stazzle

Nutzungsbedingungen

1. Allgemeiner Geltungsbereich

  1. Diese Nutzungsbedingungen gelten für die Nutzung der Online-Plattform stazzle (im Folgenden: „stazzle“), die von der HR Software Solutions GmbH, Adenauerplatz 1, 33602 Bielefeld (im Folgenden: „HR Software Solutions“) dem Vertragspartner und Kunden der HR Software Solutions (im Folgenden: „Nutzer“) zur Nutzung überlassen und betrieben wird. Zu den Nutzern von stazzle zählen sowohl Personaldienstleister als auch Einsatzbetriebe.
  2. Diese Nutzungsbedingungen sind Bestandteil des zwischen der HR Software Solutions und dem Nutzer geschlossenen Vertrags (im Folgenden: „Vertrag“) und regeln insbesondere die Nutzung von stazzle.
  3. Eine Überlassung von Zeitarbeitnehmern durch die HR Software Solutions ist weder Ziel noch Gegenstand dieses Vertrags und wird daher ausdrücklich ausgeschlossen.
  4. Die Bereitstellung von stazzle erfolgt auf Basis dieser Nutzungsbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Nutzers finden keine Anwendung, selbst wenn die HR Software Solutions deren Geltung nicht widerspricht.
  5. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz der HR Software Solutions, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.
  6. Diese Nutzungsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Nutzer, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
  7. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Nutzer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Nutzungsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.

2. Vertragsgegenstand und Leistungsabgrenzung

  1. Über stazzle können interessierte Nutzer Personaleinsätze in diversen Einsatzbetrieben koordinieren und über die Überlassung von Personal auch bei akuter Personalnot reagieren.
  2. Einsatzbetriebe, die sich für die Nutzung von stazzle registriert haben, können über stazzle direkt bei Personalvermittlern und sonstigen Personaldienstleistern, die ebenfalls stazzle nutzen (im Folgenden: „die Personaldienstleister“), Personal entleihen. Die Einsatzbetriebe können dazu Personal für einen bestimmten Zeitraum anfragen und diese Anfrage über stazzle an die Personaldienstleister ausschreiben. Im Rahmen der Anfrage können die Einsatzbetriebe neben dem Einsatzzeitraum auch die Art und Weise der Verwendung einschließlich Abteilung und erforderliche Qualifikation des Mitarbeiters festlegen.
  3. Die über die Nutzer bei stazzle registrierten Mitarbeiter haben zudem die Möglichkeit, ihre jeweiligen Arbeitszeiten über stazzle mobil zu erfassen und an die Nutzer zu übertragen. Die Einsatzbetriebe haben die Möglichkeit, die von dem jeweiligen entliehenen Mitarbeiter erfassten Arbeitszeiten in stazzle zu bestätigen. Die Personaldienstleister haben wiederum die Möglichkeit, die erfassten Zeiten über eine csv-Datei zu exportieren und zu Abrechnungszwecken gegenüber der jeweiligen Einsatzbetrieb zu verwenden.
  4. Die HR Software Solutions stellt dem Nutzer stazzle zur grundsätzlich unentgeltlichen Nutzung zur Verfügung. Einige Services, insbesondere einzelne Arbeitnehmerüberlassungen, die über stazzle abgewickelt werden, sind jedoch nur auf Basis eines separaten Vertrags zwischen der HR Software Solutions und dem Personaldienstleister gegen zusätzliche Vergütung nutzbar (siehe Punkt „Vergütung“). Die Nutzung von stazzle durch die Einsatzbetriebe ist, soweit nichts anderes vereinbart wurde, kostenlos möglich.
  5. Die Nutzer haben dann die Möglichkeit, unmittelbar über das von der HR Software Solutions eingesetzte Identitätsfeststellungs- und Signaturverfahren einen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag zu schließen, sofern beide vertragsschließenden Nutzer eine entsprechende Signatur-Vereinbarung mit der HR Software Solutions geschlossen haben. Die Nutzer können den Arbeitnehmerüberlassungsvertrag auch in der gewöhnlichen Schriftform abschließen und die Überlassung anschließend in stazzle übertragen.
  6. Die HR Software Solutions schuldet ausdrücklich nicht die erfolgreiche Transaktion offener Stellen und den Abschluss von Verträgen zwischen Personaldienstleister und Einsatzbetrieben. Die HR Software Solutions wird selbst keine Mitarbeiter zu Zwecken der Arbeitnehmerüberlassung an die Einsatzbetriebe vermitteln oder überlassen. Der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag wird vielmehr ausschließlich zwischen dem Personaldienstleister und dem jeweiligen Einsatzbetrieb geschlossen, ohne dass die HR Software Solutions an diesem Vertragsverhältnis in irgendeiner Weise beteiligt ist. Insbesondere haftet die HR Software Solutions nicht für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten aus dem Arbeitnehmerüberlassungsvertrag zwischen den Nutzern von stazzle.
  7. Erfüllung der geschlossenen Arbeitnehmerüberlassungsverträge:
    Die Erfüllung von über stazzle geschlossenen Arbeitnehmerüberlassungsverträge ist allein Angelegenheit und Aufgabe der jeweils vertragsschließenden Nutzer. Die HR Software Solutions ist keine Vertragspartei des betreffenden Arbeitnehmerüberlassungsvertrags und haftet auch nicht auf Erfüllung desselben oder für sonstige Vertragsverletzungen von Nutzern gegenüber Dritten oder anderen Nutzern.

