Neues BA-Merkblatt für Zeitarbeit: Das müssen Personaldienstleister ab 01.07.2026 beachten

1. Juli 2026
Merkblatt für Leiharbeitnehmer der Bundesagentur für Arbeit – Zeitarbeit 2026

Die Bundesagentur für Arbeit hat das Merkblatt für Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer in einer aktualisierten Fassung veröffentlicht. Anlass ist die zum 01.07.2026 in Kraft getretene Siebte Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung, die in Ziffer 3.2 des Merkblatts berücksichtigt wird. Für Personaldienstleister ist das besonders wichtig, weil das Dokument bei Vertragsschluss verpflichtend ausgehändigt werden muss.

Das neue Merkblatt für Leiharbeitnehmer – worum es geht

Die Bundesagentur für Arbeit hat das Merkblatt „AÜG 1 – Merkblatt für Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer” aktualisiert und stellt es auf ihrer offiziellen Veröffentlichungsseite als Download bereit. Die Fassung wurde im Hinblick auf die zum 01.07.2026 in Kraft getretene Siebte Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung angepasst. Inhaltlich wurden sonst keine weiteren Änderungen vorgenommen.

Warum das für Personaldienstleister relevant ist

Nach § 11 Abs. 2 Satz 1 AÜG ist das Merkblatt bei Vertragsschluss auszuhändigen. Das bedeutet praktisch: Ab sofort sollte nur noch die aktuelle Version verwendet und dokumentiert werden. Unternehmen sollten ihre internen Vorlagen, Onboarding-Prozesse und HR-Workflows entsprechend aktualisieren.

Die wichtigsten Punkte im Überblick

  • Das Merkblatt ist ein Pflichtdokument für die Zeitarbeit und muss bei Vertragsschluss ausgehändigt werden.
  • Die neue Fassung berücksichtigt die ab 01.07.2026 gültigen Mindestlöhne in der Zeitarbeit.
  • Weitere inhaltliche Änderungen am Merkblatt wurden nicht vorgenommen.
  • Die BA führt das Dokument auf ihrer offiziellen Veröffentlichungsseite als Download.

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Download & Quelle

Das aktuelle BA-Merkblatt für Zeitarbeitnehmer (Stand: Juli 2026) kann direkt hier heruntergeladen werden. Das Dokument steht außerdem auf der offiziellen Veröffentlichungsseite der Bundesagentur für Arbeit bereit. Oder hier downloaden

Merkblatt für Leiharbeitnehmer der Bundesagentur für Arbeit – Zeitarbeit 2026

Fazit: Merkblatt für Leiharbeitnehmer jetzt umsetzen

Für die Zeitarbeitsbranche ist die Änderung vor allem ein operatives Update mit rechtlicher Relevanz. Wer jetzt die aktuelle BA-Fassung einsetzt, reduziert Compliance-Risiken und stellt sicher, dass der Einstieg neuer Mitarbeitender formal korrekt dokumentiert ist.

Häufige Fragen zum Merkblatt für Leiharbeitnehmer (FAQ)

Muss das Merkblatt bei jedem Vertrag neu ausgehändigt werden? Ja – nach § 11 Abs. 2 Satz 1 AÜG ist die Aushändigung bei Vertragsschluss verpflichtend.

Was hat sich im Merkblatt 2026 geändert? Die Fassung wurde ausschließlich im Hinblick auf die neuen Mindestlöhne (Siebte Verordnung über eine Lohnuntergrenze) aktualisiert. Weitere Änderungen gab es nicht.

Wo kann das aktuelle BA-Merkblatt heruntergeladen werden? Über die offizielle Veröffentlichungsseite der Bundesagentur für Arbeit sowie über den Download in diesem Beitrag.

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