Vendor Management System: Welche Anforderungen und Funktionen wirklich zählen

30. Juli 2026
Vendor Management System: Dashboard mit Bedarfsmeldung, Dienstleistersteuerung, Nachweisen, Zeiterfassung und Reporting

Das Wichtigste in Kürze: Ein Vendor Management System braucht vier Muss-Funktionen: die digitale Bedarfsanforderung, die gleichzeitige Ausschreibung an mehrere Dienstleister, ein zentrales Vertrags- und Dokumentenmanagement mit Fristenlogik und eine digitale Zeiterfassung mit Freigabe im Einsatzbetrieb. Alles darüber hinaus – Rollenkonzepte, Compliance-Monitoring, Reporting und Schnittstellen – entscheidet darüber, ob das System auch bei mehreren Standorten, Dienstleistern und Vertragsarten trägt.

Auf den Websites der Anbieter sehen die Funktionslisten fast identisch aus. Bedarfsmeldung, Dienstleistersteuerung, Dokumente, Zeiterfassung, Reporting – das steht überall. Der Unterschied zeigt sich erst im Alltag: Ein System, das ausschließlich Zeitarbeit kennt, hilft nicht weiter, wenn parallel Dienstverträge, Werkverträge, Freelancer und Interim Manager im Haus arbeiten. Und eine Dokumentenablage ohne Fristenlogik ist kein Compliance-Werkzeug, sondern ein digitaler Aktenschrank.

Dieser Beitrag sortiert die Funktionen deshalb nach Priorität – Muss, Soll und Kann – und zeigt, welche Funktion welche gesetzliche Pflicht überhaupt abbildbar macht. Wenn Sie zuerst die Grundlagen brauchen: Definition, Nutzen und Kostenmodelle erklärt unser Überblick zum Vendor Management System (VMS).

Was ein Vendor Management System von einer Lieferantenliste unterscheidet

Ein Vendor Management System (VMS) ist eine Plattform, über die Unternehmen ihren gesamten Fremdpersonaleinsatz steuern: von der Bedarfsanforderung im Fachbereich über die Ausschreibung an Dienstleister, die Auswahl und Vertragsabwicklung bis zu Zeiterfassung, Rechnungsprüfung und Reporting. Entscheidend ist nicht die Datenhaltung, sondern die durchgehende Prozesskette.

Eine Lieferantenliste beantwortet die Frage: Mit wem arbeiten wir zusammen? Ein VMS beantwortet die Fragen, die im Alltag Geld und Zeit kosten: Wer hat den Bedarf freigegeben? Welche Dienstleister wurden angefragt und wer hat wann geantwortet? Liegen für diese Person alle Nachweise vor? Wann läuft welche Frist ab? Und was kostet ein Einsatz am Ende tatsächlich?

Die Funktionen eines Vendor Management Systems nach Priorität

Die folgende Übersicht ordnet die typischen Funktionsbausteine danach, wie unverzichtbar sie sind. Die Muss-Funktionen tragen den Prozess, die Soll-Funktionen entscheiden über Skalierung und Rechtssicherheit, die Kann-Funktionen erhöhen den Reifegrad.

FunktionPrioritätWarum
Digitale BedarfsanforderungMussStartpunkt jedes Einsatzes, verhindert unvollständige Anfragen und Zuruf-Bedarfe
Ausschreibung an mehrere DienstleisterMussErsetzt die telefonische Reihenfolge, schafft Vergleichbarkeit und Tempo
Vertrags- und Dokumentenmanagement mit FristenlogikMussNachweise, Verträge und Laufzeiten an einem Ort – prüfbar statt verstreut
Digitale Zeiterfassung mit FreigabeMussGrundlage für Rechnungsprüfung und lückenlose Dokumentation
Rollen- und BerechtigungskonzeptSollTrennt Fachbereich, Einkauf, HR und Dienstleister und schützt sensible Daten
Compliance- und Fristen-MonitoringSollWarnt vor Ablauf von Nachweisen und gesetzlichen Fristen, bevor es teuer wird
Reporting und KennzahlenSollMacht Kosten, Besetzungszeiten und Dienstleisterleistung vergleichbar
Rechnungs- und KostenabgleichSollVerknüpft freigegebene Stunden mit Konditionen und Budget
Mehrstandort- und MandantenfähigkeitSollNotwendig, sobald mehrere Werke, Häuser oder Gesellschaften beteiligt sind
Schnittstellen zu ERP, HR und AbrechnungKannVermeidet doppelte Dateneingabe, sinnvoll ab mittlerem Volumen
Matching und KandidatenvorschlägeKannVerkürzt die Auswahl, ersetzt aber keine saubere Bedarfsbeschreibung
Eigener Springer- oder TalentpoolKannDeckt Bedarfe zuerst intern und senkt die Abhängigkeit von Dienstleistern
Mobile App für externe MitarbeitendeKannErhöht die Datenqualität bei Zeiterfassung und Nachweisen vor Ort
Lieferanten-ScorecardsKannObjektiviert Gespräche über Reaktionszeiten und Besetzungsquoten