3. Nutzung der qualifizierten e-Signatur (QES) mit stazzle

  1. Die HR Software Solutions bietet mit stazzle und dem Trust Service Provider Namirial S.P.A. (Sitz in Italien) die Möglichkeit automatisch generierte Arbeitnehmerüberlassungsverträge, qualifiziert elektronisch signieren zu können.
  2. Selbst erbringt die HR Software Solutions keine Leistungen zur Erstellung der Signatur, sondern leitet die Anfrage automatisch und ohne dauerhafte Speicherung von Daten an die Namirial S. P. A., Italien weiter.
  3. Mitarbeiter, die qualifizierte Signaturen erstellen dürfen, müssen in der Nutzverwaltung einer Berechtigungsgruppe zugewiesen sein, die die entsprechende Berechtigung enthält.
  4. Ablauf der Erzeugung der elektronischen Signatur
    • Der Mitarbeiter des Nutzers, mit entsprechender Berechtigung, hat die Möglichkeit einen Namirial Account (Signaturzertifikat – QEC) über stazzle zu beantragen. Der Trust Service Provider Namirial S.P.A. (Sitz in Italien) ist ein von der italienischen Aufsichtsbehörde AgID akkreditierter und qualifizierter Anbieter von eIDAS konformen Fernsignaturen (910/2014 Verordnung eIDAS), vertrauenswürdigen Zeitstempeln (QTS) und digitaler Archivierung. Namirial ist in der European Union Trusted List (EUTL) gelistetet, so dass der Mitarbeiter des Nutzers qualifizierte e-Signaturen (QES) mit Namirial erstellen kann.
    • Eine qualifizierte e-Signatur (QES) benötigt ein qualifiziertes Signaturzertifikat (QEC), das auf den Unterzeichner (Benutzer – natürliche Person) ausgestellt ist. Das qualifizierte Signaturzertifikat (QEC) muss von einer qualifizierte Signaturerstellungseinheit (QSEH) erzeugt werden, welche auch das QEC sicher verwaltet.
    • Um Dokumente automatisiert ohne 2-Faktor-Authentifizierung (ohne zusätzliche Interaktion mit dem Unterzeichner) mit QES zu unterzeichnen, benötigt man ein QEC. Dieses QEC ist bestimmt und limitiert für die automatisierte Ausführung und kann nur für vordefinierte Prozesse eingebettet werden. Es ist nicht für eine interaktive Anwendung mit eigenem Upload bestimmt. Folglich können damit nur Stapelunterzeichnungen auf stazzle, aber keine einzelnen, individuell erstellten Dokumente in einer interaktiven Nutzersitzung, welche die Sichtung und Änderung des Dokuments involviert, durchgeführt werden.
    • Auf der Plattform stazzle, können durch Einbeziehung des Vertrauensdienstes Namirial, damit nur solche Arbeitnehmerüberlassungsverträge rechtskonform unterzeichnet werden, die automatisiert auf stazzle erzeugt werden. Im Gegenzug kann die 2FaktorAuthentifizierung (z.B. mittels SMS) entfallen. Die digitale Signatur erfolgt mittels Eingabe des Benutzernamens (DeviceCode) und eines individuellen Nutzerpassworts.
    • Für die eindeutigen Bestimmung des Zeitpunkts der Signatur, wird diese durch einen qualifizierten Zeitstempel gemäß eIDAS 910/2014 (ETSI EN 319_421/422) konkretisiert.
    • Zur Erzeugung des qualifizierten Signaturzertifikats (QEC), das auf den Unterzeichner (Benutzer – natürliche Person) ausgestellt ist und eine Laufzeit von 3 Jahren hat, ist eine einmalige Video-Identifikation des Halters (natürliche Person) notwendig.

