
Die Bundesagentur für Arbeit hat das Merkblatt für Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer in einer aktualisierten Fassung veröffentlicht. Anlass ist die zum 01.07.2026 in Kraft getretene Siebte Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung, die in Ziffer 3.2 des Merkblatts berücksichtigt wird. Für Personaldienstleister ist das besonders wichtig, weil das Dokument bei Vertragsschluss verpflichtend ausgehändigt werden muss.
Die Bundesagentur für Arbeit hat das Merkblatt „AÜG 1 – Merkblatt für Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer” aktualisiert und stellt es auf ihrer offiziellen Veröffentlichungsseite als Download bereit. Die Fassung wurde im Hinblick auf die zum 01.07.2026 in Kraft getretene Siebte Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung angepasst. Inhaltlich wurden sonst keine weiteren Änderungen vorgenommen.
Nach § 11 Abs. 2 Satz 1 AÜG ist das Merkblatt bei Vertragsschluss auszuhändigen. Das bedeutet praktisch: Ab sofort sollte nur noch die aktuelle Version verwendet und dokumentiert werden. Unternehmen sollten ihre internen Vorlagen, Onboarding-Prozesse und HR-Workflows entsprechend aktualisieren.
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Das aktuelle BA-Merkblatt für Zeitarbeitnehmer (Stand: Juli 2026) kann direkt hier heruntergeladen werden. Das Dokument steht außerdem auf der offiziellen Veröffentlichungsseite der Bundesagentur für Arbeit bereit. Oder hier downloaden

Für die Zeitarbeitsbranche ist die Änderung vor allem ein operatives Update mit rechtlicher Relevanz. Wer jetzt die aktuelle BA-Fassung einsetzt, reduziert Compliance-Risiken und stellt sicher, dass der Einstieg neuer Mitarbeitender formal korrekt dokumentiert ist.
Muss das Merkblatt bei jedem Vertrag neu ausgehändigt werden? Ja – nach § 11 Abs. 2 Satz 1 AÜG ist die Aushändigung bei Vertragsschluss verpflichtend.
Was hat sich im Merkblatt 2026 geändert? Die Fassung wurde ausschließlich im Hinblick auf die neuen Mindestlöhne (Siebte Verordnung über eine Lohnuntergrenze) aktualisiert. Weitere Änderungen gab es nicht.
Wo kann das aktuelle BA-Merkblatt heruntergeladen werden? Über die offizielle Veröffentlichungsseite der Bundesagentur für Arbeit sowie über den Download in diesem Beitrag.
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