Muss-Funktionen: Diese vier Bausteine tragen den Prozess

1. Digitale Bedarfsanforderung mit Pflichtfeldern

Jeder Einsatz beginnt mit einem Bedarf. Entscheidend ist nicht das Formular, sondern die Pflichtfeldlogik dahinter: Einsatzort, Zeitraum, Schichtmodell, Qualifikation, Kostenstelle, Vertragsart und Ansprechpartner müssen erfasst sein, bevor die Anfrage rausgeht. Fehlt die Vertragsart, entscheidet später der Zufall darüber, ob ein Einsatz als Überlassung oder als Dienstleistung läuft – und genau daraus entstehen Abgrenzungsprobleme.

Ein gutes System erzwingt außerdem die Freigabe vor der Ausschreibung. Budgetverantwortung und Bedarfsmeldung fallen im Alltag selten zusammen; ohne digitale Freigabe entstehen Einsätze, die niemand genehmigt hat.

2. Ausschreibung an mehrere Dienstleister gleichzeitig

Der größte Zeitgewinn liegt hier. Statt Dienstleister nacheinander anzurufen, geht der Bedarf gleichzeitig an alle freigegebenen Partner – mit identischer Beschreibung, identischer Frist und sichtbarem Rückmeldestand. Wer zuerst antwortet, ist damit nicht automatisch gesetzt: Angebote werden nach Qualifikation, Verfügbarkeit und Konditionen verglichen.

Wichtig ist die Steuerbarkeit der Reihenfolge. Im Master-Vendor-Modell erhält ein Hauptlieferant den Bedarf zuerst und bindet weitere Partner ein; bei neutraler Steuerung starten alle gleichzeitig. Welches Modell besser passt, zeigt der Vergleich von Master Vendor, Neutral Vendor und MSP.

3. Vertrags- und Dokumentenmanagement mit Fristenlogik

Verträge, Qualifikationsnachweise, Zertifikate, Unterweisungen und Erlaubnisse gehören zum Einsatz, nicht in einen Ordner auf dem Netzlaufwerk. Ein VMS verknüpft jedes Dokument mit Person, Dienstleister und Einsatz – und hinterlegt ein Gültigkeitsdatum. Erst damit wird aus Ablage Steuerung: Läuft ein Nachweis ab, wird gewarnt; fehlt er, kann der Einsatzstart gesperrt werden.

Für die Arbeitnehmerüberlassung gehört der Überlassungsvertrag dazu. Seit dem 1. Januar 2025 genügt für den Arbeitnehmerüberlassungsvertrag die Textform nach § 12 Abs. 1 AÜG – vorher war die Schriftform zwingend. Ein System, das den eAÜV digital in Textform abbildet, ersetzt damit den Weg über Drucker, Scanner und Post.

4. Digitale Zeiterfassung mit Freigabe im Einsatzbetrieb

Externe Stunden sind die Rechnungsgrundlage. Werden sie auf Papier erfasst, abgetippt und erst Wochen später geprüft, entstehen Differenzen, die niemand mehr rekonstruieren kann. Ein VMS erfasst Zeiten digital – idealerweise mobil vor Ort –, lässt sie durch die verantwortliche Führungskraft freigeben und übergibt sie an die Abrechnung. Jede Änderung bleibt nachvollziehbar.