4. Vergütung

  1. Sofern der Nutzer Verträge, die über stazzle angebahnt wurden, mit Personaldienstleistern, die ebenfalls bei stazzle angemeldet sind, außerhalb von stazzle schließt, ist die HR Software Solutions berechtigt, die vom Personaldienstleister geschuldete Vergütung gegenüber dem Nutzer geltend zu machen. Dem Nutzer bleibt der Nachweis nachgelassen, dass der Vertragsschluss nicht auf stazzle zurückzuführen ist. In diesem Falle ist die Vergütung nach Satz 1 nicht geschuldet.
  2. Unter einer Anbahnung im Sinne von Ziffer 4.1. ist zu verstehen, dass eine Vakanz / Schicht / Dienst über stazzle ausgeschrieben wurde und der Personaldienstleister diese zur Kenntnis nehmen konnte.
  3. Die Nutzung von stazzle, einschließlich der Unternehmenspräsentation, ist grunsätzlich kostenlos, sofern die Bestimmung von Ziffer 4.1. eingehalten wird. Ausgenommen sind etwaige Onboarding und Signatur Gebühren sowie die in Punkt 4.4. aufgezeigten Gebühren. Einsatzbetriebe sind vom Letzteren ausgenommen.
  4. Sofern der Nutzer über stazzle mit Einsatzbetrieben Verträge zur Arbeitnehmerüberlassung abschließt und Mitarbeiter für eine Arbeitsschicht bei den Einsatzbetrieben überlässt, fällt dafür eine Transaktionsgebühr je angefangene Arbeitsschicht des Mitarbeiters im jeweiligen Einsatzbetrieb an. Die Transaktionsgebühr wird nur für solche Arbeitsschichten in Ansatz gebracht, die tatsächlich abgerufen wurden. Das bedeutet, dass zum Beispiel bei einer Stornierung des Arbeitseinsatzes durch den Einsatzbetrieb oder Verhinderung des Mitarbeiters, etwa aufgrund von Krankheit, die Gebühr für diese Tage nicht anfällt.
  5. Die jeweilige Höhe der Transaktions- bzw. Nutzungsgebühr errechnet die HR Software Solutions auf Basis der in stazzle von den Mitarbeitern und/oder dem Nutzer erfassten Arbeitszeiten. Soweit der Nutzer die Arbeitszeiterfassung in stazzle nicht nutzt, errechnet die HR Software Solutions die Höhe der Transaktions- bzw. Nutzungsgebühr anhand der sich aus der Ausschreibung des Einsatzbetriebs ergebenden angefragten Einsatzzeiten. Im Zweifel ist der Nutzer auf Nachfrage von der HR Software Solutions zur Auskunft über die konkreten Arbeitszeiten des jeweiligen Mitarbeiters verpflichtet.
  6. Stornierungen und Abwesenheitseintragungen lösen Benachrichtigungen an den AÜ-Vertragspartner aus. Daher müssen diese immer kurzfristig und im Kontext mit dem Vorgang erfolgen, spätestens jedoch bis zum 15. des Folgemonats. Spätere Anpassungen können bei der Berechnung der Transaktionsgebühr nicht berücksichtigt werden.
  7. Die Transaktionsgebühr beläuft sich auf folgende Höhe:
Stundenverrechnungssatz 
vonbisGebühr in € 
 0,00 € 23,99 € 1,10 €pro Einsatztag
 24,00 € 24,99 € 1,25 €pro Einsatztag
 25,00 € 25,99 € 1,45 €pro Einsatztag
 26,00 € 27,99 € 1,55 €pro Einsatztag
 28,00 € 31,99 € 1,75 €pro Einsatztag
 32,00 € 35,99 € 1,95 €pro Einsatztag
 36,00 € 39,99 € 2,15 €pro Einsatztag
 40,00 € 43,99 € 2,35 €pro Einsatztag
 44,00 € 79,99 € 2,50 €pro Einsatztag
 80,00 € 89,99 € 2,80 €pro Einsatztag
 90,00 € 99,99 € 3,00 €pro Einsatztag
 100,00 € 119,99 € 3,20 €pro Einsatztag
 120,00 €  3,50 €pro Einsatztag
  1. Für Einsatzbetriebe, die im Rahmen einer Flex- bzw. Springerpool-Regelung Mitarbeiter in stazzlegrowth disponieren, fällt eine Nutzungsgebühr in Höhe von 1,00 € pro angefangener Arbeitsschicht an.
  2. Gutschein für ein automatisches Zertifikat für qualifizierte e-Signatur (HSM)
    • eIDAS konform
    • Gültigkeitsdauer 3 Jahre
    • je zeichnungsberechtigtem Mitarbeiter (einmalig): 200,00 €
    • Gutschein für eine Video-Identifikation des Signatur-Halters je zeichnungsberechtigtem Mitarbeiter (einmalig): 25,00 €
  3. Erzeugung qualifizierter e-Signaturen (QES) durch Namirial basierend auf einem automatischen Zertifikat
    • für qualifizierte e-Signaturen in QSEH (HSM) ohne One-Time- Password, je Signatur (QES): 1,10 €
  4. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweiligen Höhe. Das Zahlungsziel beträgt nach Rechnungsstellung 14 Tage netto. Die verbrauchten Mengen an Signaturen werden monatlich ermittelt und zu Beginn des Folgemonats in Rechnung gestellt. Nicht konsumierte, kostenfreie Einheiten können nach der Vertragslaufzeit nicht auf die Folgeperiode mitgenommen werden.

