2 AÜG):

Das Gesetz zieht eine klare Grenze für den Fall, dass alles einfach weiterläuft: Wird die Überlassung nach der Festhaltenserklärung fortgeführt, gelten dieselben Folgen erneut, und eine weitere Festhaltenserklärung ist unwirksam (§ 9 Abs. 3 AÜG). Wer sie nutzt, gewinnt damit keine zusätzliche Zeit.

Was droht dem Verleiher?

Wer entgegen § 1 Abs. 1b Satz 1 eine Person überlässt, handelt ordnungswidrig. Die Geldbuße beträgt bis zu 30.000 € (§ 16 Abs. 1 Nr. 1e, Abs. 2 AÜG), zuständig ist die Bundesagentur für Arbeit. Das gilt bei Vorsatz und bei Fahrlässigkeit.

So vermeiden Sie das Überschreiten

  1. Führen Sie den Zähler pro Person und pro Einsatzbetrieb, nicht pro Verleiher. Die Anrechnung gilt auch über Verleihergrenzen hinweg.
  2. Tragen Sie Wiedervorlagen ein, zum Beispiel bei 15 und bei 17 Monaten. Dann bleibt Zeit, um über Übernahme oder Ersatz zu entscheiden.
  3. Rechnen Sie Pausen richtig. Nur eine Unterbrechung von mehr als drei Monaten setzt die Anrechnung außer Kraft.
  4. Klären Sie die Ausnahmen schriftlich, wenn Sie sich auf einen Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung berufen.

stazzle berechnet die Höchstüberlassungsdauer ab dem ersten Einsatz über alle Standorte eines Einsatzbetriebs, wenn der Betrieb das so einstellt, und weist Einsatzbetrieb und Personaldienstleister per Dashboard und E-Mail rechtzeitig darauf hin. Die Entscheidung, was danach passiert, bleibt bei Ihnen.

So behalten Sie die Höchstüberlassungsdauer in stazzle im Blick

In stazzle wird die Höchstüberlassungsdauer überwacht. Das System berechnet die bisherige Dauer pro Person und Einsatzbetrieb aus den eingepflegten Einsätzen. Voraussetzung ist, dass der Disponent die Daten richtig erfasst. Die Kunden bekommen die Information in festgelegten zeitlichen Abständen per E-Mail, bevor die Grenze erreicht ist.

Häufige Fragen

Was passiert, wenn die Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten überschritten wird?

Der Arbeitsvertrag zwischen Verleiher und Leiharbeitnehmer wird unwirksam, und zwischen Einsatzbetrieb und Leiharbeitnehmer gilt ein Arbeitsverhältnis als zustande gekommen. Der Leiharbeitnehmer kann innerhalb eines Monats erklären, dass er am Vertrag mit dem Verleiher festhält (§ 9 Abs. 1 Nr. 1b, § 10 Abs. 1 AÜG).

Wer ist nach dem Überschreiten Arbeitgeber?

Nach dem Gesetz gilt der Einsatzbetrieb als Arbeitgeber, sofern keine wirksame Festhaltenserklärung vorliegt.

Was ist eine Festhaltenserklärung?

Eine schriftliche Erklärung des Leiharbeitnehmers, dass er am Arbeitsvertrag mit dem Verleiher festhält. Sie muss vorher persönlich in einer Agentur für Arbeit vorgelegt werden und innerhalb eines Monats nach Überschreiten der Höchstdauer abgegeben werden (§ 9 Abs. 2 AÜG).

Kann der Leiharbeitnehmer nach der Festhaltenserklärung beim Kunden bleiben?

Wird die Überlassung fortgeführt, treten dieselben Folgen erneut ein, und eine weitere Festhaltenserklärung ist unwirksam (§ 9 Abs. 3 AÜG).

Welches Bußgeld droht bei Überschreiten der Höchstüberlassungsdauer?

Für das Überlassen entgegen § 1 Abs. 1b Satz 1 AÜG kann ein Bußgeld von bis zu 30.000 € verhängt werden (§ 16 Abs. 1 Nr. 1e, Abs. 2 AÜG).