Der Nebeneffekt ist rechtlicher Natur: Für Entleiher und Verleiher gelten Aufzeichnungspflichten nach § 17 MiLoG, und über § 13 MiLoG in Verbindung mit § 14 AEntG haftet der Auftraggeber für den Mindestlohn seines Auftragnehmers. Belastbare, freigegebene Zeitnachweise sind damit kein Verwaltungsluxus, sondern Absicherung.

Soll-Funktionen: Hier entscheidet sich, ob das System skaliert

Die Muss-Funktionen bringen einen Standort mit drei Dienstleistern zum Laufen. Sobald mehrere Werke, Häuser oder Gesellschaften dazukommen, entscheiden andere Bausteine über Erfolg oder Rückfall in die Excel-Welt.

  • Rollen- und Berechtigungskonzept: Fachbereich, Einkauf, Personalabteilung, Dienstleister und Master Vendor sehen jeweils nur, was sie brauchen. Dienstleister dürfen fremde Angebote nicht einsehen – sonst ist der Wettbewerb hinfällig.
  • Compliance- und Fristen-Monitoring: Ampeln und Vorlauffristen statt Stichtagsprüfung. Sinnvoll sind mindestens 30 Tage Vorwarnzeit bei Nachweisen und Vertragslaufzeiten.
  • Reporting und Kennzahlen: Auswertungen auf Knopfdruck, gefiltert nach Standort, Kostenstelle, Dienstleister und Vertragsart – nicht als monatlicher Export, den jemand von Hand aufbereitet.
  • Rechnungs- und Kostenabgleich: Freigegebene Stunden werden gegen vereinbarte Konditionen und Budgets geprüft. Abweichungen fallen vor der Zahlung auf, nicht im Jahresabschluss.
  • Mehrstandort- und Mandantenfähigkeit: Eigene Freigabewege, Konditionen und Dienstleisterlisten pro Standort, aber ein gemeinsames Reporting darüber.

Compliance-Funktionen: Welche Pflicht welche Funktion voraussetzt

Dieser Punkt fehlt in den meisten Funktionslisten – obwohl er im Prüfungsfall entscheidet. Die Tabelle zeigt, welche Anforderung welche Systemfunktion voraussetzt. Ein VMS ersetzt keine Rechtsberatung, aber es entscheidet darüber, ob Nachweise im Ernstfall vorliegen oder gesucht werden müssen.

AnforderungGrundlageWas das System können muss
Höchstüberlassungsdauer§ 1 Abs. 1b AÜG (18 Monate, personen- und entleiherbezogen; Unterbrechung über 3 Monate setzt die Frist zurück)Personenbezogene Einsatzhistorie über Dienstleisterwechsel hinweg, Warnung vor Erreichen der Grenze, Dokumentation tariflicher Abweichungen
Equal Pay§ 8 Abs. 4 AÜG (nach 9 Monaten; stufenweise Heranführung über Branchenzuschlagstarifverträge bis 15 Monate möglich)Fristenmonitoring pro Person und Einsatz, Hinweis bei Verlängerung, Dokumentation der Entgeltstufen
Form des Überlassungsvertrags§ 12 Abs. 1 AÜG (Textform seit 1. Januar 2025)Digitale Vertragserstellung und -übermittlung in Textform mit Versionshistorie
Abgrenzung Beschäftigung und Selbstständigkeit§ 7 Abs. 1 SGB IV, Statusfeststellung nach § 7a SGB IVVertragsartlogik: keine Schichtzuweisung und keine direkte Weisung an Personal aus Dienst- oder Werkverträgen, dokumentierte Statusprüfung
Arbeitsschutz und Unterweisung§ 11 Abs. 6 AÜG (Pflichten treffen den Entleiher)Unterweisungsnachweis als Voraussetzung für den Einsatzstart, Wiederholungsintervalle, Sperrlogik bei fehlendem Nachweis
Mindestlohn und Aufzeichnung§ 17 MiLoG, Auftraggeberhaftung nach § 13 MiLoG i. V. m. § 14 AEntGRevisionssichere Zeitnachweise, Plausibilitätsprüfung der Stundensätze, Exportfähigkeit für Prüfungen
Grenzüberschreitender EinsatzVO (EG) Nr. 883/2004 (A1-Bescheinigung)Dokumentenregister mit Gültigkeitsprüfung und Warnung vor Einsatzbeginn
Sorgfaltspflichten in der LieferketteLkSG (ab 1.000 Beschäftigte im Inland; Leiharbeitnehmer zählen bei einer Überlassungsdauer über sechs Monate mit, § 1 Abs. 2 LkSG)Lieferantenfragebögen, Risikobewertung und Maßnahmenverfolgung je Dienstleister
DatenschutzDSGVORollenbasierte Zugriffe, Löschkonzepte, Auftragsverarbeitung, nachvollziehbare Änderungsprotokolle

