Pflegezulage 2026: Höhe, Steuer & wer sie bekommt

30. Juli 2026
Pflegezulage 2026: Pflegekraft neben Lohnabrechnung, Euro-Münzen, Prozent-Symbol und Uhr

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Begriff Pflegezulage hat zwei völlig verschiedene Bedeutungen, die oft verwechselt werden.
  • Bedeutung A (Tarifrecht): ein monatlicher Gehaltsbestandteil für Beschäftigte im Pflegedienst, etwa im TVöD-P oder in den kirchlichen Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR).
  • Bedeutung B (Sozialrecht): eine Leistung im sozialen Entschädigungsrecht (früher BVG, heute SGB XIV), die über die zuständige Versorgungsverwaltung beantragt wird – nicht beim Arbeitgeber.
  • Die tarifliche Pflegezulage ist grundsätzlich steuer- und sozialversicherungspflichtig; steuerfrei sind nur bestimmte Zuschläge (z. B. für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit) im gesetzlichen Rahmen.
  • Die konkrete Höhe der tariflichen Pflegezulage ist tarifabhängig und ändert sich mit jeder Tarifrunde – maßgeblich ist immer der aktuell gültige Tarifvertrag.

Wer nach dem Stichwort „Pflegezulage“ sucht, meint meist eines von zwei Dingen: entweder einen Zuschlag auf das Pflegegehalt oder eine sozialrechtliche Leistung. Dieser Ratgeber trennt beide Bedeutungen klar, erklärt, wer welche Zulage bekommt, wie hoch sie typischerweise ausfällt und wie sie steuerlich behandelt wird.

Pflegezulage im Tarifrecht: Zulage für Pflegekräfte

Im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst im Pflegebereich (TVöD-P) ist die Pflegezulage ein monatlicher Zulagenbestandteil, der zusätzlich zur normalen Tabellenvergütung gezahlt wird. Sie soll die besonderen Anforderungen der pflegerischen Tätigkeit anerkennen. Bei kirchlichen Trägern regeln eigene Arbeitsvertragsrichtlinien – die AVR der Caritas und der Diakonie – vergleichbare Zulagenmodelle, die im Detail abweichen können.

Die genaue Höhe der Pflegezulage ist tarifabhängig: Sie wird in den Tarifrunden verhandelt und kann sich ändern. Für den TVöD-P wird für 2026 ein Betrag in der Größenordnung von rund 142 Euro monatlich berichtet; maßgeblich ist jedoch stets der jeweils gültige Tarifvertrag, weshalb aktuelle Werte immer in der geltenden Entgeltordnung bzw. beim Arbeitgeber geprüft werden sollten. Bei anderen Trägern und Tarifsystemen können die Beträge deutlich abweichen.

Wer bekommt die tarifliche Pflegezulage?

Anspruch haben in der Regel Beschäftigte, die im Pflegedienst tätig und dem entsprechenden Tarifvertrag zugeordnet sind. Ob und in welcher Höhe die Zulage gezahlt wird, richtet sich nach der jeweiligen Eingruppierung und dem geltenden Tarifwerk. Wer bei einem privaten Träger ohne Tarifbindung arbeitet, hat nicht automatisch Anspruch – hier kommt es auf den Arbeitsvertrag an.

Abgrenzung: Pflegezulage, Schichtzulage und Zuschläge

Die Pflegezulage ist nicht dasselbe wie Schicht- oder Wechselschichtzulagen oder wie die klassischen Zeitzuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit. Diese können zusätzlich zur Pflegezulage anfallen. Die folgende Übersicht ordnet die Bestandteile ein:

BestandteilWofürSteuerlich
PflegezulageFeste monatliche Zulage für die PflegetätigkeitSteuer- und SV-pflichtig
Wechselschicht-/SchichtzulageBelastung durch Schicht-/WechselschichtarbeitSteuer- und SV-pflichtig
Nacht-/Sonn-/FeiertagszuschlagArbeit zu ungünstigen ZeitenIm gesetzlichen Rahmen teils steuerfrei

Ist die Pflegezulage steuerfrei?