Wichtigste Erkenntnisse

Rechtsstand: 5. Oktober 2026. Grundlage sind § 1, § 9, § 10 und § 16 AÜG. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.

Kurzantwort: Verleiher und Entleiher müssen im Vertrag ausdrücklich festhalten, dass es sich um Arbeitnehmerüberlassung handelt (Kennzeichnung). Vor der Überlassung müssen sie außerdem die konkrete Person unter Bezug auf diesen Vertrag benennen (Konkretisierung). Beides regelt § 1 Abs. 1 Satz 5 und 6 AÜG. Fehlt eines davon, ist der Arbeitsvertrag zwischen Verleiher und Leiharbeitnehmer unwirksam, und es gilt ein Arbeitsverhältnis zum Einsatzbetrieb als zustande gekommen, sofern der Leiharbeitnehmer nicht fristgerecht widerspricht.

Was ist die Kennzeichnungspflicht?

Der Vertrag zwischen Verleiher und Entleiher muss die Überlassung ausdrücklich als Arbeitnehmerüberlassung bezeichnen, und zwar bevor die Person überlassen wird oder zu arbeiten beginnt. Der Begriff muss also im Vertrag stehen. Der Vertrag selbst bedarf der Textform (§ 12 Abs. 1 AÜG). Eine E-Mail mit dem Vertragsinhalt erfüllt das. Mehr dazu in unserem Beitrag zur Textform beim AÜ-Vertrag.

Was ist die Konkretisierungspflicht?

Vor der Überlassung müssen Verleiher und Entleiher die Person des Leiharbeitnehmers unter Bezugnahme auf den Vertrag benennen. Es reicht nicht, im Vertrag zu vereinbaren, dass irgendwann fünf Pflegefachkräfte geliefert werden. Für jede Person, die tatsächlich kommt, muss feststehen, wer es ist, und die Zuordnung zum Vertrag muss erkennbar sein. Für diese Konkretisierung nennt das Gesetz keine bestimmte Form. Sie muss aber vor dem Einsatz erfolgt und nachweisbar sein.

Und wenn es einen Rahmenvertrag gibt?

Rahmenverträge sind üblich, besonders bei Master-Vendor-Konstellationen und bei Kliniken mit wiederkehrendem Bedarf. Ein Rahmenvertrag regelt Konditionen, nennt aber keine Personen. Die Konkretisierung muss deshalb für jede Überlassung zusätzlich passieren, mit Bezug auf den Rahmenvertrag. Wechselt die Person, braucht die neue Person ihre eigene Konkretisierung.

Bei stazzle wird der Einsatz pro Person mit Zeitraum und Qualifikation gebucht. Bei Rahmenverträgen verschickt das System dazu eine Konkretisierung als Benachrichtigung, die nicht signiert werden muss. Ob das für Ihren konkreten Rahmenvertrag ausreicht, sollten Sie rechtlich prüfen lassen.

Was passiert bei einem Verstoß?

Checkliste für die Praxis

  1. Steht „Arbeitnehmerüberlassung“ ausdrücklich im Vertrag?
  2. Liegt der Vertrag in Textform vor, bevor die Person anfängt?
  3. Ist die Person namentlich benannt, mit Bezug auf den Vertrag, bevor sie anfängt?
  4. Gibt es bei Personalwechsel eine neue Konkretisierung?
  5. Sind Vertrag und Konkretisierung abgelegt, sodass Sie beides bei einer Prüfung vorzeigen können?
  6. Beim Master Vendor: Gilt das auch für Personen von Sub-Lieferanten? Mehr im Ratgeber Master Vendor.

Zur Abgrenzung von Dienst- und Werkverträgen, bei denen diese Pflichten nicht gelten, haben wir eine Checkliste.

Häufige Fragen

Was ist die Kennzeichnungspflicht bei der Arbeitnehmerüberlassung?

Verleiher und Entleiher müssen im Vertrag ausdrücklich angeben, dass es sich um Arbeitnehmerüberlassung handelt, bevor die Person überlassen wird oder zu arbeiten beginnt (§ 1 Abs. 1 Satz 5 AÜG).