Wie schnell aus gelebter Praxis ein Compliance-Thema wird, zeigen zwei Beiträge im Detail: Scheinselbstständigkeit vermeiden und die Checkliste Dienstvertrag oder Arbeitnehmerüberlassung. Für die Fristen selbst lohnt der Blick auf Höchstüberlassungsdauer und Equal Pay.

Vertragsarten: Warum ein VMS mehr als Zeitarbeit abbilden muss

Die meisten Systeme sind auf Arbeitnehmerüberlassung gebaut. Im Unternehmen laufen aber parallel Dienstverträge, Werkverträge und Freelancer-Einsätze – mit völlig anderen Steuerungslogiken. Wer alle Einsatzformen im selben Workflow behandelt, produziert genau die Vermischung, die später zum Problem wird.

EinsatzformSteuerung im AlltagAnforderung an das System
ArbeitnehmerüberlassungEinsatzbetrieb weist an, Person ist eingegliedertSchichtzuweisung, Zeitfreigabe, eAÜV, Fristenmonitoring 18 und 9 Monate
DienstvertragWeisung ausschließlich über den Dienstleister, keine EingliederungLeistungsbeschreibung statt Schichtplan, getrennte Rollen, keine direkte Weisungsdokumentation
WerkvertragGeschuldet ist ein Ergebnis, nicht die ArbeitszeitMeilensteine, Abnahmeprotokolle, Gewährleistungs- und Verjährungsfristen
Freelancer und Interim ManagementEigenständige Leistungserbringung, erhöhtes StatusrisikoDokumentierte Statusprüfung, Laufzeit- und Auslastungsmonitoring, keine Schichtplanung

Die inhaltlichen Unterschiede erklären wir ausführlich im Beitrag zum Dienstvertrag im Fremdpersonaleinsatz und in der Abgrenzung Dienstvertrag oder Werkvertrag. Für das System heißt das schlicht: Die Vertragsart muss ein steuerndes Feld sein, das Workflows unterscheidet – kein Freitext in der Bedarfsbeschreibung.

Diese Kennzahlen sollte ein Vendor Management System liefern

Ein Reporting ist nur so gut wie die Entscheidungen, die es ermöglicht. Diese Kennzahlen sollten ohne manuelle Aufbereitung verfügbar sein:

  • Time-to-Fill: Zeit von der Bedarfsanforderung bis zur Besetzungszusage, je Standort und Dienstleister
  • Besetzungsquote: Anteil der Bedarfe, die tatsächlich besetzt wurden – der schnellste Dienstleister ist nicht immer der zuverlässigste
  • Reaktionszeit: Zeit bis zur ersten qualifizierten Rückmeldung auf eine Ausschreibung
  • Nachweisquote: Anteil der Einsätze, bei denen zum Startzeitpunkt alle Pflichtnachweise gültig vorlagen
  • Fristenvorlauf: Anzahl der Einsätze, die in den nächsten 60 Tagen eine gesetzliche oder vertragliche Grenze erreichen
  • Kostenentwicklung: Durchschnittliche Stundensätze nach Qualifikation, Standort und Dienstleister im Zeitverlauf
  • Anteil Fremdpersonal: Externe Stunden im Verhältnis zur Gesamtleistung, als Grundlage für Aufbau eines eigenen Pools

Was ein VMS messbar verändert

Anbieter und Beratungshäuser berichten für konsolidierte Programme von rund fünf bis zehn Prozent Einsparung auf das Fremdpersonalvolumen sowie deutlich kürzeren Besetzungszeiten; einzelne Referenzen nennen Reduktionen der Time-to-Fill um mehr als die Hälfte. Die Zahlen taugen nicht als Versprechen, aber als Größenordnung.

