Drehtürklausel in der Zeitarbeit: Wann Equal Pay ab dem ersten Tag gilt

5. Oktober 2026
Pflegekraft geht durch eine Drehtür vom Krankenhaus zum Personaldienstleister und zurück, daneben Kalender mit sechs Monaten und zwei Gehaltsabrechnungen mit Gleichheitszeichen

Kurzantwort: Die Drehtürklausel steht in § 8 Abs. 3 AÜG. Wer in den letzten sechs Monaten vor der Überlassung beim Einsatzbetrieb oder einem Konzernunternehmen angestellt war, darf nicht zu den abweichenden Tarifbedingungen der Zeitarbeit eingesetzt werden. Es gilt der Gleichstellungsgrundsatz: Arbeitsbedingungen und Entgelt wie bei vergleichbaren Stammkräften, vom ersten Einsatztag an.

Was ist die Drehtürklausel?

Die Klausel verhindert ein bestimmtes Modell. Ein Betrieb trennt sich von Mitarbeitenden, ein Verleiher stellt sie ein, und der Betrieb leiht sie anschließend zu den günstigeren Tarifbedingungen der Zeitarbeit wieder aus. Dafür steht im Gesetz eine Sperre: Die tarifliche Abweichung vom Gleichstellungsgrundsatz gilt nicht für Leiharbeitnehmer, die in den letzten sechs Monaten vor der Überlassung aus einem Arbeitsverhältnis beim Entleiher oder bei einem Konzernunternehmen im Sinne von § 18 Aktiengesetz ausgeschieden sind.

Was bedeutet das für das Entgelt?

Der Verleiher muss dem Leiharbeitnehmer grundsätzlich die Arbeitsbedingungen und das Arbeitsentgelt gewähren, die im Entleiherbetrieb für vergleichbare Beschäftigte gelten (Gleichstellungsgrundsatz, § 8 Abs. 1 AÜG). Ein Zeitarbeitstarifvertrag darf davon abweichen (§ 8 Abs. 2). Bei der Drehtür fällt diese Abweichung weg. Das heißt: Equal Pay gilt nicht erst nach neun Monaten, sondern ab Beginn der Überlassung.

Wer ist betroffen?

  • Beschäftigte, die nach Kündigung, Aufhebungsvertrag oder Ablauf der Befristung über einen Verleiher in ihren alten Betrieb zurückkehren.
  • Beschäftigte, die bei einer anderen Gesellschaft desselben Konzerns gearbeitet haben. Maßstab ist der Konzernbegriff aus § 18 Aktiengesetz.
  • Beschäftigte, die zwischendurch bei einem anderen Arbeitgeber waren. Entscheidend ist, dass sie in den letzten sechs Monaten vor der Überlassung beim Einsatzbetrieb oder im Konzern ausgeschieden sind.

Ein Beispiel zur Orientierung: Eine Pflegekraft verlässt eine Klinik zum 31. März. Am 1. August soll sie über einen Verleiher auf ihrer alten Station arbeiten. Zwischen Ausscheiden und Überlassung liegen vier Monate, die Klausel greift.

Wer muss darauf achten?

Zunächst der Verleiher. Er schuldet die Gleichstellung. Gewährt er eine Arbeitsbedingung entgegen § 8 Abs. 1 nicht, ist das eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 500.000 € geahndet werden kann (§ 16 Abs. 1 Nr. 7a, Abs. 2 AÜG). Für den Einsatzbetrieb ist das Thema trotzdem relevant, weil er im Überlassungsvertrag die wesentlichen Arbeitsbedingungen vergleichbarer Mitarbeitender angeben muss (§ 12 Abs. 1 AÜG) und weil ein Angebot, das die Drehtür ignoriert, nicht belastbar kalkuliert ist.

So prüfen Sie es in der Praxis

  1. Fragen Sie bei jeder Anfrage nach. War die Person in den letzten sechs Monaten beim Einsatzbetrieb oder einer Konzerngesellschaft angestellt?
  2. Dokumentieren Sie die Antwort mit Austrittsdatum. Nicht aus dem Gedächtnis, sondern in der Akte.
  3. Bei einem Treffer kalkulieren Sie nach der vergleichbaren Stammkraft, nicht nach Zeitarbeitstarif. Das Angebot muss das von Anfang an abbilden.
  4. Beim Master Vendor gilt dasselbe für jeden Sub-Lieferanten. Der Master koordiniert, die Prüfung muss trotzdem vor dem Einsatz stattfinden. Mehr zum Modell im Ratgeber Master Vendor.

stazzle zeigt Einsatzbetrieben und Personaldienstleistern pro Standort, wann Equal Pay und die Höchstüberlassungsdauer erreicht werden. Die Drehtür-Prüfung vor dem ersten Einsatz ersetzt das nicht, sie ist eine eigene Frage. Zur Höchstüberlassungsdauer haben wir einen eigenen Beitrag, zu den Zuschlägen den Beitrag über Branchenzuschläge.

So behalten Sie das in stazzle im Blick

In stazzle wird die Equal-Pay-Relevanz aus den eingepflegten Einsätzen ermittelt. Der Disponent muss dafür nur die Einsatzdaten sauber erfassen, den Rest übernimmt das System. Die Kunden erhalten die Information per E-Mail in festgelegten zeitlichen Abständen und müssen nicht selbst nachrechnen.

Häufige Fragen

Was ist die Drehtürklausel in der Zeitarbeit?

Die Drehtürklausel ist die Sperre in § 8 Abs. 3 AÜG. Sie schließt die tarifliche Abweichung vom Gleichstellungsgrundsatz aus, wenn der Leiharbeitnehmer in den letzten sechs Monaten vor der Überlassung beim Entleiher oder einem Konzernunternehmen ausgeschieden ist.

Gilt die Drehtürklausel auch für Konzerngesellschaften?

Ja. Sie gilt für den Entleiher und für Arbeitgeber, die mit ihm einen Konzern im Sinne von § 18 Aktiengesetz bilden.

Wie lange gilt die Sperre?

Sechs Monate. Maßgeblich ist der Zeitraum zwischen dem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis und dem Beginn der Überlassung.

Ab wann gilt Equal Pay bei der Drehtür?

Ab dem ersten Tag der Überlassung. Die tarifliche Abweichung von bis zu neun Monaten ist für diesen Personenkreis nicht anwendbar.

Was droht bei einem Verstoß?

Gewährt der Verleiher die Arbeitsbedingungen nicht, kann ein Bußgeld von bis zu 500.000 € verhängt werden (§ 16 Abs. 1 Nr. 7a, Abs. 2 AÜG).

Wichtigste Erkenntnisse

  • Die Drehtürklausel steht in § 8 Abs. 3 AÜG und gilt für Ausscheiden in den letzten sechs Monaten vor der Überlassung.
  • Sie erfasst den Einsatzbetrieb und Konzerngesellschaften nach § 18 AktG.
  • Folge: Gleichstellung bei Arbeitsbedingungen und Entgelt von Tag 1, ohne Tarifabweichung.
  • Prüfen Sie die Frage bei jeder Anfrage und halten Sie die Antwort schriftlich fest.
  • Bußgeld für den Verleiher: bis zu 500.000 €.

Rechtsstand: 5. Oktober 2026. Grundlage sind § 8, § 12 und § 16 AÜG. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.

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