Zeitarbeit-Glossar 2026: Die wichtigsten Begriffe einfach erklärt

24. Juni 2026

Das Wichtigste in Kürze: Dieses Zeitarbeit-Glossar erklärt die wichtigsten Begriffe rund um Arbeitnehmerüberlassung, Personaldisposition und digitale Zeitarbeit – von AÜG über eAÜV und Equal Pay bis Master Vendor und VMS. Kurz, verständlich und auf dem Stand 2026, zum Nachschlagen für Einsatzbetriebe, Personaldienstleister und Zeitarbeitnehmer.

Die Zeitarbeit hat ihre eigene Sprache. Wer Begriffe wie Höchstüberlassungsdauer, GVP-Tarifvertrag oder Neutral Vendor sicher einordnet, trifft bessere Entscheidungen und vermeidet teure Fehler. Die Begriffe sind alphabetisch geordnet.

Arbeitnehmerüberlassung (AÜ)

Die Arbeitnehmerüberlassung – umgangssprachlich Zeitarbeit oder Leiharbeit – beschreibt, dass ein Personaldienstleister (Verleiher) eigene Mitarbeitende vorübergehend an einen Einsatzbetrieb (Entleiher) überlässt. Der Arbeitsvertrag besteht zwischen Mitarbeiter und Personaldienstleister; gearbeitet wird im Einsatzbetrieb.

AÜG – Arbeitnehmerüberlassungsgesetz

Das AÜG regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen der Zeitarbeit in Deutschland – unter anderem die Erlaubnispflicht für Verleiher, die Höchstüberlassungsdauer und den Grundsatz Equal Pay. Verstöße können zu Bußgeldern und zur Annahme eines Arbeitsverhältnisses beim Entleiher führen.

Arbeitnehmerüberlassungsvertrag (AÜV) und eAÜV

Der AÜV ist der Vertrag zwischen Personaldienstleister und Einsatzbetrieb über die konkrete Überlassung. Seit der Textform-Regelung lässt er sich als eAÜV digital abschließen – rechtssicher per qualifizierter elektronischer Signatur, ohne Papier.

Branchenzuschläge

Tariflich vereinbarte Aufschläge auf das Zeitarbeitsentgelt, die sich nach Einsatzbranche und -dauer richten und die Vergütung schrittweise an das Niveau der Stammbelegschaft annähern.

Entleiher / Einsatzbetrieb

Das Unternehmen – etwa eine Klinik, ein Pflegeheim oder ein Logistikbetrieb –, das Zeitarbeitnehmer für einen begrenzten Zeitraum einsetzt, ohne sie selbst anzustellen.

Equal Pay

Gleiche Bezahlung von Zeitarbeitnehmern und vergleichbaren Stammkräften des Einsatzbetriebs. Der Grundsatz greift spätestens nach neun Monaten Überlassung, sofern kein Branchenzuschlagstarif etwas anderes regelt.

GVP-Tarifvertrag

Der einheitliche Branchentarifvertrag der Zeitarbeit, der Entgeltgruppen, Zuschläge und Equal-Pay-Regelungen festlegt. Er bildet die Lohnuntergrenze für die meisten Beschäftigungsverhältnisse in der Arbeitnehmerüberlassung.

Höchstüberlassungsdauer

Die gesetzliche Höchstüberlassungsdauer beträgt grundsätzlich 18 Monate beim selben Entleiher. Tarifverträge der Einsatzbranche können abweichen. Bei Überschreitung droht die Begründung eines Arbeitsverhältnisses beim Einsatzbetrieb.

Master Vendor

Beim Master-Vendor-Modell koordiniert ein Hauptlieferant den gesamten Personalbedarf eines Einsatzbetriebs. Er bietet zuerst eigenes Personal an und bindet bei Bedarf weitere Dienstleister als Sub-Lieferanten ein. Der Einsatzbetrieb hat nur einen Ansprechpartner.

Neutral Vendor / Managed Service Provider (MSP)

Ein Neutral Vendor bzw. MSP steuert alle Personaldienstleister eines Einsatzbetriebs, ohne selbst eigenes Personal zu stellen, und verteilt Anfragen neutral und gleichberechtigt.

Personaldienstleister (PDL) / Verleiher

Der Arbeitgeber der Zeitarbeitnehmer, der sie an Einsatzbetriebe überlässt. Er benötigt eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung und verantwortet Vertrag, Lohnabrechnung und Disposition.

Personaldisposition

Die Planung und Zuweisung von Personal zu Einsätzen: Wer arbeitet wann, wo und mit welcher Qualifikation? In der Zeitarbeit der tägliche Kern – und der größte Hebel für Geschwindigkeit und Auslastung.

Qualifikationsmatching

Beim Matching gleicht ein System die geforderten Primär- und Sekundärqualifikationen automatisch mit verfügbaren Kandidaten ab und schlägt nur passende Fachkräfte vor.

Qualifizierte elektronische Signatur (QES)

Die rechtlich höchste Form der elektronischen Unterschrift, der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt. Sie ermöglicht den rechtssicheren digitalen Abschluss von Verträgen wie dem eAÜV.

Springerpool / Flexpool

Ein Pool fest angestellter, flexibel einsetzbarer Kräfte, mit denen ein Betrieb kurzfristige Ausfälle selbst abfedert. Ein gut organisierter interner Pool reduziert die Abhängigkeit von kurzfristiger externer Zeitarbeit.

Vendor Management System (VMS)

Eine Software, mit der Einsatzbetriebe ihren Fremdpersonaleinsatz zentral steuern: Bedarf melden, mehrere Personaldienstleister gleichzeitig anfragen, Kandidaten vergleichen, Verträge digital abschließen und Einsätze dokumentieren.

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Häufige Fragen zum Zeitarbeit-Glossar

Was ist der Unterschied zwischen Master Vendor und Neutral Vendor?

Ein Master Vendor stellt zuerst eigenes Personal und bindet weitere Dienstleister als Sub-Lieferanten ein. Ein Neutral Vendor (MSP) hat keinen eigenen Pool und verteilt Anfragen neutral an alle angebundenen Dienstleister.

Wie lange darf Zeitarbeit beim selben Betrieb dauern?

Die gesetzliche Höchstüberlassungsdauer beträgt grundsätzlich 18 Monate beim selben Entleiher; Branchentarifverträge können abweichen.

Was bedeutet eAÜV?

Der eAÜV ist der elektronisch abgeschlossene Arbeitnehmerüberlassungsvertrag – rechtssicher per qualifizierter elektronischer Signatur, ohne Papier.

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Häufige Fragen zu stazzle Zeitarbeit-Software für Pflege, Logistik & Industrie

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Der Master Vendor (MV) ist ein Personaldienstleister (PDL), der als Hauptlieferant fungiert und den Personalbedarf eines Einsatzbetriebes koordiniert und steuert. Er übernimmt die komplette Abwicklung der Zeitarbeit, von der Rekrutierung und Auswahl der Mitarbeiter bis hin zur Einsatzplanung, Administration und Abrechnung.

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