Wenn morgens um 6:32 Uhr drei Krankmeldungen reinkommen, ist Zeitarbeit für viele Pflegedienstleitungen keine theoretische Frage mehr. Sie ist der Unterschied zwischen einer Schicht, die irgendwie hält, und einer, die nicht hält.
Trotzdem ist Zeitarbeit in der Pflege eines der missverstandensten Themen der Branche. Träger reden über Kosten, Stammkräfte über Ungerechtigkeit, Pflegedienstleitungen über fehlende Alternativen. Jeder hat recht. Und jeder redet aneinander vorbei.
Dieser Artikel ist für Pflegedienstleitungen, Heimleitungen und Stationsleitungen gedacht, die Zeitarbeit nicht ideologisch, sondern operativ betrachten müssen. Wir gehen die wichtigsten Fragen durch: Wann hilft Zeitarbeit, wann schadet sie, wie funktioniert sie rechtssicher, und wie steuern Sie sie so, dass Ihre Stammkräfte nicht kündigen.
Zeitarbeit in der Pflege bedeutet, dass eine Pflegekraft bei einem Personaldienstleister (auch Zeitarbeitsfirma oder Verleihfirma genannt) angestellt ist und vom Personaldienstleister an Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäuser überlassen wird. Die Pflegekraft arbeitet in der Einrichtung, der Vertrag besteht aber mit dem Personaldienstleister – nicht mit der Einrichtung.
Geregelt ist das im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Wichtig zu wissen: Seit der AÜG-Reform 2017 gibt es klare Grenzen. Ein Mitarbeiter darf maximal 18 Monate am Stück bei derselben Einsatzeinrichtung überlassen werden (Höchstüberlassungsdauer). Nach 9 Monaten greift in der Regel der Equal-Pay-Grundsatz: Die Leasingkraft hat Anspruch auf dasselbe Entgelt wie eine vergleichbare Stammkraft.
In der Praxis bedeutet das für Pflegeeinrichtungen drei Dinge: Personaldienstleister sind Lieferanten, keine Vermittler. Die Verantwortung für die korrekte Überlassungsdauer liegt beim Einsatzbetrieb. Und die Kosten pro Stunde liegen typischerweise zwischen 45 und 85 Euro netto, je nach Qualifikation, Region und Schichtzulage.
Drei Gründe dominieren in Gesprächen mit Pflegedienstleitungen:
Erstens, Fachkräftemangel. Stellen sind seit Monaten ausgeschrieben, oft ohne eine einzige qualifizierte Bewerbung. Eine PDL aus Niedersachsen formulierte es so: „Wir haben drei Vollzeitstellen offen seit acht Monaten. Da klebt der Dienstplan eben jeden Tag mit Leasingkräften zusammen.”
Zweitens, Versorgungssicherheit. Personaluntergrenzen wie die PpUGV in Kliniken oder Mindestpersonalschlüssel in Pflegeheimen sind harte Compliance-Anforderungen. Wer sie reißt, riskiert Meldungen, Aufnahmestopps und Vergütungskürzungen. Zeitarbeit ist häufig die einzige schnelle Lücke-Schließung, wenn Stammkräfte ausfallen.
Drittens, Schutz der Stammkräfte. Ohne Zeitarbeit müssten Stammkräfte mehr Mehrarbeit leisten, häufiger einspringen, weniger Wochenenden zu Hause sein. Die Folge wäre, was viele Einrichtungen bereits erleben: Stammkräfte kündigen, weil sie ausgebrannt sind.
Das ist die unbequeme Realität: Zeitarbeit ist nicht Symptom eines Problems – sie ist oft die Reaktion auf ein Problem, das Einrichtungen nicht allein lösen können.
So nüchtern Zeitarbeit pragmatisch ist, so klar muss man auch die Schattenseiten benennen. Sie tauchen in fast jeder Einrichtung in derselben Reihenfolge auf.
Leasingkräfte verdienen häufig 30 bis 60 Prozent mehr pro Stunde als langjährige Stammkräfte, suchen sich Schichten aus, kommen seltener am Wochenende. Das sehen die Stammkräfte jeden Tag. Eine Stationsleitung formulierte es offen: „Meine Stammkräfte sind sauer, und sie haben recht.”
Das ist das größte Risiko beim Einsatz von Zeitarbeit – nicht die Kosten, nicht die Compliance, sondern die schleichende Demoralisierung der Stammteams. Wenn die Stammteams kippen, kippt die Versorgung mit ihnen.
Wer um 14 Uhr für die Spätschicht morgen jemanden braucht, zahlt Aufschläge. In Notfällen werden Stundensätze von 90 bis 120 Euro aufgerufen. Über das Jahr summieren sich die Notfall-Aufschläge auf signifikante Beträge.