5. Registrierung

  1. Um stazzle nutzen zu können, muss der Nutzer sich zunächst unter Angabe aller Daten, die in den Pflichtfeldern der Registrierung gefordert werden, registrieren. Die Angabe weiterer Daten ist freiwillig.
  2. Für den Zugriff auf stazzle benötigt der Nutzer einen Benutzernamen und ein Passwort (zusammen im Folgenden: „Zugangsdaten“). Das Passwort kann der Nutzer während der Registrierung selbst festlegen. Der Benutzername ist grundsätzlich die bei der Registrierung angegegeben E-Mail-Adresse. Der Nutzer kann dabei festlegen, ob er sich als Einsatzbetrieb oder als Personaldienstleister registriert. Zur Registrierung muss der Nutzer außerdem diese Nutzungsbedingungen anerkennen.
  3. Es können sich grundsätzlich alle Einsatzbetriebe und Personaldienstleister registrieren. Eine vorherige Freigabe durch die HR Software Solutions ist dafür nicht erforderlich. Einsatzbetriebe, die über eine Abteilung verfügen, die anderen Abteilungen oder angeschlossenen anderen Einsatzbetrieben bei Bedarf Personal zur Verfügung stellt, haben die Möglichkeit, sich ebenfalls als Personaldienstleister zu registrieren und dadurch das Personal ebenfalls über stazzle zu vermitteln.

6. Nutzerverwaltung

  1. Nach erfolgreicher Registrierung wird für de Nutzer in stazzle ein Account erstellt, über den der Nutzer die Funktionen von stazzle nutzen und seine Daten einsehen kann. Der Nutzer kann einzelnen Mitarbeitern als Administratoren oder einfachen User Zugriff auf seinen Account gewähren.
  2. Nach dem erfolgreichen Abschluss der Registrierung kann der Nutzer ein Profil bei stazzle anlegen, welches von ihm unter Nutzung seiner Zugangsdaten vervollständigt werden kann. Das Profil kann jederzeit weiter bearbeitet und angepasst werden.
  3. Der Nutzer tritt bei stazzle mit seinem vollen Firmennamen auf. Der gewählte Benutzername ist ausschließlich für die Anmeldung des Nutzers erforderlich. Alle Daten und Informationen, die im Rahmen des eigenen Profils eingetragen werden können, müssen wahrheitsgemäß angegeben werden. Der Nutzer hat die in seinem Profil hinterlegten Daten und Informationen unverzüglich zu ändern, sobald diese nicht mehr zutreffend oder aktuell sind. Der Nutzer soll mindestens alle sechs Monate die Aktualität der Profilinformationen überprüfen.
  4. Personaldienstleister haben die Möglichkeit, eigene Mitarbeiter mit Mitarbeiterprofilen im Account anzulegen, um diese bei den Einsatzbetrieben anbieten zu können. Dazu kann der Personaldienstleister die Stammdaten und weitere Informationen, unter anderem zur Qualifikation und bei Bedarf auch ein Profilbild seiner Mitarbeiter in stazzle hinterlegen und deren Verfügbarkeitszeiten für den Personaleinsatz nennen.

7. Inhalte des Nutzers

  1. Der Nutzer räumt der HR Software Solutions an allen von in stazzle eingestellten Inhalten aller Art, insbesondere Texte und Bilder die erforderlichen räumlich und zeitlich unbeschränkten Nutzungsrechte ein, insbesondere das Recht, die Inhalte über stazzle anderen Nutzern zu Angebots- und Vertragszwecken zugänglich zu machen.
    2. Der Nutzer verspricht, dass er die entsprechenden Nutzungsrechte einräumen kann und die Inhalte keine Rechte Dritter, insbesondere Urheber- oder Persönlichkeitsrechte verletzen, was insbesondere für die von ihm eingestellten Profilbildern von Mitarbeitern gilt.

