Branche · Gastronomie & Hotellerie
Zwei Absagen am Freitagmittag, eine Feier mit sechzig Gästen am Samstag, montags wieder Normalbetrieb. In der Gastronomie zählt nicht die Jahresplanung, sondern wie schnell die Lücke geschlossen ist. stazzle schickt eine Anfrage an alle verknüpften Dienstleister gleichzeitig — statt der Reihe nach zu telefonieren.
„Freitag 14 Uhr, zwei Servicekräfte krank, Samstag ausgebucht. Bis 16 Uhr habe ich fünf Nummern durchtelefoniert und zwei Rückrufe bekommen."
Eine Woche im Betrieb
Dienstplan steht, Lücken für Freitag und Samstag sind absehbar. Anfrage über den Zeitraum stellen, nicht pro Tag.
Mehrere Dienstleister haben angeboten. Qualifikation, Verfügbarkeit und Stundensatz stehen nebeneinander.
Zwei Absagen. Zusatzanfrage geht an alle gleichzeitig raus; wer bestätigt, ist gebucht — ohne Rundruf.
Die Kräfte sehen Schicht und Pausenzeit in der App und erfassen ihre Stunden selbst. Sie geben frei.
Freigegebene Stunden liegen als Export bereit — keine Stundenzettel-Sammlung am Monatsende.
Was anders ist
In Industrie und Logistik ist die kurzfristige Besetzung die Ausnahme. In der Gastronomie ist sie der Betrieb: Wetter, Buchungslage, Krankheit und Veranstaltungen verschieben den Bedarf innerhalb von Stunden.
Deshalb liegt der Hebel nicht in besserer Planung, sondern in der Zeit zwischen „jemand fällt aus" und „jemand ist bestätigt". Genau diese Strecke kürzt eine Anfrage an alle verknüpften Dienstleister gleichzeitig ab.
Und weil in der Gastronomie viele Kräfte an mehreren Häusern arbeiten, hilft es, dass Qualifikation und Nachweise am Profil hängen statt in einer Mail vom letzten Monat.

Nachweis mit Bereich, Schicht, Zeiten und Pause — der Vorgesetzte gibt direkt am Gerät frei.
Nicht vergessen
§ 42 Abs. 1 IfSG erfasst ausdrücklich Tätigkeiten in Küchen von Gaststätten und sonstigen Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung. Für Küchenpersonal gelten damit dieselben Nachweispflichten wie in der Lebensmittelproduktion: Bescheinigung des Gesundheitsamtes vor der erstmaligen Aufnahme, Belehrung durch den Arbeitgeber und Wiederholung alle zwei Jahre.
In der Arbeitnehmerüberlassung ist der Personaldienstleister der Arbeitgeber und damit für Belehrung und Dokumentation zuständig. Verfügbar sein muss der Nachweis aber an Ihrer Betriebsstätte. Für Service ohne Küchentätigkeit greift die Regelung nicht — die Abgrenzung hängt an der konkreten Tätigkeit.
Rechtsstand: §§ 42, 43 Infektionsschutzgesetz, abgerufen am 5. August 2026 bei gesetze-im-internet.de. Orientierung, keine Rechtsberatung. Ausführlich auf der Seite Lebensmittelproduktion.
Häufige Fragen
Ja. Sie stellen eine Anfrage über den Zeitraum und geben die Personenzahl je Schicht an. Ob das ein Samstag oder drei Wochen sind, ändert am Ablauf nichts.
Das hängt an Ihren Dienstleistern, nicht an der Software — aber alle verknüpften sehen die Anfrage gleichzeitig, statt nacheinander angerufen zu werden. Damit fällt die Wartezeit weg, die beim Rundruf entsteht.
Für Tätigkeiten in Küchen von Gaststätten und Gemeinschaftsverpflegung greifen §§ 42, 43 IfSG: Bescheinigung des Gesundheitsamtes vor der erstmaligen Aufnahme, Belehrung durch den Arbeitgeber, Wiederholung alle zwei Jahre. Zuständig ist bei Zeitarbeit der Personaldienstleister als Arbeitgeber. Keine Rechtsberatung — die Abgrenzung hängt an der konkreten Tätigkeit.
Über die App stazzle connect: Die Kraft sieht Bereich, Schicht und Pausenzeit und erfasst selbst; der Vorgesetzte gibt den Nachweis direkt am Gerät frei. Alternativ über ein Terminal im Haus.
Ja. stazzle ist ein Vendor-Management-System, kein Vermittler. Ihre Verträge bleiben, die Dienstleister werden mit Ihrem Standort verknüpft.
Für Einsatzbetriebe ist die Nutzung kostenlos — bezahlt wird von der Dienstleisterseite. Preismodell ansehen
Standort und Bereich anlegen, Dienstleister verknüpfen, erste Anfrage stellen. Ohne Vertrag, ohne Mindestlaufzeit.
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