
Seit dem 1. Januar 2026 gilt in der deutschen Zeitarbeitsbranche ein einziges, einheitliches Tarifwerk: der DGB/GVP-Tarifvertrag. Die bisherigen iGZ- und BAP-Tarifverträge, die jahrelang nebeneinander existierten, wurden damit vollständig abgelöst. Was das für Arbeitnehmer, Unternehmen und Personaldienstleister bedeutet – und warum dieser Wandel historisch ist – erklärt dieser Ratgeber vollständig und auf Basis der offiziellen Tarifvertragsseite des GVP (personaldienstleister.de). Mehr zum Thema Mindestlohn Zeitarbeit 2026 und dem Überblick Zeitarbeit in Deutschland findest du in unseren weiterführenden Ratgebern.
Jahrelang gab es in der Zeitarbeitsbranche zwei parallel geltende Tarifwerke: den iGZ-Tarifvertrag (Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen) und den BAP-Tarifvertrag (Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister, heute GVP). Beide wurden mit den DGB-Gewerkschaften ausgehandelt, unterschieden sich aber in Details der Entgelttabellen und Regelungen. Diese Doppelstruktur sorgte in der Praxis immer wieder für Verwirrung – sowohl bei Arbeitnehmern als auch bei Unternehmen, die Zeitarbeit einsetzen.
Mit dem 1. Januar 2026 ist diese Ära beendet. Der neue DGB/GVP-Tarifvertrag ist das einzige gültige Tarifwerk für die Zeitarbeit in Deutschland – ausgehandelt zwischen dem Gesamtverband der Personaldienstleister (GVP) und dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB). Für alle GVP-Mitgliedsunternehmen ist dieser Tarifvertrag verbindlich.
Der DGB/GVP-Tarifvertrag sieht drei Entgeltstufen vor, die schrittweise in Kraft treten. Zusätzlich gibt es einen Erfahrungszuschlag: +1,5 % nach 9 Monaten Betriebszugehörigkeit, +3,0 % nach 12 Monaten.
| Entgeltgruppe | Stundensatz | + 1,5 % (nach 9 Monaten) | + 3,0 % (nach 12 Monaten) |
|---|---|---|---|
| EG 1 | 14,96 € | 15,18 € | 15,41 € |
| EG 2a | 15,29 € | 15,52 € | 15,75 € |
| EG 2b | 15,69 € | 15,93 € | 16,16 € |
| EG 3 | 16,70 € | 16,95 € | 17,20 € |
| EG 4 | 17,65 € | 17,91 € | 18,18 € |
| EG 5 | 19,78 € | 20,08 € | 20,37 € |
| EG 6 | 21,99 € | 22,32 € | 22,65 € |
| EG 7 | 26,52 € | 26,92 € | 27,31 € |
| EG 8 | 27,57 € | 27,98 € | 28,40 € |
| EG 9 | 28,95 € | 29,38 € | 29,81 € |
| Entgeltgruppe | Stundensatz | + 1,5 % (nach 9 Monaten) | + 3,0 % (nach 12 Monaten) |
|---|---|---|---|
| EG 1 | 15,42 € | 15,65 € | 15,88 € |
| EG 2a | 15,76 € | 16,00 € | 16,23 € |
| EG 2b | 16,17 € | 16,41 € | 16,66 € |
| EG 3 | 17,21 € | 17,47 € | 17,73 € |
| EG 4 | 18,18 € | 18,45 € | 18,73 € |
| EG 5 | 20,37 € | 20,68 € | 20,98 € |
| EG 6 | 22,65 € | 22,99 € | 23,33 € |
| EG 7 | 26,52 € | 26,92 € | 27,31 € |
| EG 8 | 28,04 € | 28,46 € | 28,88 € |
| EG 9 | 29,42 € | 29,86 € | 30,30 € |
| Entgeltgruppe | Stundensatz | + 1,5 % (nach 9 Monaten) | + 3,0 % (nach 12 Monaten) |
|---|---|---|---|
| EG 1 | 15,87 € | 16,11 € | 16,35 € |
| EG 2a | 16,22 € | 16,46 € | 16,71 € |
| EG 2b | 16,64 € | 16,89 € | 17,14 € |
| EG 3 | 17,71 € | 17,98 € | 18,24 € |
| EG 4 | 18,72 € | 19,00 € | 19,28 € |
| EG 5 | 20,98 € | 21,29 € | 21,61 € |
| EG 6 | 23,31 € | 23,66 € | 24,01 € |
| EG 7 | 27,30 € | 27,71 € | 28,12 € |
| EG 8 | 28,88 € | 29,31 € | 29,75 € |
| EG 9 | 30,30 € | 30,76 € | 31,21 € |
Eine wichtige Neuerung des DGB/GVP-Tarifvertrags ist der automatische Erfahrungszuschlag: Wer 9 Monate bei derselben Zeitarbeitsfirma beschäftigt ist, erhält +1,5 % auf den Grundstundensatz. Nach 12 Monaten steigt dieser Aufschlag auf +3,0 %. Der Erfahrungszuschlag gilt unabhängig davon, in welchem Einsatzbetrieb der Arbeitnehmer tätig ist – maßgeblich ist die Zugehörigkeit zur Zeitarbeitsfirma.