8. Pflichten des Nutzers und verbotene Verhaltensweisen

  1. Der Nutzer ist verpflichtet, die in diesen Nutzungsbedingungen festgelegte Vergütung zu entrichten.
  2. Die Prüfung von Inhalt, Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Nutzer in stazzle eingestellten Daten obliegt allein dem Nutzer.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, die Login-Daten geheim zu halten und vor unberechtigten Zugriff Dritter zu schützen. Der Nutzer ist auch für die Geheimhaltung etwaiger Login-Daten seiner Mitarbeiter verantwortlich und wird seine Mitarbeiter entsprechend anweisen. Bei Verdacht des Missbrauchs durch einen unberechtigten Dritten wird der Nutzer hierüber die HR Software Solutions unverzüglich informieren. Sobald die HR Software Solutions von der unberechtigten Nutzung Kenntnis erlangt, wird die HR Software Solutions den Zugang des unberechtigten Nutzers sperren. Die HR Software Solutions behält sich bei Verdacht unberechtigter Nutzung das Recht vor, die Login-Daten eines Nutzers oder dessen Mitarbeitern zu ändern. Im Falle eines Verdachts unberechtigter Nutzung des eigenen Accounts ist der Nutzer verpflichtet, die HR Software Solutions unverzüglich hierüber zu unterrichten.
  4. Informationspflichten
    Der Nutzer ist verpflichtet, auf Anforderung die HR Software Solutions über sämtliche Arbeitnehmerüberlassungsverträge zu informieren, die infolge der Nutzung von stazzle zustande gekommen sind.
  5. Erforderliche Genehmigungen
    Personaldienstleister, die auf stazzle ein Angebot für Arbeitnehmerüberlassung abgeben, sind verpflichtet, im Besitz sämtlicher für die ausgeschriebene Arbeitnehmerüberlassung erforderliche Erlaubnisse zu sein und alle sonstigen gesetzlichen oder behördlichen Vorgaben und Auflagen für die ausgeschriebene Arbeitnehmerüberlassung der zu verleihenden Arbeitnehmer zu erfüllen. Diese Personaldienstleister sind verpflichtet, vor Abgabe eines Angebots die entsprechenden Erlaubnis- und Genehmigungsbescheinigungen auf stazzle in ihrem Unternehmensprofil hochzuladen und die Daten bei Änderungen unaufgefordert und unverzüglich zu aktualisieren.
  6. Der Nutzer wird bei der Nutzung von stazzle, insbesondere dem Einstellen von Inhalten und der Kommunikation mit anderen Nutzern, geltendes Recht beachten. Stellt der Nutzer nachträglich fest, dass ein von ihm eingestellter Inhalt geltendes Recht und/oder Rechte Dritter verletzt, so wird er die HR Software Solutions unverzüglich darüber informieren oder den betreffenden Inhalt selbst löschen.
  7. Insbesondere hat der Nutzer es zu unterlassen:
    • urheberrechtlich geschützte Inhalte ohne Genehmigung des Rechteinhabers einzustellen,
    • rassistische, gewaltverherrlichende, pornografische oder sonst rechtswidrige oder beleidigende Inhalte sowie sog. Schmähkritiken zu verbreiten,
    • sonst Persönlichkeitsrechte Dritter zu verletzen, z. B. durch Verbreitung von Fotos und privater Daten Dritter (Adressdaten, Telefonnummern usw.),
    • Werbung aller Art sowie Spam zu verbreiten,
    • Viren, Trojaner, Würmer und sonstige Schadprogramme zu verbreiten.
  8. Der Nutzer wird die HR Software Solutions von Ansprüchen Dritter gleich welcher Art freistellen, die aus der Rechtswidrigkeit eines Inhalts und/oder der Verletzung von Rechten Dritter resultieren und wird ihr die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung ersetzen.

9. Benachrichtungen und Bewertungen

  1. Die HR Software Solutions räumt registrierten Nutzern im Rahmen von stazzle die Möglichkeit ein, mit anderen Nutzern vor allem über Nachrichten zu kommunizieren. Die Einsatzbetriebe haben außerdem die Möglichkeit, die Personaldienstleister intern zu bewerten und weitergehende Informationen zu diesen und den Mitarbeiterprofilen anzulegen.
  2. Bestandteil der Leistungen von stazzle ist auch eine Benachrichtigung des Nutzers per E-Mail über neue Nachrichten, Informationen und Angebote bei stazzle, insbesondere Personalanfragen.
  3. Zum Zweck der Benachrichtigung des Nutzers ist die HR Software Solutions berechtigt, dem Nutzer entsprechende E-Mails an seine im Rahmen der Registrierung mitgeteilte E-Mail-Adresse(n) zu übersenden.

