Höchstüberlassungsdauer 2026: 18 Monate, Ausnahmen & Berechnung

7. Juli 2026

Das Wichtigste in Kürze: Die Höchstüberlassungsdauer legt fest, wie lange ein Leiharbeitnehmer ununterbrochen beim selben Einsatzbetrieb tätig sein darf. Nach Paragraf 1 Absatz 1b AÜG beträgt sie grundsätzlich 18 aufeinanderfolgende Monate. Durch Tarifverträge der Einsatzbranche kann sie verlängert werden, zum Beispiel auf bis zu 48 Monate. Eine Unterbrechung von mehr als drei Monaten setzt die Zählung zurück. Wird die Grenze überschritten, kann ein Arbeitsverhältnis zum Entleiher entstehen.

Was ist die Höchstüberlassungsdauer?

Die Höchstüberlassungsdauer ist die im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) festgelegte Höchstdauer, für die ein Zeitarbeitnehmer demselben Entleiher überlassen werden darf. Sie soll verhindern, dass Zeitarbeit dauerhaft reguläre Beschäftigung ersetzt. Sie bezieht sich auf den einzelnen Arbeitnehmer im einzelnen Einsatzbetrieb, nicht auf die Dauer des Arbeitsverhältnisses mit der Zeitarbeitsfirma und nicht auf die Position an sich.

Die 18-Monats-Grenze nach AÜG

Nach Paragraf 1 Absatz 1b AÜG darf ein Leiharbeitnehmer grundsätzlich höchstens 18 aufeinanderfolgende Monate demselben Entleiher überlassen werden. Maßgeblich sind Kalendermonate ab Beginn der Überlassung, nicht die Zahl der tatsächlich geleisteten Arbeitstage. Diese Grenze gilt einheitlich, solange keine abweichende tarifliche Regelung in der Einsatzbranche besteht.

Ausnahmen: Verlängerung durch Tarifvertrag

Die 18-Monats-Grenze ist nicht starr. Tarifverträge der Einsatzbranche können eine längere Höchstüberlassungsdauer vorsehen. Die folgende Übersicht zeigt die typischen Konstellationen.

KonstellationMögliche Höchstüberlassungsdauer
Gesetzlicher Regelfall (AÜG)18 Monate
Tarifvertrag der Einsatzbrancheverlängert (branchenabhängig, z. B. 24 Monate)
Betriebsvereinbarung auf Basis eines Tarifvertragsteils bis zu 48 Monate

Entscheidend ist der Tarifvertrag beim Entleiher, nicht der Tarifvertrag der Zeitarbeitsfirma.

Höchstüberlassungsdauer berechnen und Unterbrechungen

Für die Berechnung werden zusammenhängende Einsatzzeiten beim selben Entleiher addiert. Eine Unterbrechung des Einsatzes wird dabei nach einer klaren Regel behandelt: Unterbrechungen von bis zu drei Monaten werden übersprungen, die vorherigen Einsatzzeiten aber weiter mitgezählt. Erst eine Unterbrechung von mehr als drei Monaten setzt die Zählung vollständig zurück, sodass die Frist danach neu beginnt.

Genau hierauf zielt die häufige Frage nach der 3-Monats-Pause: Eine echte Zurücksetzung der Höchstüberlassungsdauer tritt erst ein, wenn der Einsatz beim selben Entleiher länger als drei Monate unterbrochen wird. Kürzere Pausen genügen dafür nicht.

Was passiert bei Überschreitung?

Wird die zulässige Höchstüberlassungsdauer überschritten, hat das ernste Rechtsfolgen. Es kann kraft Gesetzes ein Arbeitsverhältnis zwischen dem Leiharbeitnehmer und dem Einsatzbetrieb entstehen, sofern der Arbeitnehmer nicht widerspricht. Zusätzlich drohen der Zeitarbeitsfirma Bußgelder und im Wiederholungsfall der Verlust der Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung. Für Personaldienstleister ist die lückenlose Fristenüberwachung deshalb Pflicht.

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Bei vielen Mitarbeitern und parallelen Einsätzen sind Höchstüberlassungsdauer und die 3-Monats-Unterbrechungsregel manuell kaum fehlerfrei zu tracken. stazzle erfasst Einsatzzeiten und Unterbrechungen digital und macht kritische Fristen transparent, bevor sie überschritten werden.

FAQ: Höchstüberlassungsdauer

Wie lange ist die Höchstüberlassungsdauer in der Zeitarbeit?

Grundsätzlich 18 aufeinanderfolgende Monate beim selben Entleiher nach Paragraf 1 Absatz 1b AÜG. Durch Branchentarifverträge kann sie verlängert werden.

Kann die 18-Monats-Grenze verlängert werden?

Ja. Tarifverträge der Einsatzbranche und darauf gestützte Betriebsvereinbarungen können eine längere Dauer vorsehen, in manchen Branchen bis zu 48 Monate.

Setzt eine 3-monatige Pause die Frist zurück?

Erst eine Unterbrechung von mehr als drei Monaten setzt die Zählung zurück. Kürzere Unterbrechungen werden mitgezählt.

Was passiert, wenn die Höchstüberlassungsdauer überschritten wird?

Es kann ein Arbeitsverhältnis zum Einsatzbetrieb entstehen, und der Zeitarbeitsfirma drohen Bußgelder bis hin zum Erlaubnisverlust.

Zählt die Höchstüberlassungsdauer pro Person oder pro Stelle?

Sie zählt pro Arbeitnehmer im jeweiligen Einsatzbetrieb, nicht pro Arbeitsplatz.

Weiterführende Themen

Wie sich die Einsatzdauer auf die Bezahlung auswirkt, erklärt unser Ratgeber zum Mindestlohn Zeitarbeit 2026. Zu den tariflichen Grundlagen siehe GVP-Tarifvertrag 2026, ein Gesamtüberblick findet sich im Zeitarbeit-Ratgeber.

Offizielle Quelle: Den Gesetzestext zur Überlassungshöchstdauer findest du in Paragraf 1 AÜG bei gesetze-im-internet.de.

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