Was bedeutet Konkretisierung im AÜ-Vertrag?

Konkretisierung heißt, dass die Person des Leiharbeitnehmers vor der Überlassung unter Bezug auf den Vertrag benannt wird (§ 1 Abs. 1 Satz 6 AÜG).

Reicht ein Rahmenvertrag ohne Namen?

Nein. Ein Rahmenvertrag regelt Konditionen. Für jede Überlassung muss die Person zusätzlich unter Bezug auf den Vertrag konkretisiert werden.

Was passiert, wenn die Konkretisierung fehlt?

Der Arbeitsvertrag zwischen Verleiher und Leiharbeitnehmer ist unwirksam, und ein Arbeitsverhältnis zum Einsatzbetrieb gilt als zustande gekommen. Der Leiharbeitnehmer kann innerhalb eines Monats widersprechen (§ 9 Abs. 1 Nr. 1a, § 10 Abs. 1 AÜG).

Wie hoch ist das Bußgeld?

Für fehlende Kennzeichnung oder Konkretisierung bis zu 30.000 € (§ 16 Abs. 1 Nr. 1c und 1d, Abs. 2 AÜG).

Wichtigste Erkenntnisse

Rechtsstand: 5. Oktober 2026. Grundlage sind § 1, § 9, § 10, § 12 und § 16 AÜG. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.

Kurzantwort: Die Drehtürklausel steht in § 8 Abs. 3 AÜG. Wer in den letzten sechs Monaten vor der Überlassung beim Einsatzbetrieb oder einem Konzernunternehmen angestellt war, darf nicht zu den abweichenden Tarifbedingungen der Zeitarbeit eingesetzt werden. Es gilt der Gleichstellungsgrundsatz: Arbeitsbedingungen und Entgelt wie bei vergleichbaren Stammkräften, vom ersten Einsatztag an.

Was ist die Drehtürklausel?

Die Klausel verhindert ein bestimmtes Modell. Ein Betrieb trennt sich von Mitarbeitenden, ein Verleiher stellt sie ein, und der Betrieb leiht sie anschließend zu den günstigeren Tarifbedingungen der Zeitarbeit wieder aus. Dafür steht im Gesetz eine Sperre: Die tarifliche Abweichung vom Gleichstellungsgrundsatz gilt nicht für Leiharbeitnehmer, die in den letzten sechs Monaten vor der Überlassung aus einem Arbeitsverhältnis beim Entleiher oder bei einem Konzernunternehmen im Sinne von § 18 Aktiengesetz ausgeschieden sind.

Was bedeutet das für das Entgelt?

Der Verleiher muss dem Leiharbeitnehmer grundsätzlich die Arbeitsbedingungen und das Arbeitsentgelt gewähren, die im Entleiherbetrieb für vergleichbare Beschäftigte gelten (Gleichstellungsgrundsatz, § 8 Abs. 1 AÜG). Ein Zeitarbeitstarifvertrag darf davon abweichen (§ 8 Abs. 2). Bei der Drehtür fällt diese Abweichung weg. Das heißt: Equal Pay gilt nicht erst nach neun Monaten, sondern ab Beginn der Überlassung.

Wer ist betroffen?

Ein Beispiel zur Orientierung: Eine Pflegekraft verlässt eine Klinik zum 31. März. Am 1. August soll sie über einen Verleiher auf ihrer alten Station arbeiten. Zwischen Ausscheiden und Überlassung liegen vier Monate, die Klausel greift.

Wer muss darauf achten?

Zunächst der Verleiher. Er schuldet die Gleichstellung. Gewährt er eine Arbeitsbedingung entgegen § 8 Abs. 1 nicht, ist das eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 500.000 € geahndet werden kann (§ 16 Abs. 1 Nr. 7a, Abs. 2 AÜG). Für den Einsatzbetrieb ist das Thema trotzdem relevant, weil er im Überlassungsvertrag die wesentlichen Arbeitsbedingungen vergleichbarer Mitarbeitender angeben muss (§ 12 Abs. 1 AÜG) und weil ein Angebot, das die Drehtür ignoriert, nicht belastbar kalkuliert ist.

