Branche · Lebensmittelproduktion

Wer in die Produktion darf, muss es nachweisen können

In der Lebensmittelproduktion entscheidet nicht die Verfügbarkeit, sondern der Nachweis. Fehlt die Bescheinigung, darf die Kraft nicht an die Linie — auch wenn sie vor dem Tor steht. stazzle macht vor der Buchung sichtbar, was vorliegt und was fehlt.

Vor dem ersten Einsatz an der Linie

Bescheinigung des Gesundheitsamtes
nicht älter als drei Monate, § 43 Abs. 1 IfSG
Belehrung dokumentiert
durch den Arbeitgeber, danach alle zwei Jahre, § 43 Abs. 4
Nachweis an der Betriebsstätte verfügbar
bei wechselnden Standorten genügt eine beglaubigte Kopie, § 43 Abs. 5
Hygiene- und Arbeitssicherheitsunterweisung
betriebsintern, je Bereich unterschiedlich

Gilt für Tätigkeiten nach § 42 Abs. 1 IfSG — also bei Kontakt mit den dort aufgeführten Lebensmitteln.

Wer muss was

Die Pflicht liegt beim Dienstleister. Der Nachweis muss bei Ihnen liegen.

Das ist die Stelle, an der es in der Praxis klemmt: In der Arbeitnehmerüberlassung ist der Personaldienstleister der Arbeitgeber — ihn trifft die Belehrungspflicht nach § 43 Abs. 4 IfSG. Verfügbar sein muss der Nachweis aber dort, wo gearbeitet wird: an Ihrer Betriebsstätte, vorzulegen auf Verlangen der Behörde.

Was der Dienstleister liefert

  • Bescheinigung des Gesundheitsamtes, bei Erstaufnahme nicht älter als drei Monate
  • Dokumentierte Belehrung, danach alle zwei Jahre wiederholt
  • Aufbewahrung der Unterlagen als Arbeitgeber

Was Sie im Betrieb brauchen

  • Den Nachweis verfügbar an der Betriebsstätte — bei wechselnden Standorten als beglaubigte Kopie
  • Die Information vor der Buchung, nicht am Einsatztag
  • Ihre eigene Hygiene- und Sicherheitsunterweisung, dokumentiert

Rechtsstand: §§ 42, 43 Infektionsschutzgesetz, abgerufen am 5. August 2026 bei gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz). Diese Darstellung ist eine Orientierung und keine Rechtsberatung; prüfen Sie Ihren Einzelfall.

In stazzle

Anforderungen stehen in der Anfrage, nicht in der Mail danach

stazzle business Dashboard: offene Anfragen mit Abteilung, Qualifikation und Status sowie fehlende AÜV-Unterschriften

Anforderungen wie Belehrung, Hygieneunterweisung oder Kühlbereichs-Tauglichkeit werden an der Abteilung hinterlegt und in jede Anfrage geladen. Der Dienstleister sieht sie, bevor er anbietet — und Sie sehen am Profil, was hinterlegt ist.

Am Dashboard steht außerdem, wo noch eine Unterschrift zum Überlassungsvertrag fehlt. Das ist dieselbe Logik: was fehlt, ist vor dem Einsatztag sichtbar.

stazzle dokumentiert und zeigt Nachweise — es ersetzt die Pflichten aus dem Infektionsschutzgesetz nicht. Die Belehrung selbst bleibt Sache des Arbeitgebers.

Alltag in der Produktion

Vier Dinge, die in der Lebensmittelproduktion anders sind

Kurzfristigkeit

Charge kommt, Personal muss da sein

Rohware richtet sich nicht nach Dienstplänen. Wenn die Lieferung eintrifft, entscheidet die Besetzung über den Verarbeitungstag — nicht über die nächste Woche.

Kühlbereich

Nicht jede Kraft ist überall einsetzbar

Kühl- und Frostbereiche, Nassbereiche, Reinraum: Wer wo arbeiten kann, gehört in die Anforderung, nicht in ein Telefonat am Morgen.

Saison

Spargel, Weihnachtsgebäck, Grillsaison

Der Bedarf verdreifacht sich über Wochen und fällt danach ab. Eine Anfrage über den Zeitraum statt fünfzehn Einzelanfragen.

Audit

IFS, BRC und der Kundenaudit

Wenn der Prüfer nach Nachweisen für externes Personal fragt, ist die Antwort entweder in Minuten da oder sie kostet einen halben Tag.

Häufige Fragen

Fremdpersonal in der Lebensmittelproduktion

Wer ist für die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz zuständig?

Die Pflicht trifft den Arbeitgeber — bei Arbeitnehmerüberlassung also den Personaldienstleister. Er belehrt nach Aufnahme der Tätigkeit und danach alle zwei Jahre und dokumentiert die Teilnahme (§ 43 Abs. 4 IfSG). Vor der erstmaligen Aufnahme ist zusätzlich eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes oder eines beauftragten Arztes nötig, die nicht älter als drei Monate ist (§ 43 Abs. 1). Keine Rechtsberatung.

Muss der Nachweis bei uns im Betrieb liegen?

Nach § 43 Abs. 5 IfSG hat der Arbeitgeber Bescheinigung und letzte Belehrungsdokumentation aufzubewahren und an der Betriebsstätte verfügbar zu halten; bei Tätigkeiten an wechselnden Standorten genügt eine beglaubigte Abschrift oder Kopie. In der Praxis heißt das: Sie brauchen den Nachweis greifbar, wenn die Behörde ihn verlangt.

Für welche Tätigkeiten gilt das überhaupt?

§ 42 Abs. 1 IfSG knüpft an den Kontakt mit bestimmten Lebensmitteln an — unter anderem Fleisch und Geflügel, Milcherzeugnisse, Fisch und Krebstiere, Eiprodukte, Säuglingsnahrung, Speiseeis, Backwaren mit nicht durchgebackener Füllung, Feinkost- und Rohkostsalate sowie Sprossen und Keimlinge zum Rohverzehr — sowie an Küchen von Gaststätten und Gemeinschaftsverpflegung. Ob Ihre Tätigkeit darunterfällt, ist im Einzelfall zu prüfen.

Können wir Kühlbereich oder Nassbereich als Anforderung hinterlegen?

Ja. Anforderungen liegen an der Abteilung und werden in jede Anfrage geladen. Der Dienstleister sieht sie, bevor er anbietet — nicht erst, wenn die Kraft vor dem Tor steht.

Behalten wir unsere bestehenden Personaldienstleister?

Ja. stazzle ist ein Vendor-Management-System, kein Vermittler. Ihre Verträge bleiben, die Dienstleister werden mit Ihrem Standort verknüpft. Wer nicht verknüpft ist, sieht Ihre Anfragen nicht.

Für Einsatzbetriebe ist die Nutzung kostenlos — bezahlt wird von der Dienstleisterseite. Preismodell ansehen

Eine Linie. Eine Anforderung. Ein Test.

Standort und Abteilung anlegen, Anforderungen hinterlegen, Dienstleister verknüpfen. Ohne Vertrag, ohne Mindestlaufzeit.

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