Ein Rechenbeispiel: Ein Betrieb mit 40 externen Kräften und einem Fremdpersonalvolumen von 2,4 Millionen Euro pro Jahr spart bei fünf Prozent rund 120.000 Euro – allein durch Vergleichbarkeit der Konditionen, saubere Stundenfreigabe und weniger Rechnungsdifferenzen. Der eigentliche Hebel liegt dabei oft nicht im Einkaufspreis, sondern in vermiedenen Nichtbesetzungen und im entfallenen Abstimmungsaufwand.

Fünf Fehler bei der Auswahl eines Vendor Management Systems

  • Funktionsliste statt Prozess prüfen: Lassen Sie in der Demo einen echten Bedarf durchlaufen – von der Anforderung bis zur freigegebenen Stunde. Häkchenlisten sagen nichts über Klickwege.
  • Nur Zeitarbeit betrachten: Wenn Dienst- und Werkverträge im Haus sind, gehören sie in die Auswahlentscheidung. Sonst entstehen zwei Systeme und ein Medienbruch.
  • Compliance mit Ablage verwechseln: Entscheidend sind Gültigkeitsdaten, Warnungen und die Möglichkeit, Einsätze ohne Nachweis zu sperren.
  • Dienstleister nicht einbeziehen: Ein VMS funktioniert nur, wenn die Partner es nutzen. Fragen Sie vor der Entscheidung, wie aufwendig deren Onboarding ist und ob Kosten für sie entstehen.
  • Reporting erst nach dem Go-live definieren: Welche drei Kennzahlen sollen in sechs Monaten in der Geschäftsführung liegen? Diese Frage bestimmt, welche Felder von Tag eins an gepflegt werden müssen.

Wer zusätzlich Funktionsumfang und Kostenmodelle verschiedener Lösungen gegenüberstellen möchte, findet einen strukturierten Rahmen im Vergleich von Zeitarbeit-Software.

Einführung: in sechs Wochen produktiv

Ein VMS ist kein ERP-Projekt. Wenn die Prozesse vorher geklärt sind, ist der Rollout eine Frage von Wochen, nicht von Quartalen.

  • Woche 1: Ist-Aufnahme – wer meldet Bedarfe, wer gibt frei, welche Dienstleister sind im Einsatz, welche Nachweise werden verlangt
  • Woche 2: Rollen, Standorte und Freigabewege im System anlegen, Vertragsarten und Pflichtfelder definieren
  • Woche 3: Dienstleister onboarden, Konditionen und Reaktionsfristen hinterlegen, Dokumentenanforderungen aktivieren
  • Woche 4: Pilot mit einem Standort und zwei bis drei Bedarfen, Zeiterfassung im Livebetrieb testen
  • Woche 5: Nachschärfen von Pflichtfeldern und Freigabestufen, Schulung der Fachbereiche
  • Woche 6: Rollout auf weitere Standorte, Reporting scharf stellen, Excel-Parallelbetrieb beenden

Der letzte Punkt ist der wichtigste. Solange die alte Liste weitergeführt wird, bleibt sie die Wahrheit – und das System eine Zweitmeinung. Eine ausführliche Anleitung inklusive Checklisten gibt es im Whitepaper zur Steuerung externen Personals.

Wie stazzle diese Anforderungen abbildet

stazzle ist ein Vendor Management System der HR Software Solutions GmbH aus Bielefeld – entwickelt für den deutschen Markt und die hier geltenden Regeln. Einsatzbetriebe melden ihren Bedarf digital, fragen mehrere Personaldienstleister gleichzeitig an, vergleichen Rückmeldungen an einer Stelle und führen den Einsatz bis zur freigegebenen Stunde im selben System.