Der Personaldienstleister X liefert heute eine erfahrene Examinierte, morgen jemanden mit drei Monaten Berufserfahrung. Wenn keine systematische Bewertung der Leasingkräfte stattfindet, bleibt das Risiko bei der Einrichtung.
Die Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten zu überschreiten, ist kein theoretisches Risiko. Bei Zoll-Audits ist das einer der häufigsten Beanstandungspunkte. Die Strafen treffen den Einsatzbetrieb, nicht den Personaldienstleister.
Vier Punkte, die jede Einrichtung dokumentieren muss:
Erstens, AÜG-Erlaubnis prüfen. Jeder Personaldienstleister, mit dem Sie zusammenarbeiten, muss eine gültige Arbeitnehmerüberlassungs-Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit haben. Diese Erlaubnis muss bei jedem neuen Einsatz aktualisiert vorliegen, nicht nur einmal initial.
Zweitens, Höchstüberlassungsdauer dokumentieren. Pro Leasingkraft müssen Sie das Überlassungsbeginn-Datum, eventuelle Unterbrechungen und das berechnete Ende-Datum führen. Eine Excel reicht – aber sie muss aktuell sein.
Drittens, Equal Pay nach 9 Monaten. Spätestens nach 9 Monaten muss die Leasingkraft dieselbe Vergütung erhalten wie eine vergleichbare Stammkraft. Hier gibt es Ausnahmen durch Tarifverträge – aber sie sind komplex und einrichtungsspezifisch zu prüfen.
Viertens, schriftlicher Überlassungsvertrag (AÜV). Pro Einsatz braucht es einen schriftlichen AÜ-Vertrag zwischen Einsatzbetrieb und Personaldienstleister. Mündliche Vereinbarungen oder reine E-Mail-Bestätigungen sind nicht ausreichend.
Hier wird es konkret. Aus Gesprächen mit Pflegedienstleitungen aus über 40 Einrichtungen kristallisieren sich vier Prinzipien heraus.
Eine einzelne Vertrauensagentur ist zu fragil. Wenn der Stammanbieter nicht liefert, stehen Sie ohne Backup. Mehr als 10 Personaldienstleister sind operativ nicht mehr steuerbar. Der Sweet Spot liegt bei 4 bis 7 Anbietern mit klar definierten Rollen: zwei Stammlieferanten für planbaren Bedarf, zwei bis drei Spezialisten für Fachkraftbereiche, ein bis zwei Notfall-Adressen.
Der häufigste Fehler in der Disposition: Anrufen einer Agentur, Warten auf Antwort, dann die nächste anrufen. Das kostet 60 bis 120 Minuten pro Anfrage. Schneller geht es nur durch parallele Anfrage an alle relevanten Anbieter gleichzeitig – per Plattform, per Verteiler oder im Notfall per Rundruf.
Pflegedienstleitungen mit guter Disposition führen pro Leasingkraft eine Verfügbarkeitsliste: Wer war schon mal hier, wer hat positiv abgeschnitten, wer ist welchen Tagen verfügbar. Das verkürzt im Notfall die Reaktionszeit von einer Stunde auf 15 Minuten.
Jede Stunde, die in Leasing-Disposition investiert wird, muss eine entsprechende Stunde in Stammkraft-Wertschätzung gehen. Das klingt banal, wird in der Praxis aber regelmäßig vernachlässigt. Konkret: Stammkräfte, die einspringen, müssen das in spürbarer Form anerkannt bekommen – nicht nur als Stundenzuschlag, sondern in der Schichtplanung der Folgewochen.
Stundensätze für Leasingkräfte in der Pflege variieren stark. Aus Marktdaten und Einrichtungs-Reports lassen sich grobe Korridore nennen (Stand 2026, netto ohne Mehrwertsteuer):
In stationären Pflegeeinrichtungen liegt der Anteil der Leasing-Kosten an den Gesamtpersonalkosten häufig bei 8 bis 18 Prozent. Über 18 Prozent wird es betriebswirtschaftlich kritisch – nicht nur wegen der absoluten Kosten, sondern weil dann die Stammkraft-Unzufriedenheit eskaliert.
Es gibt einen Kipppunkt, an dem mehr Zeitarbeit nicht mehr hilft, sondern schadet. Drei Signale deuten darauf hin:
Wenn eines dieser drei Signale auftritt, hilft kein Mehr-Zeitarbeit, sondern eine strukturelle Neuausrichtung: mehr eigene Springer (auch wenn rar), bessere Konditionen für Stammkräfte, andere Schichtmodelle, gezielte Mitarbeitergewinnung. Zeitarbeit bleibt dann Backup, nicht Standardlösung.