Unternehmen, die bislang dem iGZ angehörten und nun unter den GVP-Tarifvertrag fallen, profitieren von einer Übergangsregelung bis zum 30. Juni 2027. In dieser Zeit gelten spezifische Anpassungsfristen, damit die Umstellung auf das neue Tarifwerk reibungslos verläuft. Arbeitnehmer dieser Unternehmen sind jedoch bereits ab dem 1. Januar 2026 durch den neuen GVP-Tarifvertrag geschützt.
Für Zeitarbeitnehmer ist der neue DGB/GVP-Tarifvertrag eine klare Verbesserung. Statt zwei unterschiedlicher Tarifwerke gibt es nun eine einheitliche Grundlage – und damit mehr Transparenz und Vergleichbarkeit. Wer heute in der Zeitarbeit tätig ist, kann seinen Stundensatz anhand der offiziellen Entgelttabellen nachprüfen.
Besonders wichtig: Die Entgelte liegen in EG 1 seit dem 1. Januar 2026 bei 14,96 € pro Stunde – damit klar über dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn (13,90 €). Weitere Informationen dazu findest du in unserem Artikel zum Mindestlohn Zeitarbeit 2026.
Auch für Fachkräfte in der Pflege ist der neue Tarifvertrag relevant: Die Entgeltgruppen EG 4 bis EG 6 und höher sind typischerweise für Pflegefachkräfte relevant. Mehr dazu im Ratgeber Pflege Zeitarbeit 2026.
Für Einsatzbetriebe in Pflege, Logistik, Industrie und anderen Branchen hat das neue Tarifwerk vor allem indirekte Auswirkungen. Die Überlassungsgebühren, die Unternehmen an ihre Zeitarbeitsfirma zahlen, werden von den Tarifentgelten beeinflusst. Mit den Lohnsteigerungen ab Januar 2026 steigen entsprechend die Stundensätze der externen Kräfte.
Gleichzeitig schafft das einheitliche Tarifwerk mehr Transparenz bei der Kostenkalkulation: Da alle GVP-Mitgliedsunternehmen dieselbe Entgelttabelle anwenden müssen, werden Preisunterschiede zwischen Anbietern erklärbarer. Der Wettbewerb verlagert sich stärker auf Qualität, Reaktionszeit und Service.
Genau hier setzt stazzle an: Als digitale Plattform für Zeitarbeit in Pflege, Logistik und Industrie ermöglicht stazzle Einsatzbetrieben den Vergleich und die rechtssichere Zusammenarbeit mit mehreren Personaldienstleistern gleichzeitig. Transparent, digital, tarifkonform. Erfahre mehr über Zeitarbeit in Lager & Logistik und Zeitarbeit in der Industrie.
Für Zeitarbeitsfirmen und Personaldienstleister bedeutet der neue DGB/GVP-Tarifvertrag in erster Linie: Rechtssicherheit durch Klarheit. Eine einheitliche Entgelttabelle, ein einheitliches Regelwerk – das vereinfacht die Lohnabrechnung und die Kommunikation gegenüber Kunden und Mitarbeitenden.
Allerdings setzt der neue Tarifvertrag auch voraus, dass Personaldienstleister ihre Prozesse digital und effizient gestalten. stazzle unterstützt Personaldienstleister mit einer digitalen Plattform, die Auftragsmanagement, Arbeitnehmerüberlassung und Abrechnung GVP-konform und rechtssicher abbildet. Schau dir an, wie Zeitarbeit in Deutschland 2026 strukturiert ist, um den Gesamtkontext zu verstehen.
