Branchenzuschläge in der Zeitarbeit 2026: Höhe, Staffelung & Berechnung

9. Juli 2026
Stazzle-Infografik: Branchenzuschläge in der Zeitarbeit 2026, gestaffelt nach Einsatzdauer (0–3, 4–6, 7–12 Monate, ab 13 Monaten) mit Euro-Münzen und Prozent-Symbolen

Branchenzuschläge in der Zeitarbeit gleichen die Lücke zwischen dem Zeitarbeitstarif und der Bezahlung in der Einsatzbranche schrittweise aus. Sie steigen mit der Einsatzdauer, sind je nach Branche unterschiedlich hoch und für Personaldienstleister ein zentraler Faktor bei der Kalkulation. Dieser Leitfaden erklärt Höhe, Staffelung, Deckelung und Berechnung – kompakt und praxisnah.

Das Wichtigste in Kürze

  • Was: Branchenzuschläge sind tariflich vereinbarte Aufschläge auf den Zeitarbeitstarif, gestaffelt nach Einsatzdauer im Kundenbetrieb.
  • Warum: Sie verringern den Abstand zwischen Zeitarbeitslohn und dem Lohnniveau der Einsatzbranche und sind ein Baustein auf dem Weg zu Equal Pay.
  • Höhe: Je nach Branche in mehreren Stufen von rund 15 % bis über 50 % des Tabellenentgelts – abhängig vom jeweiligen Branchenzuschlagstarifvertrag.
  • Grenze: Eine Deckelung begrenzt den Zuschlag auf das vergleichbare Entgelt der Stammbelegschaft.
  • Grundlage: Die Branchenzuschlagstarifverträge ergänzen den GVP-Tarifvertrag der Zeitarbeit.

Was sind Branchenzuschläge in der Zeitarbeit?

Branchenzuschläge sind zusätzliche Entgeltbestandteile, die Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmer zusätzlich zum tariflichen Grundentgelt erhalten, wenn sie in einer Branche mit einem eigenen Branchenzuschlagstarifvertrag eingesetzt werden. Sie wurden eingeführt, um den Abstand zwischen dem allgemeinen Zeitarbeitstarif und dem oft höheren Lohnniveau der jeweiligen Einsatzbranche zu verkleinern. Die Zuschläge orientieren sich an der Dauer des Einsatzes im selben Kundenbetrieb und steigen stufenweise an.

Damit sind Branchenzuschläge von anderen Lohnuntergrenzen zu unterscheiden: Der Mindestlohn in der Zeitarbeit bildet die absolute Untergrenze, während der Branchenzuschlag auf dem regulären Tabellenentgelt aufsetzt. Grundbegriffe rund um Tarif und Entgelt erklärt auch unser Zeitarbeit-Glossar.

Wie funktioniert die Staffelung?

Der Zuschlag steigt mit der ununterbrochenen Einsatzdauer im selben Kundenbetrieb. Je länger der Einsatz dauert, desto höher der prozentuale Aufschlag – bis zur höchsten Stufe. Die genauen Prozentsätze und Zeitpunkte hängen vom jeweiligen Branchenzuschlagstarifvertrag ab. Die folgende Tabelle zeigt das typische Staffelungsprinzip anhand einer beispielhaften Branche:

Einsatzdauer im KundenbetriebZuschlagsstufe (Beispiel)
Nach 4 Wochenca. 15 %
Nach 6 Wochenca. 20 %
Nach 9 Wochenca. 30 %
Nach 12 Wochenca. 45 %
Nach 15 Wochenca. 50 %
Beispielhafte Staffelung – die konkreten Werte und Zeitpunkte richten sich nach dem jeweiligen Branchenzuschlagstarifvertrag.

Die Deckelung: Wo ist die Grenze?