10. Umfang der Nutzungsrechte und Nutzungsbeschränkungen

  1. stazzle ist urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte an stazzle einschließlich zugehöriger Datenbanken sowie sonstiger Dateien und Unterlagen stehen im Verhältnis zwischen der HR Software Solutions und dem Nutzer untereinander ausschließlich der HR Software Solutions zu.
  2. Die HR Software Solutions räumt dem Nutzer mit erfolgreicher Registrierung und Akzeptierung dieser Nutzungsbedingungen das einfache, nicht-ausschließliche, nicht-übertragbare, zeitlich auf die Laufzeit dieses Nutzungsvertrags und inhaltlich auf den Umfang nach diesem Nutzungsvertrag beschränkte Recht ein, stazzle im jeweils verfügbaren Umfang, insbesondere zum Anlegen von Profilen, der Kommunikation zwischen Einsatzbetrieben und Personaldienstleistern, der Transaktion von Personal, der Ressourcenplanung sowie der Arbeitszeitabrechnung zu nutzen.
  3. Die von stazzle übermittelten Informationen können jeweils vom Nutzer im üblichen Rahmen für eigene Geschäftszwecke gespeichert und ausgedruckt werden. Das Kopieren, Reproduzieren oder Speichern von stazzle selbst auf Datenträgern sowie die Nutzung von stazzle in anderen Systemen ist untersagt.
  4. Das Nutzungsrecht ist ausdrücklich inhaltlich beschränkt auf die Nutzung für eigene Zwecke des Nutzers. In keinem Fall ist der Nutzer berechtigt, ohne schriftliche Zustimmung der HR Software Solutions stazzle zu vermieten oder in sonstiger Weise unterzulizenzieren, öffentlich wiederzugeben oder zugänglich zu machen oder Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung zu stellen, beispielsweise im Wege des Application Service Providing (ASP) oder als SaaS. Gesetzliche Rechte des Nutzers gem. §§ 69d, 69e UrhG bleiben unberührt.
  5. Soweit die HR Software Solutions während der Laufzeit dieses Vertrages neue Versionen, Updates oder Upgrades von stazzle bereitstellt, gilt das vorstehende Nutzungsrecht für diese in gleicher Weise. Die HR Software Solutions ist zur Bereitstellung neuer Versionen, Upgrades oder Updates jedoch nicht verpflichtet, soweit dies nicht zur Mängelbeseitigung zwingend erforderlich ist.

11. Verfügbarkeit von stazzle

  1. Die HR Software Solutions bemüht sich, die Möglichkeit zur Nutzung von stazzle möglichst unterbrechungsfrei sicherzustellen. Dabei strebt die HR Software Solutions eine ganztägige Verfügbarkeit von 95 % im Jahresmittel an („Betriebszeit“). Eine Gewährleistung für die störungsfreie Nutzungsmöglichkeit von stazzle übernimmt die HR Software Solutions jedoch nicht.
  2. Um die Nutzbarkeit von stazzle aufrechtzuerhalten, Fehler zu beseitigen und zur Aktualisierung der hinterlegten Informationen ist es erforderlich, dass stazzle von Zeit zu Zeit gewartet wird. Die HR Software Solutions ist daher berechtigt, regelmäßige Wartungen vorzunehmen. In den Wartungszeiten steht stazzle nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung.
  3. Die HR Software Solutions wird sich bemühen, die Wartungszeiten möglichst kurz zu halten und alle Wartungsarbeiten möglichst zu nutzungsarmen Zeiten möglichst außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durchzuführen.
  4. Die Betriebszeit gilt nicht bei Streik, Aussperrung, höherer Gewalt, Ausfall von Mitarbeitern ohne Verschulden, unvorhersehbarer Verzug von Vorlieferanten, behördlichen Eingreifens, unvorhersehbare Handlungen Dritter, die nicht im Auftrag der HR Software Solutions handeln, nicht beeinflussbare technische Bedingungen des Internets oder Stromnetzes und ähnliche unvorhersehbare Ereignisse, die die HR Software Solutions nicht zu vertreten hat.

12. Maßnahmen im Fall eines Serverausfalls oder Wartungsarbeiten seitens der HR Software Solutions

  1. Im Falle eines unerwarteten Serverausfalls oder Wartungsarbeitern von stazzle, sind die Parteien dazu berechtigt, Anfragen und Angebote außerhalb von stazzle fortzusetzen. Dies dient dazu, die Kontinuität des Geschäftsbetriebs zu gewährleisten und potenzielle Verzögerungen oder Unterbrechungen zu minimieren.
  2. Sobald der Serverausfall behoben oder die Wartungsarbeiten vollzogen wurden, verpflichten sich beide Parteien, sämtliche während des Ausfalls außerhalb von stazzle ausgeführten Anfragen und Angebote unverzüglich in stazzle nachzutragen. Dies dient dazu, die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Geschäftsprozesse zu wahren.
  3. Die Parteien werden in angemessener Weise und in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzbestimmungen über die Wartungsarbeiten oder den Serverausfall und dessen Behebung informiert.
  4. Diese Klausel steht unter dem Vorbehalt der technischen Machbarkeit und der Einhaltung der geltenden Gesetze und Vorschriften.