So prüfen Sie es in der Praxis

  1. Fragen Sie bei jeder Anfrage nach. War die Person in den letzten sechs Monaten beim Einsatzbetrieb oder einer Konzerngesellschaft angestellt?
  2. Dokumentieren Sie die Antwort mit Austrittsdatum. Nicht aus dem Gedächtnis, sondern in der Akte.
  3. Bei einem Treffer kalkulieren Sie nach der vergleichbaren Stammkraft, nicht nach Zeitarbeitstarif. Das Angebot muss das von Anfang an abbilden.
  4. Beim Master Vendor gilt dasselbe für jeden Sub-Lieferanten. Der Master koordiniert, die Prüfung muss trotzdem vor dem Einsatz stattfinden. Mehr zum Modell im Ratgeber Master Vendor.

stazzle zeigt Einsatzbetrieben und Personaldienstleistern pro Standort, wann Equal Pay und die Höchstüberlassungsdauer erreicht werden. Die Drehtür-Prüfung vor dem ersten Einsatz ersetzt das nicht, sie ist eine eigene Frage. Zur Höchstüberlassungsdauer haben wir einen eigenen Beitrag, zu den Zuschlägen den Beitrag über Branchenzuschläge.

So behalten Sie das in stazzle im Blick

In stazzle wird die Equal-Pay-Relevanz aus den eingepflegten Einsätzen ermittelt. Der Disponent muss dafür nur die Einsatzdaten sauber erfassen, den Rest übernimmt das System. Die Kunden erhalten die Information per E-Mail in festgelegten zeitlichen Abständen und müssen nicht selbst nachrechnen.

Häufige Fragen

Was ist die Drehtürklausel in der Zeitarbeit?

Die Drehtürklausel ist die Sperre in § 8 Abs. 3 AÜG. Sie schließt die tarifliche Abweichung vom Gleichstellungsgrundsatz aus, wenn der Leiharbeitnehmer in den letzten sechs Monaten vor der Überlassung beim Entleiher oder einem Konzernunternehmen ausgeschieden ist.

Gilt die Drehtürklausel auch für Konzerngesellschaften?

Ja. Sie gilt für den Entleiher und für Arbeitgeber, die mit ihm einen Konzern im Sinne von § 18 Aktiengesetz bilden.

Wie lange gilt die Sperre?

Sechs Monate. Maßgeblich ist der Zeitraum zwischen dem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis und dem Beginn der Überlassung.

Ab wann gilt Equal Pay bei der Drehtür?

Ab dem ersten Tag der Überlassung. Die tarifliche Abweichung von bis zu neun Monaten ist für diesen Personenkreis nicht anwendbar.

Was droht bei einem Verstoß?

Gewährt der Verleiher die Arbeitsbedingungen nicht, kann ein Bußgeld von bis zu 500.000 € verhängt werden (§ 16 Abs. 1 Nr. 7a, Abs. 2 AÜG).

Wichtigste Erkenntnisse

Rechtsstand: 5. Oktober 2026. Grundlage sind § 8, § 12 und § 16 AÜG. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.

Rechtsstand: 25. August 2026

Als das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz Ende Juli in Kraft trat, drehte sich die öffentliche Diskussion um Zuzahlungen, um den Beitragszuschlag für mitversicherte Ehepartner und um die Abgabe auf zuckergesüßte Getränke. Über den Teil, der Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen betrifft, wurde deutlich weniger geschrieben.

Dabei steht er ziemlich klar im Papier des Bundesgesundheitsministeriums: Rund 70 Prozent der Gesamtentlastung im Jahr 2030 sollen durch Ausgabenbegrenzungen bei den Leistungserbringern erzielt werden. Diese tragen damit, wörtlich, „die Hauptlast der Reform”.

Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen sind Leistungserbringer.

Was tatsächlich beschlossen wurde

Das Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung wurde am 10. Juli 2026 von Bundestag und Bundesrat beschlossen, ist am 29. Juli 2026 ausgefertigt worden und gilt seit dem 30. Juli 2026.