Nein. Die tarifliche Pflegezulage ist ein regulärer Entgeltbestandteil und damit grundsätzlich lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig. Steuerlich begünstigt sind lediglich bestimmte Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit, und zwar nur im gesetzlich festgelegten Rahmen – nicht die Pflegezulage selbst.

Pflegezulage im Sozialrecht (BVG / SGB XIV)

Die zweite Bedeutung stammt aus dem sozialen Entschädigungsrecht. Nach der früheren Systematik des Bundesversorgungsgesetzes (BVG) gab es eine Pflegezulage für Geschädigte, die infolge einer anerkannten Schädigung hilflos waren; die Leistung war nach dem Umfang der Hilflosigkeit gestaffelt. Seit 2024 ist das soziale Entschädigungsrecht im SGB XIV geregelt, das die Leistungen neu ordnet.

Wichtig für die Abgrenzung: Diese sozialrechtliche Leistung ist keine allgemeine Zulage für Pflegekräfte, sondern eine Entschädigungsleistung für betroffene Personen. Die Höhe und die Voraussetzungen ergeben sich unmittelbar aus dem SGB XIV und sind an den jeweiligen Leistungsanspruch gebunden; veröffentlichte Zahlen aus dem alten BVG sollten daher nicht ungeprüft auf das aktuelle Recht übertragen werden.

Wo wird die sozialrechtliche Pflegezulage beantragt?

Zuständig ist die Versorgungsverwaltung des jeweiligen Bundeslandes – umgangssprachlich oft „Versorgungsamt“ genannt. Der Antrag wird also nicht beim Arbeitgeber gestellt, sondern bei der zuständigen Behörde im Rahmen des Entschädigungsrechts. Betroffene sollten sich vorab über die konkreten Voraussetzungen und benötigten Nachweise informieren.

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Einordnung für Pflegekräfte und Arbeitgeber

Für die Vergütung in der Pflege ist die Pflegezulage nur ein Baustein neben Grundgehalt, Schichtmodell und Zuschlägen. Wer verschiedene Beschäftigungsformen vergleicht, sollte immer das Gesamtpaket betrachten. Einen Überblick über die Vergütung in der Zeitarbeit gibt der Beitrag zum Mindestlohn in der Zeitarbeit 2026, während die Branchenzuschläge in der Zeitarbeit die zusätzlichen tariflichen Aufschläge erklären.

Für Personaldienstleister und Einrichtungen ist wichtig: In der Zeitarbeit gilt für die Vergütung der GVP-Tarifvertrag und der Gleichstellungsgrundsatz (Equal Pay) – also die Gleichstellung von Leiharbeitnehmern mit der Stammbelegschaft des Einsatzbetriebs, nicht ein geschlechterbezogener Vergleich. Wie sich Zeitarbeit insgesamt in der Pflege einordnet, zeigt der Überblick zur Zeitarbeit in der Pflege.

Wie hoch ist die Pflegezulage 2026? Die aktuellen Werte

Die tarifliche Pflegezulage ist dynamisiert, sie verändert sich also mit den Tabellenwerten. Für den kommunalen Bereich (TVöD-P) und die kirchlichen Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR Caritas, Anlagen 31/32) gelten 2026 folgende monatliche Beträge:

ZulageBetrag pro MonatWer sie erhältSteuer und Sozialversicherung
Allgemeine Pflegezulage141,82 €Beschäftigte in den Entgeltgruppen P 5 bis P 16steuer- und beitragspflichtig
Zulage für ständige Schichtarbeit100,00 €planmäßige, regelmäßige Schichtarbeitsteuer- und beitragspflichtig
Zulage für ständige Wechselschichtarbeit250,00 €wechselnde Schichtlagen (Früh, Spät, Nacht) im Plansteuer- und beitragspflichtig
Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeitprozentual auf den Grundlohngeleistete Arbeit zu diesen Zeitenin den Grenzen des § 3b EStG steuerfrei

