Lebensmittelproduktion
Anforderungen stehen in der Anfrage: nicht in der Mail danach
Belehrung, Hygieneunterweisung und Kühlbereichs-Tauglichkeit liegen an der Abteilung und werden in jede Anfrage geladen. Der Dienstleister sieht sie, bevor er anbietet, und am Profil siehst du, was hinterlegt ist.

























Infektionsschutzgesetz
Die Pflicht liegt beim Dienstleister. Der Nachweis muss bei dir liegen.
Das ist die Stelle, an der es in der Praxis klemmt: In der Arbeitnehmerüberlassung ist der Personaldienstleister der Arbeitgeber, ihn trifft die Belehrungspflicht nach § 43 Abs. 4 IfSG. Verfügbar sein muss der Nachweis aber dort, wo gearbeitet wird: an deiner Betriebsstätte, vorzulegen auf Verlangen der Behörde.
Was der Dienstleister liefert
- Bescheinigung des Gesundheitsamtes, bei Erstaufnahme nicht älter als drei Monate
- Dokumentierte Belehrung, danach alle zwei Jahre wiederholt
- Aufbewahrung der Unterlagen als Arbeitgeber
Was du im Betrieb brauchst
- Den Nachweis verfügbar an der Betriebsstätte, bei wechselnden Standorten als beglaubigte Kopie
- Die Information vor der Buchung, nicht am Einsatztag
- Deine eigene Hygiene- und Sicherheitsunterweisung, dokumentiert
Rechtsstand: §§ 42, 43 Infektionsschutzgesetz, abgerufen am 5. August 2026 bei gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz). Diese Darstellung ist eine Orientierung und keine Rechtsberatung, prüf deinen Einzelfall. stazzle dokumentiert und zeigt Nachweise, es ersetzt die Pflichten aus dem Infektionsschutzgesetz nicht.
Alltag in der Produktion
Vier Dinge, die in der Lebensmittelproduktion anders sind
01
Charge kommt, Personal muss da sein
Rohware richtet sich nicht nach Dienstplänen. Wenn die Lieferung eintrifft, entscheidet die Besetzung über den Verarbeitungstag, nicht über die nächste Woche.
02
Nicht jede Kraft ist überall einsetzbar
Kühl- und Frostbereiche, Nassbereiche, Reinraum: Wer wo arbeiten kann, gehört in die Anforderung, nicht in ein Telefonat am Morgen.
03
Spargel, Weihnachtsgebäck, Grillsaison
Der Bedarf verdreifacht sich über Wochen und fällt danach ab. Eine Anfrage über den Zeitraum statt fünfzehn Einzelanfragen.
04
IFS, BRC und der Kundenaudit
Wenn der Prüfer nach Nachweisen für externes Personal fragt, ist die Antwort entweder in Minuten da oder sie kostet einen halben Tag.
Im System
Was fehlt, ist vor dem Einsatztag sichtbar
Anforderungen werden an der Abteilung hinterlegt und in jede Anfrage geladen. Am Profil der Mitarbeitenden siehst du, welche Nachweise vorliegen.
Am Dashboard steht außerdem, wo noch eine Unterschrift zum Überlassungsvertrag fehlt. Dieselbe Logik, dieselbe Stelle.

Häufige Fragen
Fremdpersonal in der Lebensmittelproduktion
Wer ist für die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz zuständig?
Die Pflicht trifft den Arbeitgeber, bei Arbeitnehmerüberlassung also den Personaldienstleister. Er belehrt nach Aufnahme der Tätigkeit und danach alle zwei Jahre und dokumentiert die Teilnahme (§ 43 Abs. 4 IfSG). Vor der erstmaligen Aufnahme ist zusätzlich eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes oder eines beauftragten Arztes nötig, die nicht älter als drei Monate ist (§ 43 Abs. 1). Keine Rechtsberatung.
Muss der Nachweis bei uns im Betrieb liegen?
Nach § 43 Abs. 5 IfSG hat der Arbeitgeber Bescheinigung und letzte Belehrungsdokumentation aufzubewahren und an der Betriebsstätte verfügbar zu halten. Bei Tätigkeiten an wechselnden Standorten genügt eine beglaubigte Abschrift oder Kopie. In der Praxis heißt das: Du brauchst den Nachweis greifbar, wenn die Behörde ihn verlangt.
Für welche Tätigkeiten gilt das überhaupt?
§ 42 Abs. 1 IfSG knüpft an den Kontakt mit bestimmten Lebensmitteln an: unter anderem Fleisch und Geflügel, Milcherzeugnisse, Fisch und Krebstiere, Eiprodukte, Säuglingsnahrung, Speiseeis, Backwaren mit nicht durchgebackener Füllung, Feinkost- und Rohkostsalate sowie Sprossen und Keimlinge zum Rohverzehr. Dazu Küchen von Gaststätten und Gemeinschaftsverpflegung. Ob deine Tätigkeit darunterfällt, ist im Einzelfall zu prüfen.
Können wir Kühlbereich oder Nassbereich als Anforderung hinterlegen?
Ja. Anforderungen liegen an der Abteilung und werden in jede Anfrage geladen. Der Dienstleister sieht sie, bevor er anbietet, nicht erst, wenn die Kraft vor dem Tor steht.
Behalten wir unsere bestehenden Personaldienstleister?
Ja. stazzle ist ein Vendor-Management-System, kein Vermittler. Deine Verträge bleiben, die Dienstleister werden mit deinem Standort verknüpft. Wer nicht verknüpft ist, sieht deine Anfragen nicht.
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