  • Bedarfsanforderung mit Pflichtfeldern, Freigabestufen und Kostenstellenlogik
  • Gleichzeitige Ausschreibung an alle freigegebenen Dienstleister, inklusive Master-Vendor-Rollen
  • Verträge und Nachweise zentral, eAÜV digital in Textform
  • Digitale Zeiterfassung über App und Terminal mit Freigabe im Einsatzbetrieb
  • Reporting zu Besetzungszeiten, Dienstleisterleistung und Kostenentwicklung
  • Rollenmodelle für Fachbereich, Einkauf, Personalabteilung und Dienstleister

Für Einsatzbetriebe ist stazzle kostenlos; Personaldienstleister zahlen eine Gebühr pro erfolgreicher Vermittlung. Wie der Ablauf in der Praxis aussieht, zeigt der Beitrag zum Anfrage-Angebot-Einsatz-Prozess. Einen vollständigen Funktionsüberblick inklusive Module und Preise finden Sie auf der Seite Funktionen von stazzle, die wichtigsten Fakten kompakt in stazzle in Kürze.

Fazit

Die Frage ist nicht, ob ein Vendor Management System Bedarfsmeldungen, Dokumente und Zeiten verwalten kann – das können alle. Die Frage ist, ob es Fristen kennt, Vertragsarten unterscheidet, Rollen trennt und im Prüfungsfall Nachweise liefert. Genau daran entscheidet sich, ob ein System den Fremdpersonaleinsatz steuert oder ihn nur dokumentiert.

Wer die Auswahl mit einer klaren Anforderungsliste startet – vier Muss-Funktionen, fünf Soll-Funktionen und einer Compliance-Zuordnung je gesetzlicher Pflicht – trifft die Entscheidung in Wochen statt in Monaten. Und vermeidet den häufigsten Ausgang gescheiterter Projekte: ein neues System und daneben weiterhin die alte Excel-Liste.

Häufige Fragen zu den Anforderungen an ein Vendor Management System

Welche Funktionen muss ein Vendor Management System mindestens haben?

Vier Funktionen sind unverzichtbar: die digitale Bedarfsanforderung mit Pflichtfeldern und Freigabe, die gleichzeitige Ausschreibung an mehrere Dienstleister, ein Vertrags- und Dokumentenmanagement mit Gültigkeitsdaten und Fristenwarnung sowie eine digitale Zeiterfassung mit Freigabe im Einsatzbetrieb.

Kann ein VMS auch Dienst- und Werkverträge abbilden?

Ja, moderne Systeme unterstützen mehrere Vertragsarten. Entscheidend ist, dass die Vertragsart den Workflow steuert: Personal aus Dienst- oder Werkverträgen darf nicht wie Zeitarbeit in Schichtplänen disponiert werden, sonst entsteht das Risiko einer verdeckten Arbeitnehmerüberlassung.

Wie unterstützt ein VMS bei der Höchstüberlassungsdauer?

Über eine personenbezogene Einsatzhistorie. Das System zählt alle Einsatzzeiten einer Person beim selben Entleiher – auch über einen Wechsel des Dienstleisters hinweg – und warnt vor Erreichen der 18 Monate nach § 1 Abs. 1b AÜG. Unterbrechungen von mehr als drei Monaten setzen die Frist zurück.

Braucht ein VMS zwingend Schnittstellen zum ERP?

Nicht von Anfang an. Bei kleinen Volumina genügen strukturierte Exporte. Ab etwa mehreren hundert externen Stunden pro Monat lohnt die Anbindung an ERP, HR-System oder Abrechnung, weil doppelte Dateneingaben sonst den Zeitgewinn auffressen.

Ersetzt ein Vendor Management System die bestehende HR-Software?

In der Regel nicht. Ein VMS steuert externe Dienstleister und Fremdpersonal, die HR-Software verwaltet die eigene Belegschaft. Beide Systeme werden über Schnittstellen verbunden, statt eines durch das andere zu ersetzen.

Wie lange dauert die Einführung eines VMS?

Wenn Prozesse, Rollen und Dienstleisterliste vorab geklärt sind, ist ein Rollout in etwa sechs Wochen realistisch: Ist-Aufnahme, Konfiguration, Dienstleister-Onboarding, Pilot an einem Standort, Nachschärfen, Rollout. Verzögerungen entstehen meist nicht durch die Software, sondern durch ungeklärte Freigabewege.

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