Die Schicht- und Wechselschichtzulagen wurden zum 1. Juli 2025 deutlich angehoben und bleiben 2026 auf diesem Niveau. Maßgeblich ist immer der für die Einrichtung geltende Tarifvertrag: In Haustarifverträgen, in der AVR Diakonie und in privaten Trägerkonzernen können abweichende Beträge und Bezeichnungen gelten.

Steuerfrei oder nicht? Die Grenzen nach § 3b EStG und SvEV

Hier entsteht das häufigste Missverständnis. Die Pflegezulage selbst ist regulärer Arbeitslohn und damit voll steuer- und sozialversicherungspflichtig. Steuerfrei sind nur die Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit – und zwar in zwei unterschiedlichen Grenzen für Steuer und Sozialversicherung:

ZuschlagSteuerfrei bisBemessungSozialversicherungsfrei bis
Nachtarbeit (20 bis 6 Uhr)25 % des GrundlohnsGrundlohn maximal 50 € pro StundeGrundlohn maximal 25 € pro Stunde
Nachtarbeit (0 bis 4 Uhr, Beginn vor 0 Uhr)40 % des GrundlohnsGrundlohn maximal 50 € pro StundeGrundlohn maximal 25 € pro Stunde
Sonntagsarbeit50 % des GrundlohnsGrundlohn maximal 50 € pro StundeGrundlohn maximal 25 € pro Stunde
Feiertage und 31.12. ab 14 Uhr125 % des GrundlohnsGrundlohn maximal 50 € pro StundeGrundlohn maximal 25 € pro Stunde
24.12. ab 14 Uhr, 25./26.12., 1.5.150 % des GrundlohnsGrundlohn maximal 50 € pro StundeGrundlohn maximal 25 € pro Stunde

Praktisch bedeutet das: Liegt der Grundlohn zwischen 25 und 50 Euro pro Stunde, bleibt der Zuschlag steuerfrei, wird aber beitragspflichtig in der Sozialversicherung. Rechtsgrundlagen sind § 3b Abs. 1 und 2 EStG sowie § 1 Abs. 1 Nr. 1 SvEV.

Warum fast jede Pflegeeinrichtung heute Tariflohn zahlt

Viele Pflegekräfte fragen sich, ob die Zulagen überhaupt für sie gelten, wenn ihre Einrichtung nicht im öffentlichen Dienst ist. Seit dem 1. September 2022 gilt nach § 72 Abs. 3a und 3b SGB XI: Pflegeeinrichtungen dürfen Versorgungsverträge mit den Pflegekassen nur abschließen oder behalten, wenn sie ihr Pflege- und Betreuungspersonal mindestens auf dem Niveau eines anwendbaren Tarifvertrags oder kirchlicher Arbeitsrechtsregelungen entlohnen.

Damit ist die Tariforientierung faktisch flächendeckend – die konkrete Zulagenstruktur unterscheidet sich aber weiter. Ein Blick in den Arbeitsvertrag und in die Entgeltabrechnung lohnt deshalb: Entscheidend ist, welches Tarifwerk in Bezug genommen wird und ob Zulagen als eigene Position ausgewiesen sind.

Pflegezulage in der Zeitarbeit: Was für Leiharbeitnehmer gilt

Pflegekräfte in der Zeitarbeit erhalten ihre Vergütung zunächst nach dem Tarifwerk der Zeitarbeit, nicht nach dem Tarifvertrag der Einrichtung. Für den Abstand zur Stammbelegschaft sorgen zwei Mechanismen:

Greift Equal Pay, ist das Vergleichsentgelt der Stammbelegschaft maßgeblich – dann werden tarifliche Zulagen wie die Pflegezulage für den Vergleich relevant. Wer wissen will, was ein Einsatz kalkulatorisch bedeutet, findet die Rechenlogik im Ratgeber Was kostet ein Zeitarbeiter?; den gesamten Ablauf beschreibt der Beitrag zum Ablauf von Zeitarbeit in der Pflege.