Die sogenannte Deckelung begrenzt den Branchenzuschlag nach oben: Der Zuschlag darf nur so weit gehen, dass das Gesamtentgelt das vergleichbare Entgelt eines Stammarbeitnehmers im Kundenbetrieb nicht übersteigt. Liegt der tariflich vorgesehene Zuschlag höher als die Differenz zum Vergleichsentgelt, wird er auf diese Differenz gekürzt. Für die Praxis heißt das: Der Kundenbetrieb muss das relevante Vergleichsentgelt mitteilen, damit der korrekte Zuschlag berechnet werden kann.

Über die Deckelung nähert sich die Vergütung dem Lohnniveau der Stammbelegschaft an – ähnlich dem Grundgedanken von Equal Pay, das nach spätestens neun Monaten Einsatz greift.

Berechnung an einem Beispiel

Angenommen, das tarifliche Stundenentgelt beträgt 14,50 € und der Zeitarbeitnehmer ist seit neun Wochen im selben Metallbetrieb im Einsatz (Beispielstufe 30 %):

  • Grundentgelt: 14,50 € / Stunde
  • Zuschlag 30 %: 4,35 € / Stunde
  • Gesamt (vor Deckelung): 18,85 € / Stunde
  • Prüfung Deckelung: liegt das Vergleichsentgelt der Stammbelegschaft z. B. bei 18,00 €, wird der Zuschlag so gekürzt, dass 18,00 € nicht überschritten werden.

Für die betriebswirtschaftliche Gesamtbetrachtung – also wie sich Zuschläge auf den Stundenverrechnungssatz auswirken – lohnt ein Blick in unseren Ratgeber Was kostet ein Zeitarbeiter?.

Branchenzuschläge in der Kalkulation von Personaldienstleistern

Für Personaldienstleister sind Branchenzuschläge ein kalkulatorisches Risiko, wenn sie nicht sauber an den Kunden weitergegeben werden. Da die Zuschläge mit der Einsatzdauer steigen, erhöhen sich die Personalkosten bei langlaufenden Einsätzen automatisch. Wer die Staffelung bereits im Angebot berücksichtigt und mit dem Kunden vertraglich fixiert, vermeidet Margenverluste. Auch die Höchstüberlassungsdauer spielt hier hinein, da lange Einsätze sowohl die höchsten Zuschlagsstufen als auch Equal-Pay-Pflichten auslösen.

Häufige Fragen (FAQ)

Wer zahlt die Branchenzuschläge?

Die Branchenzuschläge zahlt der Personaldienstleister als Arbeitgeber an den Zeitarbeitnehmer. In der Praxis werden sie über den Stundenverrechnungssatz an den Kundenbetrieb weiterberechnet.

Ab wann gibt es Branchenzuschläge?

In der Regel ab der ersten vollen Einsatzstufe – häufig nach vier bzw. sechs Wochen ununterbrochenem Einsatz im selben Kundenbetrieb. Der genaue Startzeitpunkt richtet sich nach dem jeweiligen Branchenzuschlagstarifvertrag.

Für welche Branchen gelten Branchenzuschläge?

Es gibt eigene Branchenzuschlagstarifverträge unter anderem für Metall und Elektro, die chemische Industrie, Kunststoff verarbeitende Industrie, Holz und weitere Branchen. Ob ein Zuschlag gilt, hängt vom Einsatzbetrieb und seiner Branchenzuordnung ab.

Was bedeutet die Deckelung?

Die Deckelung begrenzt den Zuschlag so, dass das Entgelt des Zeitarbeitnehmers das vergleichbare Entgelt der Stammbelegschaft nicht übersteigt.

Fazit

Branchenzuschläge sind ein zentrales Instrument, um die Bezahlung in der Zeitarbeit an das Niveau der Einsatzbranche anzunähern. Für Personaldienstleister ist es entscheidend, die Staffelung und Deckelung zu kennen und im Angebot sauber zu kalkulieren. Wer die Zuschläge transparent an Kunden weitergibt, sichert Margen und Rechtssicherheit gleichermaßen.

Offizielle Quellen

  • Tarifverträge über Branchenzuschläge (TV BZ) der Tarifgemeinschaft GVP / iGZ mit den DGB-Gewerkschaften
  • Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG), insbesondere zu Equal Pay und Überlassungsdauer

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