Neues BA-Merkblatt für Zeitarbeit: Das müssen Personaldienstleister ab 01.07.2026 beachten

1. Juli 2026
Merkblatt für Leiharbeitnehmer der Bundesagentur für Arbeit – Zeitarbeit 2026

Die Bundesagentur für Arbeit hat das Merkblatt für Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer in einer aktualisierten Fassung veröffentlicht. Anlass ist die zum 01.07.2026 in Kraft getretene Siebte Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung, die in Ziffer 3.2 des Merkblatts berücksichtigt wird. Für Personaldienstleister ist das besonders wichtig, weil das Dokument bei Vertragsschluss verpflichtend ausgehändigt werden muss.

Das neue Merkblatt für Leiharbeitnehmer – worum es geht

Die Bundesagentur für Arbeit hat das Merkblatt „AÜG 1 – Merkblatt für Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer” aktualisiert und stellt es auf ihrer offiziellen Veröffentlichungsseite als Download bereit. Die Fassung wurde im Hinblick auf die zum 01.07.2026 in Kraft getretene Siebte Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung angepasst. Inhaltlich wurden sonst keine weiteren Änderungen vorgenommen.

Warum das für Personaldienstleister relevant ist

Nach § 11 Abs. 2 Satz 1 AÜG ist das Merkblatt bei Vertragsschluss auszuhändigen. Das bedeutet praktisch: Ab sofort sollte nur noch die aktuelle Version verwendet und dokumentiert werden. Unternehmen sollten ihre internen Vorlagen, Onboarding-Prozesse und HR-Workflows entsprechend aktualisieren.

Die wichtigsten Punkte im Überblick

  • Das Merkblatt ist ein Pflichtdokument für die Zeitarbeit und muss bei Vertragsschluss ausgehändigt werden.
  • Die neue Fassung berücksichtigt die ab 01.07.2026 gültigen Mindestlöhne in der Zeitarbeit.
  • Weitere inhaltliche Änderungen am Merkblatt wurden nicht vorgenommen.
  • Die BA führt das Dokument auf ihrer offiziellen Veröffentlichungsseite als Download.

Download & Quelle

Das aktuelle BA-Merkblatt für Zeitarbeitnehmer (Stand: Juli 2026) kann direkt hier heruntergeladen werden. Das Dokument steht außerdem auf der offiziellen Veröffentlichungsseite der Bundesagentur für Arbeit bereit. Oder hier downloaden

Merkblatt für Leiharbeitnehmer der Bundesagentur für Arbeit – Zeitarbeit 2026

Fazit: Merkblatt für Leiharbeitnehmer jetzt umsetzen

Für die Zeitarbeitsbranche ist die Änderung vor allem ein operatives Update mit rechtlicher Relevanz. Wer jetzt die aktuelle BA-Fassung einsetzt, reduziert Compliance-Risiken und stellt sicher, dass der Einstieg neuer Mitarbeitender formal korrekt dokumentiert ist.

Häufige Fragen zum Merkblatt für Leiharbeitnehmer (FAQ)

Muss das Merkblatt bei jedem Vertrag neu ausgehändigt werden? Ja – nach § 11 Abs. 2 Satz 1 AÜG ist die Aushändigung bei Vertragsschluss verpflichtend.

Was hat sich im Merkblatt 2026 geändert? Die Fassung wurde ausschließlich im Hinblick auf die neuen Mindestlöhne (Siebte Verordnung über eine Lohnuntergrenze) aktualisiert. Weitere Änderungen gab es nicht.

Wo kann das aktuelle BA-Merkblatt heruntergeladen werden? Über die offizielle Veröffentlichungsseite der Bundesagentur für Arbeit sowie über den Download in diesem Beitrag.