Der Anlass steht ebenfalls in den Unterlagen des Ministeriums. Die Finanzierungslücke der GKV liegt nach Berechnungen der FinanzKommission Gesundheit im Jahr 2027 bei rund 19 Milliarden Euro und wächst bis 2030 auf rund 44 Milliarden Euro. Ohne Reform würde der durchschnittliche Zusatzbeitrag von 2,9 auf 3,8 Prozent im Jahr 2027 und auf 4,8 Prozent im Jahr 2030 steigen. Die Ausgaben sind zuletzt jährlich um knapp 8 Prozent gestiegen, also etwa doppelt so stark wie im Durchschnitt der 2010er Jahre.

Der Satz, auf den es ankommt

Für die Personalplanung ist eine einzige Formulierung entscheidend. Das Ministerium beschreibt das Prinzip der Reform als einnahmeorientierte Ausgabenpolitik: Ausgabenzuwächse werden auf die Zuwächse der beitragspflichtigen Einnahmen begrenzt, und zwar „in allen Ausgabenbereichen”.

Was viele dabei überlesen: Das ist keine Sparauflage für ein Jahr. Das ist eine Kopplung. Die Ausgaben eines Hauses dürfen nicht schneller wachsen als die Einnahmen der Krankenkassen.

Und an einer zweiten Stelle formuliert das Ministerium sein Ziel für alle laufenden Reformen so: „Ziel ist bei allen Reformen, die vorhandenen Strukturen und Ressourcen effizienter zu nutzen.”

Vorhandene Ressourcen. Nicht zusätzliche.

Was das praktisch bedeutet

Ich glaube, die Konsequenz ist unbequemer, als sie auf dem Papier klingt.

Der klassische Weg, ein Schichtloch zu schließen, hat zwei Varianten. Entweder man stellt zusätzliches Personal ein, oder man bucht extern. Der erste Weg läuft seit Jahren am Fachkräftemangel leer, das ist bekannt. Der zweite Weg ist der teuerste Personaleinsatz, den ein Haus hat.

Wenn die Ausgaben an die Einnahmen gekoppelt werden, verliert die erste Variante ihre Finanzierungsgrundlage und die zweite wird zum Problem in der Bilanz. Was übrig bleibt, ist die dritte Variante, über die selten gesprochen wird: die eigene Belegschaft besser ausnutzen, bevor extern bestellt wird.

Das klingt nach einer Selbstverständlichkeit. In der Praxis ist es keine. In vielen Häusern weiß niemand um 6:30 Uhr, welche eigenen Mitarbeitenden an diesem Tag überhaupt könnten. Es gibt Listen, es gibt Absprachen, es gibt Telefonnummern in Handys. Was es meist nicht gibt, ist eine belastbare Übersicht, wer verfügbar ist, mit welcher Qualifikation, an welchem Standort, zu welcher Uhrzeit. Also greift die Leitung zum Telefon und ruft Anbieter ab, obwohl möglicherweise drei eigene Teilzeitkräfte aufstocken würden.

Wie sich der Kostendruck aus der GKV-Finanzierung in den Häusern konkret niederschlägt, haben wir in diesem Beitrag ausführlicher beschrieben.

Die Reihenfolge ist das Produkt

Wir haben in stazzle deshalb nicht die Buchung externer Kräfte verbessert, sondern die Reihenfolge umgedreht.

In der Plattform ist sichtbar, wann welcher eigene Mitarbeitende verfügbar ist. Die Leitung bucht ihn direkt auf die Schicht. Der Mitarbeitende bekommt die Information über die App, dort kann er auch sein Wunschfrei angeben. Die Zeiterfassung läuft mit, die Freigabe bleibt bei der Leitung.

Und dann kommt der Teil, der über die Kosten entscheidet: An die Personaldienstleister gehen nur noch die Schichten raus, die intern nicht besetzt werden konnten. Externes Personal ist damit der Rest, nicht der erste Griff.

Anders gesagt: Nicht der Einkauf wird optimiert, sondern die Notwendigkeit des Einkaufs. Wie ein solcher interner Flexpool aufgebaut ist, zeigen wir auf einer eigenen Seite.