Was Arbeitgeber daraus mitnehmen sollten

Zulagen sind ein Bindungsinstrument – aber nur, wenn sie transparent sind. Drei Punkte entscheiden in der Praxis: Die Abrechnung muss Zulagen und Zuschläge getrennt ausweisen, die Zuordnung von Wechselschicht- und Schichtzulage muss zum tatsächlichen Dienstplan passen, und Ausfälle dürfen nicht dauerhaft über Zuschläge kompensiert werden.

Der letzte Punkt ist der teuerste. Wer Personallücken über Mehrarbeit und Sonderdienste schließt, zahlt Zuschläge und riskiert Überlastung. Planbare Alternativen sind ein eigener Ausfallpool – siehe die Anleitung zum Aufbau eines Springerpools – und ein geordneter Zugriff auf externe Kapazitäten. Wenn die Belastung dauerhaft zu hoch bleibt, ist die Überlastungsanzeige das richtige Instrument. Über eine Plattform wie stazzle lassen sich offene Dienste gleichzeitig an mehrere Personaldienstleister ausschreiben, vergleichen und digital dokumentieren, statt einzeln zu telefonieren.

Häufige Fragen zur Pflegezulage

Wie hoch ist die Pflegezulage 2026?

Im TVöD-P und in der AVR Caritas beträgt die allgemeine Pflegezulage 141,82 € pro Monat. Dazu kommen 100 € für ständige Schichtarbeit und 250 € für ständige Wechselschichtarbeit. In anderen Tarifwerken und Haustarifverträgen können die Beträge abweichen.

Ist die Pflegezulage steuerfrei?

Nein. Die Pflegezulage ist regulärer Arbeitslohn und damit steuer- und sozialversicherungspflichtig. Steuerfrei sind nur die Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit in den Grenzen des § 3b EStG.

Wer bekommt die Pflegezulage?

Im Tarifrecht Beschäftigte im Pflegedienst nach dem jeweils geltenden Tarifvertrag, im TVöD-P die Entgeltgruppen P 5 bis P 16. Im Sozialrecht ist die Pflegezulage dagegen eine Leistung nach dem SGB XIV für anspruchsberechtigte Betroffene – zwei völlig verschiedene Leistungen.

Wie beantrage ich die Pflegezulage?

Die tarifliche Pflegezulage muss nicht beantragt werden, sie wird über das Arbeitsverhältnis gezahlt. Die sozialrechtliche Pflegezulage nach dem SGB XIV wird bei der zuständigen Versorgungsverwaltung beantragt, nicht beim Arbeitgeber.

Bekommen Pflegekräfte in der Zeitarbeit auch eine Pflegezulage?

Zunächst gilt das Tarifwerk der Zeitarbeit. Den Abstand zur Stammbelegschaft verringern Branchenzuschläge nach Einsatzdauer und der Equal-Pay-Anspruch nach neun Monaten gemäß § 8 Abs. 4 AÜG.

Was ist der Unterschied zwischen Schicht- und Wechselschichtzulage?

Die Schichtzulage von 100 € gilt bei planmäßiger, regelmäßiger Schichtarbeit. Die Wechselschichtzulage von 250 € setzt wechselnde Schichtlagen einschließlich Nachtdiensten im Dienstplan voraus.

Offizielle Quellen

Hinweis: Tarifliche Beträge geben den Stand der Recherche wieder und können sich mit neuen Tarifabschlüssen ändern. Maßgeblich ist stets der aktuell gültige Tarifvertrag.

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