Weiterführende Artikel

Das könnte Sie auch interessieren

stazzle Beitragsbild: Personalplanung in der Logistik 2026 – Lager mit Regalen, Kartons und Gabelstapler sowie Einsatzplan-Board mit Schichten und Personensymbolen

Personalplanung in der Logistik: Wie Betriebe Schichten digital und zuverlässig besetzen

11. Juli 2026
Das Wichtigste in Kürze: Gute Personalplanung in der Logistik verbindet Schichtplanung, Springerpools und externe Zeitarbeit. Digitale Disposition besetzt Schichten zuverlässig, federt Spitzen ab und hält den Warenfluss stabil. In einem Logistikzentrum läuft nichts ohne Personal. Wer…
Weiterlesen
stazzle Beitragsbild: Zeitarbeit Software im Vergleich 2026 – Laptop mit Vergleichs-Dashboard, Bewertungssternen, Häkchen-Checklisten und Lupe

Zeitarbeit Software im Vergleich: Worauf Personaldienstleister und Einsatzbetriebe wirklich achten sollten

11. Juli 2026
Das Wichtigste in Kürze: Beim Vergleich von Zeitarbeit-Software sollten Personaldienstleister und Einsatzbetriebe auf Funktionsumfang, Steuerung mehrerer Dienstleister, eAÜV, Schnittstellen, Compliance und Kosten achten. Entscheidend ist, ob die Lösung zur eigenen Größe und zum Use Case passt.…
Weiterlesen
1 2 3 21

Häufige Fragen zu stazzle Zeitarbeit-Software für Pflege, Logistik & Industrie

Bei stazzle ist die Registrierung kostenlos. Auch die Nutzung von stazzle ist für Einsatzbetriebe kostenlos. Personaldienstleister zahlen bei erfolgreicher Vermittlung eines Kandidaten eine geringe Vermittlungsgebühr. Seht hierfür die Seite Preise.
Mehr erfahren
stazzle ändert nichts an Ihren vorhandenen Verträgen! Wir dienen ausschließlich zur smarten Disponierung von Zeitarbeitnehmern und vernetzen euch mit den Personaldienstleister/Einsatzbetrieben, wie beiderseitig gewollt und vereinbart. Also bleiben Ihre sämtlichen (Tarif-)Verträge bestehen.
Eine fast komplette Liste finden Sie unter nachfolgenden Link. Ist Ihr gewünschter Personaldienstleister nicht aufgeführt, können Sie hier (Button PDL Abfrage) nachfragen, ob dieser wirklich noch nicht bei uns ist.
Jetzt Personaldienstleister entdecken
Diese Frage beantworten wir Ihnen sehr gerne! Fragen Sie im nachfolgenden Formular nach einer bestimmten Einrichtung und wir antworten Ihnen innerhalb von 1-2 Werktagen!
Jetzt herausfinden
Diese Frage beantworten wir Ihnen sehr gerne! Fragen Sie im nachfolgenden Formular nach einer bestimmten Einrichtung und wir antworten Ihnen innerhalb von 1-2 Werktagen!
Jetzt herausfinden
Ja! Der Master Vendor Personaldienstleister erhält dafür Zugang zu stazzlebusiness / stazzlemedical vom Einsatzbetrieb und kann dadurch Anfragen erstellen, bearbeiten und Kandidaten vorauswählen bzw. annehmen.

Der Einsatzbetrieb kann da vollends außenvor stehen oder aktiv in die Kandidaten-Auswahl miteinbezogen werden. Dies wird alles durch das Berechtigungsmanagement der Nutzergruppen geregelt. stazzle unterstützt das Master-Vendor-Modell vollständig. Sowohl für den koordinierenden Dienstleister als auch für den Einsatzbetrieb.
Der Master Vendor (MV) ist ein Personaldienstleister (PDL), der als Hauptlieferant fungiert und den Personalbedarf eines Einsatzbetriebes koordiniert und steuert. Er übernimmt die komplette Abwicklung der Zeitarbeit, von der Rekrutierung und Auswahl der Mitarbeiter bis hin zur Einsatzplanung, Administration und Abrechnung.

Neugierig geworden?

Nutzen Sie unser Kontaktformular für weitere Fragen.

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von HubSpot. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen
Eine Plattform der HR Software Solutions GmbH
kontakt@stazzle.de
crosschevron-down