Bis vor wenigen Jahren war Zeitarbeit-Steuerung in der Pflege ein Telefon- und Excel-Job. Heute gibt es Plattformen, mit denen Einrichtungen ihre Personaldienstleister zentral anfragen, Angebote vergleichen, AÜ-Verträge digital unterzeichnen und Stunden zentral erfassen. Der operative Aufwand kann sich nach Einrichtungserfahrungen um 60 bis 80 Prozent reduzieren.
stazzle medical ist eine dieser Plattformen, gezielt für Pflegeeinrichtungen entwickelt. Sie funktioniert auch, wenn Sie mit acht verschiedenen Pflegedienstleistern arbeiten, weil sie die Anfragen parallel rausschickt und Antworten zentral konsolidiert. Die Plattform ersetzt nicht Ihren Dienstplan und auch nicht Ihre PDL-Erfahrung – sie nimmt Ihnen die manuelle Telefon- und Excel-Arbeit ab.
Wer den Aufwand der eigenen Zeitarbeit-Steuerung einmal nüchtern dokumentieren möchte, kann unseren AÜG-Check für Pflegeeinrichtungen nutzen.
Ja. Sie ist im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz geregelt und in praktisch allen Pflegebereichen zulässig, sofern der Personaldienstleister eine gültige AÜG-Erlaubnis hat. Einzelne Bundesländer haben für bestimmte Bereiche zusätzliche Anforderungen.
Maximal 18 Monate am Stück. Danach muss eine Unterbrechung von mindestens 3 Monaten erfolgen, bevor dieselbe Person wieder überlassen werden kann. Tarifverträge können abweichende Regelungen erlauben.
Nach 9 Monaten Überlassung hat die Leasingkraft Anspruch auf dieselbe Vergütung wie eine vergleichbare Stammkraft – inklusive Zulagen und Sonderzahlungen. Tarifverträge in der Zeitarbeit können diesen Zeitpunkt verschieben, aber nicht aufheben.
Sowohl der Personaldienstleister als auch der Einsatzbetrieb. Bußgelder treffen beide Seiten. In der Praxis trägt der Einsatzbetrieb das größere Risiko, weil bei systematischen Verstößen die Überlassungsverträge als Arbeitsverträge umgedeutet werden können – dann wird die Leasingkraft zur Stammkraft der Einrichtung.
Nicht direkt. Aber bei Überschreitung der Höchstüberlassungsdauer oder bei nicht eingehaltenem Equal Pay können sich rechtliche Konstellationen ergeben, die zu einer Klage auf Festanstellung führen. Korrekte Dokumentation ist deshalb essenziell.
Drei Hebel: Stammkraft-Bindung verbessern (Schichtmodelle, Wertschätzung, kleine Konditionsanpassungen), interne Springerpools aufbauen (bezahlte Bereitschaft, klar geregelt) und Leasing professioneller steuern (weniger Notfall-Aufschläge durch bessere Planung).
Nein. Honorarkräfte sind selbstständig und nicht über das AÜG geregelt. Allerdings prüft die Deutsche Rentenversicherung regelmäßig, ob Honorartätigkeit in der Pflege als Scheinselbstständigkeit einzustufen ist. Das Risiko hierfür ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen.
Im Außenverhältnis haftet die Einrichtung gegenüber dem Bewohner. Im Innenverhältnis kann sie unter Umständen den Personaldienstleister in Regress nehmen. Die genaue Aufteilung steht im AÜ-Vertrag und sollte vor Vertragsschluss geprüft werden.
Zeitarbeit in der Pflege ist kein Skandal und keine Wunderlösung. Sie ist ein operatives Werkzeug, das in den meisten Pflegeeinrichtungen unverzichtbar geworden ist – und gleichzeitig riskant, wenn sie unstrukturiert eingesetzt wird.
Die Pflegedienstleitungen, die Zeitarbeit erfolgreich steuern, machen drei Dinge anders: Sie arbeiten mit mehreren Anbietern strukturiert statt mit einem oder zu vielen. Sie investieren in Stammkraft-Bindung genauso wie in Leasing-Disposition. Und sie dokumentieren ihre Überlassungen so, dass Audit-Risiken minimiert sind.
Wer Zeitarbeit auf diese Weise steuert, kann den operativen Aufwand spürbar reduzieren und gleichzeitig die Versorgungssicherheit erhöhen. Das ist keine Frage von Software, sondern von Methodik. Software macht es nur leichter.
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