Der GVP-Tarifvertrag regelt das Grundentgelt – aber es gibt weitere wichtige Vergütungsbestandteile, die Zeitarbeitnehmer kennen sollten:
Das neue GVP-Tarifwerk macht deutlich: Zeitarbeit in Deutschland wird immer strukturierter und transparenter. Für Einsatzbetriebe bedeutet das, dass die Wahl des Personaldienstleisters und die digitale Abwicklung des Prozesses immer wichtiger werden.
stazzle ist die Plattform, die Kliniken, Logistikbetriebe und Industrieunternehmen mit mehreren Personaldienstleistern gleichzeitig vernetzt. Rechtssicher, transparent und vollständig digital – von der Anfrage bis zur Abrechnung. Mit stazzle behalten Einsatzbetriebe die volle Kontrolle über Kosten, Compliance und Qualität.
Der GVP-Tarifvertrag (offiziell: DGB/GVP-Tarifvertrag) ist seit dem 1. Januar 2026 das einzige gültige Tarifwerk für die Zeitarbeitsbranche in Deutschland. Er wurde zwischen dem Gesamtverband der Personaldienstleister (GVP) und dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) abgeschlossen und ersetzt die bisherigen iGZ- und BAP-Tarifverträge vollständig.
Zum 1. Januar 2026 trat das neue DGB/GVP-Tarifwerk in Kraft. Die bisherigen iGZ- und BAP-Tarifverträge wurden vollständig abgelöst. Gleichzeitig stiegen die Tarifentgelte in allen Entgeltgruppen um 2,99 %. Die unterste Entgeltgruppe EG 1 liegt seitdem bei 14,96 € pro Stunde.
Seit dem 1. Januar 2026 gibt es diesen Unterschied nicht mehr. Der iGZ-Tarifvertrag wurde vom DGB/GVP-Tarifwerk abgelöst. Für Zeitarbeitnehmer bei Unternehmen, die früher dem iGZ angehörten, gilt seit 2026 ebenfalls der GVP-Tarifvertrag – mit einer Übergangsregelung bis zum 30. Juni 2027.
Nein. Der GVP-Tarifvertrag gilt nur für Unternehmen, die Mitglied im GVP sind. Zeitarbeitsfirmen ohne Verbandsmitgliedschaft sind nur an den allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn (13,90 € ab 01.01.2026) gebunden. Arbeitnehmer sollten daher prüfen, ob ihre Zeitarbeitsfirma GVP-Mitglied ist.
Branchenzuschläge sind zusätzliche, nach Einsatzdauer gestaffelte Lohnzuschläge für Zeitarbeitnehmer in bestimmten Branchen (Metall, Chemie, Elektro etc.). Sie werden auf den tariflichen Grundstundensatz aufgeschlagen und steigen mit der Dauer des Einsatzes im selben Betrieb – mit dem Ziel, die Lohnlücke zur Stammbelegschaft zu schließen.
Equal Pay bedeutet, dass ein Zeitarbeitnehmer nach 15 Monaten ununterbrochener Überlassung in denselben Einsatzbetrieb Anspruch auf das gleiche Entgelt wie vergleichbare Stammkräfte hat. Equal Pay ist gesetzlich geregelt durch das AÜG (§ 8 AÜG) und ist nicht durch den Tarifvertrag ersetzbar.
Der Erfahrungszuschlag im GVP-Tarifvertrag beträgt +1,5 % nach 9 Monaten Beschäftigung bei derselben Zeitarbeitsfirma und +3,0 % nach 12 Monaten. Er wird auf den Grundstundensatz der jeweiligen Entgeltgruppe aufgeschlagen und gilt unabhängig vom Einsatzbetrieb.
stazzle ist eine digitale Plattform für rechtssichere Zeitarbeit. Einsatzbetriebe und Personaldienstleister können über stazzle Anfragen, Überlassungsverträge und Abrechnungen GVP-konform und vollständig digital abwickeln. Damit ist stazzle die ideale Lösung für Unternehmen, die Zeitarbeit in Pflege, Logistik und Industrie skalierbar und compliant einsetzen möchten.


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