Die Zahl, die 2027 gebraucht wird

Für die Trägerebene ist daran etwas anderes wichtiger als die Dispositionsverbesserung in einer einzelnen Einrichtung.

Wenn Ausgaben und Einnahmen gekoppelt sind, brauchen Geschäftsführung und kaufmännischer Vorstand eine Kennzahl, die zeigt, dass gesteuert wird. Und zwar eine, die nicht aus einer Absichtserklärung besteht, sondern aus Daten:

Wie viel Prozent der Schichten wurden aus eigener Kraft besetzt, und wie viel Prozent extern?

Diese Quote lässt sich pro Station, pro Einrichtung und über alle Standorte eines Trägers hinweg auswerten. Sie zeigt eine Entwicklung über Monate. Und sie lässt sich in Euro übersetzen, weil hinter jeder extern besetzten Schicht ein Stundenverrechnungssatz steht.

Was viele Träger heute stattdessen haben: 20 Einrichtungen, die Zeitarbeit jeweils anders organisieren, keine konsolidierten Zahlen und die Erkenntnis, dass etwas aus dem Ruder läuft, immer erst am Jahresabschluss.

Warum das Zeitfenster jetzt ist

Zwei Dinge fallen gerade zusammen.

Erstens greift die Kopplung von Ausgaben und Einnahmen ab 2027. Zweitens laufen im Herbst in fast jedem Haus die Budgetgespräche für dieses Jahr 2027. Wer im November begründen muss, wie die Personalkosten im nächsten Jahr im Rahmen bleiben, braucht bis dahin mehr als einen Vorsatz.

Der Umstellungsaufwand ist dabei kleiner, als die meisten erwarten. Es geht nicht um ein IT-Projekt mit Lastenheft, Ausschreibung und Rollout über drei Quartale. Es geht darum, auf einer Station sichtbar zu machen, wer verfügbar ist, und den externen Bedarf zum Rest zu machen. Nach vier Wochen sieht man an der Quote, ob es trägt.

Was in diesem Text bewusst nicht steht

In der Fachdiskussion werden derzeit weitere Details genannt, die Krankenhäuser direkt betreffen würden, etwa Regelungen zum Pflegebudget ab 2027, zur Refinanzierung von Tarifsteigerungen und zum Umgang mit Pauschalen für pflegeentlastende Maßnahmen.

Ich führe sie hier nicht als Fakten auf, weil ich sie nicht am Gesetzestext gegengeprüft habe. Wer daraus Budgetentscheidungen ableitet, sollte das nicht auf Basis von Zusammenfassungen tun, auch nicht auf Basis dieser. Die belastbare Quelle ist der Wortlaut im Bundesgesetzblatt.

Häufige Fragen

Seit wann gilt das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz?

Das Gesetz wurde am 10. Juli 2026 von Bundestag und Bundesrat beschlossen, am 29. Juli 2026 ausgefertigt und gilt seit dem 30. Juli 2026. Ziel ist die Stabilisierung der Beitragssätze ab dem Jahr 2027.

Wer trägt die Hauptlast des Gesetzes?

Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums werden rund 70 Prozent der Gesamtentlastung im Jahr 2030 durch Ausgabenbegrenzungen bei den Leistungserbringern erzielt. Dazu zählen Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen.

Was bedeutet einnahmeorientierte Ausgabenpolitik?

Das Prinzip begrenzt die Ausgabenzuwächse auf die Zuwächse der beitragspflichtigen Einnahmen, und zwar in allen Ausgabenbereichen. Für Einrichtungen heißt das: Die Kosten dürfen nicht schneller wachsen als die Einnahmenbasis der gesetzlichen Krankenversicherung.

Wie hoch ist die Finanzierungslücke der GKV?

Nach Berechnungen der FinanzKommission Gesundheit liegt sie 2027 bei rund 19 Milliarden Euro und wächst bis 2030 auf rund 44 Milliarden Euro.

Wie können Kliniken Zeitarbeitskosten senken, ohne Personal aufzubauen?