13. Support und Pflege, Servicezeiten

  1. Während der Servicezeiten der HR Software Solutions (Montag bis Freitag, 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr mit Ausnahme gesetzlicher Feiertage im Bundesland Nordrhein-Westfalen) kann sich der Nutzer mit Fragen in Bezug auf die Nutzung von stazzle telefonisch oder per E-Mail an den Service-Desk der HR Software Solutions wenden.
  2. Die HR Software Solutions übernimmt die Pflege und Wartung von stazzle, insbesondere die Diagnose und Beseitigung von Fehlern, Bugs und sonstigen Störungen innerhalb angemessener Zeit während der Servicezeiten und stellt dem Nutzer Updates und neue Versionen von stazzle zur Verfügung, sobald diese zur Nutzung freigegeben sind.

14. Gewährleistung und Haftung

  1. Die HR Software Solutions übernimmt keine Verantwortung für fremde Inhalte, die auf stazzle eingestellt werden. Die HR Software Solutions haftet insbesondere nicht für die Wahrheit, Fehlerfreiheit und Vollständigkeit dieser Inhalte und gibt in diesem Zusammenhang keine Zusicherungen ab.
  2. Der Nutzer ist für die von ihm übermittelten Daten und Informationen, die mit stazzle verarbeitet werden, selbst verantwortlich. Soweit die HR Software Solutions von Nutzern oder Dritten über rechtswidrige Handlungen oder Informationen der Nutzer informiert wird, wird die HR Software Solutions umgehend tätig, um die Informationen zu sperren oder zu löschen.
  3. Die HR Software Solutions haftet wegen der unentgeltlichen Überlassung von stazzle gegenüber dem Nutzer nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für leicht Fahrlässigkeit jedoch nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, also solcher Pflichten, auf deren ordnungsgemäße Erfüllung der Nutzer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Die Haftung bei Verletzung einer solchen vertragswesentlichen Pflicht ist auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder in sonstigen Fällen zwingender Haftung, z.B. im Fall der Übernahme einer schadensersatzbewehrten Garantie. Im Übrigen ist die Haftung der HR Software Solutions ausgeschlossen.
  4. Ergänzend zu den Allgemeinen Nutzungsbedingungen gewährleistet die HR Software Solutions, dass das Unternehmensprofil auf der Plattform stazzle im Rahmen des technisch Möglichen und der in den Nutzungsbedingungen geregelten Verfügbarkeiten von stazzle aufgefunden werden kann. Nicht gewährleistet ist eine bestimmte Abrufintensität durch andere Nutzer, insbesondere Personaldienstleister, ebenso wie erfolgreiche Abschlüsse von Arbeitnehmerüberlassungsverträgen.
  5. Die Haftung erstreckt sich nicht auf Beeinträchtigung des vertragsgemäßen Gebrauchs der von der HR Software Solutions erbrachten Leistungen, die durch eine unsachgemäße oder fehlerhafte Inanspruchnahme durch den Nutzer verursacht wird.
  6. Der Kunde ist selbst verantwortlich für die Archivierung von Daten und Verträgen. Demnach haftet die HR Software Solutions nicht für die Wiederbeschaffung von Daten, wenn der Kunde nicht im Rahmen sichergestellt hat, dass diese Daten mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können, insbesondere durch regelmäßige Datensicherungen und dem Export der erstellten Arbeitnehmerüberlassungsverträge aus stazzle.

15. Datenschutz

  1. Beide Parteien werden die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten, insbesondere die DSGVO und das BDSG, und ihre im Zusammenhang mit dem Vertrag eingesetzten Beschäftigten auf das Datengeheimnis verpflichten, soweit diese nicht bereits allgemein entsprechend verpflichtet sind.
  2. Die HR Software Solutions wird personenbezogene Daten des Nutzers oder seiner Mitarbeiter nur in dem Umfang erheben und nutzen, wie es die Durchführung des Vertragsverhältnisses erfordert.
  3. Der Nutzer ist selbst dafür verantwortlich, dass bezüglich der von ihm an die HR Software Solutions übermittelten personenbezogenen Daten die anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen durch ihn bzw. durch seine Mitarbeiter eingehalten worden sind. Insbesondere hat der Nutzer selbst dafür Sorge zu tragen, dass ggf. notwendige Einwilligungen eingeholt und den datenschutzrechtlichen Informationspflichten nach Art. 13, 14 DS-GVO genügt werden, bevor personenbezogene Daten in die Online-Plattform eingestellt werden.