Indem die eigene Verfügbarkeit vor der externen Anfrage geprüft wird. Wenn sichtbar ist, welche eigenen Mitarbeitenden wann einsatzbereit sind, lassen sich Schichten intern besetzen, und nur die verbleibenden Lücken gehen an Personaldienstleister.

Welche Kennzahl sollten Träger 2027 im Blick haben?

Den Anteil der intern besetzten Schichten gegenüber den extern besetzten, ausgewertet je Einrichtung und konsolidiert über alle Standorte.

Rechtsstand: 25. August 2026. Dieser Beitrag gibt den Stand der genannten Quellen zum genannten Datum wieder und ist keine Rechtsberatung.

Quellen

Das könnte Sie auch interessieren

Der Bundestag hat am 10. Juli 2026 das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen. Das erklärte Ziel: die Zusatzbeiträge der gesetzlichen Krankenkassen stabilisieren. Das Einsparvolumen beträgt allein im kommenden Jahr fast 19 Milliarden Euro. Für Krankenhäuser besonders relevant ist ein neuer Kostendeckel.

Was das Gesetz für Kliniken bringt

Die Klemme: Vorgaben rauf, Budget gedeckelt

Die Kombination ist anspruchsvoll: Personal- und Tarifkosten steigen tendenziell schneller als die refinanzierte Obergrenze, während gleichzeitig eine ausreichende Besetzung gefordert bleibt. Kliniken müssen also mit einem knapper werdenden Budget dieselbe oder bessere Personalqualität sichern.

Die organisatorische Konsequenz

Unter diesem Deckel schlägt jede nicht genutzte Kapazität und jede teure kurzfristige Leiharbeit direkt aufs Ergebnis. Die wirksamsten Hebel sind organisatorisch: Auslastung erhöhen, Ausfallkosten senken, Leiharbeit durch interne Flexpools ersetzen und die Abrechnungs- und Nachweisqualität verbessern, um Prüfaufwand zu reduzieren.

Wie stazzle den Kostendruck abfedert

Der interne Flexpool ersetzt teure kurzfristige Leiharbeit durch planbare eigene Springerkräfte. Über die kontrollierte Einbindung externer Dienstleister behalten Kliniken Preise, Rechnungen und Qualifikationen im Griff, und die digitale Zeiterfassung sorgt für saubere Nachweise und Abrechnungen. Den Zusammenhang zwischen Kostendruck und Fachkräftemangel vertieft unser Beitrag zum Pflegekräftemangel im Krankenhaus 2026.

Häufige Fragen

Was regelt das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz für Krankenhäuser?

Für die Jahre 2027 bis 2029 gilt für Krankenhäuser eine Obergrenze für den Kostenanstieg in Höhe der Grundlohnrate minus 1 Prozentpunkt. Tarifsteigerungen oberhalb dieser Grenze werden nur zur Hälfte refinanziert. Zugleich werden Prüfquoten für Abrechnungen angehoben.

Wie hoch ist das Einsparvolumen?

Das Gesetz sieht allein für das kommende Jahr ein Einsparvolumen von fast 19 Milliarden Euro in der gesetzlichen Krankenversicherung vor.

Warum entsteht dadurch Druck auf die Kliniken?

Weil Kosten – vor allem Personal- und Tarifkosten – schneller steigen können als die refinanzierte Obergrenze. Gleichzeitig müssen Kliniken eine ausreichende Personalbesetzung sicherstellen.

Wie können Kliniken den Kostendruck abfedern?

Durch bessere Auslastung, geringere Ausfallkosten, den Ersatz teurer kurzfristiger Leiharbeit durch interne Flexpools sowie eine saubere Abrechnungs- und Nachweisqualität.

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) – GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, Bundestagsbeschluss 10.07.2026, bundesgesundheitsministerium.de. Rechtsstand: August 2026. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Einordnung und ersetzt keine Rechtsberatung.

Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat die Fundusfotografie zur Früherkennung diabetischer Netzhautschäden bewertet. Ergebnis: Das Verfahren ist gleichwertig geeignet und lässt sich dezentral durchführen – etwa hausärztlich und telemedizinisch befundet. Es ersetzt die augenärztliche Untersuchung nicht, verlagert aber den ersten Screening-Schritt näher zum Patienten.

Was bewertet wurde

Die Fundusfotografie erkennt eine diabetische Retinopathie im Screening gleichwertig zur bisherigen Vorgehensweise. Wichtig ist die Abgrenzung: Sie ersetzt die augenärztliche Ophthalmoskopie nicht. Zeigt eine Aufnahme Auffälligkeiten, ist weiterhin eine fachärztliche Abklärung erforderlich. Der Nutzen liegt darin, dass der Screening-Schritt selbst dort stattfinden kann, wo die Patienten ohnehin sind – gerade angesichts steigender Diabeteszahlen und begrenzter augenärztlicher Kapazitäten.

Der Trend: Versorgung wandert näher zum Patienten

Der Fall steht für eine größere Entwicklung: Diagnostik und Versorgung verlagern sich aus der spezialisierten Praxis oder Klinik in dezentrale, ambulante und mobile Settings. Was früher an einen festen Standort gebunden war, findet zunehmend verteilt statt – in Hausarztpraxen, medizinischen Versorgungszentren oder über mobile Teams.

Die organisatorische Konsequenz

Dezentrale Versorgung heißt: Nicht der Patient kommt zum Personal, sondern Personal und Technik kommen zu wechselnden Orten. Das erhöht die Anforderungen an die Einsatzsteuerung erheblich – wer ist wann wo qualifiziert verfügbar, wie werden Fahrten, Termine und Nachweise über mehrere Standorte hinweg organisiert? Für medizinische Versorgungszentren, Träger und Personaldienstleister wird flexible, standortübergreifende Planung damit zum Kernthema.

Wie stazzle dezentrale Teams unterstützt

stazzle steuert Einsätze standortunabhängig: Verfügbarkeiten und Qualifikationen bleiben transparent, offene Einsätze lassen sich gezielt an geeignete Kräfte ausspielen, und die digitale Zeiterfassung funktioniert unabhängig vom Ort. Über den Flexpool lassen sich mobile und dezentrale Teams flexibel besetzen. Warum flexible Einsatzsteuerung angesichts des Personalmangels immer wichtiger wird, zeigt unser Beitrag zum Pflegekräftemangel im Krankenhaus 2026.

Häufige Fragen

Was ist die Fundusfotografie beim Diabetes-Screening?

Die Fundusfotografie ist eine fotografische Aufnahme des Augenhintergrunds zur Früherkennung diabetischer Netzhautveränderungen (diabetische Retinopathie). Sie kann dezentral erstellt und telemedizinisch befundet werden.

Ist die Fundusfotografie gleichwertig zur augenärztlichen Untersuchung?

Nach der Bewertung des IQWiG ist die Fundusfotografie zur Früherkennung gleichwertig geeignet. Sie ersetzt die augenärztliche Untersuchung jedoch nicht: Bei auffälligen Befunden ist weiterhin eine augenärztliche Abklärung nötig.

Warum wird das Diabetes-Screening dezentraler?

Weil das Screening auch außerhalb der Augenarztpraxis – etwa hausärztlich und telemedizinisch – möglich wird. Angesichts steigender Diabeteszahlen und begrenzter Facharztkapazitäten wandert der erste Screening-Schritt näher zum Patienten.

Was bedeutet dezentrale Versorgung für die Personalorganisation?

Personal und Geräte müssen zu wechselnden, dezentralen Einsatzorten gebracht werden. Das erfordert eine flexible Einsatzsteuerung, standortunabhängige Zeiterfassung und transparente Qualifikationsnachweise.

Quellen: Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG); Deutsches Ärzteblatt (10.08.2026). Stand: August 2026. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Einordnung und ersetzt keine medizinische Beratung.

Neugierig geworden?

Nutzen Sie unser Kontaktformular für weitere Fragen.

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von HubSpot. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen
Eine Plattform der HR Software Solutions GmbH
kontakt@stazzle.de
cross