16. Vertragsbeginn, Laufzeit und Kündigung

  1. Soweit mit dem Nutzer keine abweichende Regelung im Einzelfall getroffen wurde, ist der diesen Nutzungsbedingungen zugrunde liegende Vertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und beginnt sofort.
  2. Der Nutzer ist berechtigt, in Textform an support@stazzle.de jederzeit die Löschung seines Accounts zu beantragen oder diesen Nutzungsvertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen . Die HR Software Solutions ist berechtigt, den Nutzungsvertrag mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende ordentlich zu kündigen.
  3. Darüber hinaus kann dieser Nutzungsvertrag außerordentlich fristlos bei Vorliegen eines wichtigen Grundes gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.
  4. Die HR Software Solutions ist insbesondere zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, wenn der Nutzer die Nutzung von stazzle unberechtigt einem Dritten überlässt oder der Service für stazzle durch die HR Software Solutions nicht aufrechterhalten wird.
  5. Mit Beendigung des Nutzungsvertrags durch Löschung des Accounts oder Kündigung werden sämtliche vom Nutzer in stazzle gespeicherten Daten und Informationen gelöscht, soweit die HR Software Solutions keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder -rechte treffen bzw. zustehen. Der Nutzer hat nach Beendigung fünf Werktage Zeit, die Daten und Informationen herunterzuladen bzw. zu übertragen.
  6. Möchte ein Nutzer, nachdem er seinen Account gelöscht hat, stazzle wieder uneingeschränkt nutzen, muss er sich gegebenenfalls erneut registrieren. Wurde das Profil vom Betreiber gelöscht, so behält dieser sich das Recht vor, einem Nutzer die erneute Registrierung zu untersagen.
  7. Zwischen den Verleihern und Entleihern geschlossene Arbeitnehmerüberlassungsverträge bleiben von einer Beendigung des Vertrags zwischen dem Nutzer und der HR Software Solutions unberührt.

17. Vertragsstrafe

  1. Sollten Personaldienstleister, die die Anfrage über stazzle erhalten haben, außerhalb von stazzle Angebote erstellen und damit versuchen stazzle zu umgehen, so wird der Kunde dies der HR Software Solutions melden und das entsprechend Angebot nicht annehmen.
  2. Der Kunde wird den Personaldienstleister darauf hinweisen sein Angebot über die stazzle erneut einzureichen.
  3. Mitarbeiter, die qualifizierte Signaturen erstellen dürfen, müssen in der Nutzverwaltung einer Berechtigungsgruppe zugewiesen sein, die die entsprechende Berechtigung enthält.
  4. Der Kunde ist dafür verantwortlich, die Zugriffsberechtigung seiner Mitarbeiter regelmäßig zu überprüfen, und nur solchen Mitarbeitern Zugang zu stazzle zu gewähren, die intern entsprechenden Berechtigungen haben.
  5. Die HR Software Solutions ist auch berechtigt, den Zugang zu stazzle zu sperren, wenn der Nutzer gegen Pflichten aus diesem Nutzungsvertrag verstößt. Im Falle des Verdachts rechtswidriger Handlungen oder Informationen wird die HR Software Solutions den Nutzer vorab eine Gelegenheit zur Stellungnahme geben.

18. Sonstiges

  1. Der zwischen beiden Parteien geschlossene Vertrag sowie die unter ihm getroffenen Vereinbarungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Gleiches gilt für den Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis. Sofern nicht abweichend gesetzlich geregelt, entspricht die E-Mail nicht der Schriftform.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so werden die Wirksamkeiten der übrigen Bestimmungen des Vertrages hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung so nahe wie möglich kommt. Gleiches gilt für den Fall, dass die Parteien nachträglich feststellen, dass der Vertrag lückenhaft ist.

19. Schlussbestimmungen

  1. Es gilt deutsches Recht. Sofern alle anderen Elemente des Sachverhalts zum Zeitpunkt der Rechtswahl in einem oder mehreren anderen Mitgliedstaaten der EU belegen sind, berührt die Wahl deutschen Rechts nicht die Anwendung der Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts – gegebenenfalls in der von dem Mitgliedstaat des angerufenen Gerichts umgesetzten Form -, von denen nicht durch Vereinbarung abgewichen werden kann. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist der Sitz der HR Software Solutions.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so werden die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages hiervon nicht berührt.
  3. Die HR Software Solutions ist befugt, diese Nutzungsbedingungen jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Änderungen dieser Nutzungsbedingungen werden den Nutzer spätestens 30 Tage vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform (z. B. per E-Mail) angeboten. Die Zustimmung durch den Nutzer gilt als erteilt, wenn die Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen gegenüber der HR Software Solutions in Textform angezeigt wird. Wenn der Nutzer mit den Änderungen nicht einverstanden ist, steht der HR Software Solutions bis zu dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen ein fristloses Kündigungsrecht zu. Die HR Software Solutions weist den Nutzer in der Nachricht, mit der die Änderungen angeboten werden, auch noch einmal besonders auf das Ablehnungsrecht, die Frist dafür und das Kündigungsrecht der HR Software Solutions hin.

Stand: 04.09.2024

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